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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg verkauft der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG das mit der LKH Arena bebaute Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg. Mitverkauft werden auch die beweglichen Gegenstände, die der Landkreis für den Betrieb der Arena beschafft hat. Der Gesamtkaufpreis beträgt 27.091.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für den Fall, dass sich die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena bis zum Vorliegen aller Schlussrechnungen noch verändern sollten, wird eine Preisgleitklausel vereinbart, nach welcher der Kaufpreis gegebenenfalls nachträglich anzupassen ist.

 

Die Kaufpreisforderung des Landkreises wird im Rahmen einer entgeltlichen Einlage dem Kapitalkonto der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gutgeschrieben.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat auf seinem Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg eine multifunktionale Sport- und Veranstaltungshalle, die LKH Arena, errichtet.

 

Der Betrieb der Arena erfolgt durch eine eigens dafür gegründete Betreibergesellschaft, die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG. Einziger Kommanditist und Alleingesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin des Betreibers ist der Landkreis Lüneburg.

 

Nach dem Betreibermodell für die Arena ist vorgesehen, dass der Landkreis das Arena-Grundstück in die Betriebsgesellschaft einbringt (siehe Kreistagsbeschluss vom 09.03.2020, Vorlage 2020/025). Die GmbH & Co. KG übernimmt die Arena und führt sie einer dauerhaften Nutzung als multifunktionale Sport- und Veranstaltungshalle zu.

 

Die Übertragung des Arena-Grundstücks soll durch Verkauf erfolgen. Der Kaufpreisanspruch des Landkreises gegen die GmbH & Co. KG als seine Tochtergesellschaft wird in die GmbH & Co. KG eingelegt. Eine Kaufpreiszahlung erfolgt somit nicht.

 

Der Kaufpreis in Höhe von 27.091.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer entspricht den derzeit im Haushaltsplan veranschlagten Investitionskosten des Landkreises für Grund und Boden, Errichtung des Gebäudes sowie für die mitverkauften Einrichtungsgegenstände und Betriebsvorrichtungen. Da die Leistungen für die Errichtung und Ausstattung der LKH Arena bisher nicht schlussgerechnet worden sind, stehen die Herstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen sowie die Kosten für die mit zu verkaufenden Einrichtungsgegenstände noch nicht endgültig fest. In den Kaufvertrag soll daher eine Preisgleitklausel aufgenommen werden, wonach der Kaufpreis anzupassen ist, sofern die tatsächlichen Gesamtkosten von dem vereinbarten Kaufpreis abweichen. Durch diese Klausel soll sichergestellt werden, dass die Einlage der Kaufpreisforderung auf dem Kapitalkonto der Betriebsgesellschaft dem tatsächlichen Wert des Kaufgegenstandes entspricht.

 

Der Entwurf des Kaufvertrages wird als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Notar-/Grundbuchgebühren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: Die Kosten des Kaufvertrages trägt die Arena Betriebsgesellschaft

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.10.2022 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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