Beschlussvorlage - 2022/438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2019 in Höhe von 9.336.424,86 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Den Landräten wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 am 20. September 2020 festgestellt:

 

Jahresüberschuss 2019: 9.336.424,86 €

 

Bilanzsumme am 31.12.2019: 355.821.607,12

 

Der Jahresabschluss 2019 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält drei Prüfungsbemerkungen (PB), zu der Stellungnahmen der Verwaltung abgegeben werden sollten. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahme erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

 

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung der Landräte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.12.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.12.2022 - Kreisausschuss

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22.12.2022 - Kreistag - ungeändert beschlossen