Beschlussvorlage - 2022/420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach DHondt gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

SPD Fraktion:                                               1 Wahlvorschlag

CDU Fraktion:                                               1 Wahlvorschlag

NDNIS 90/DIE GRÜNEN:                        1 Wahlvorschlag

 

Der vierte Wahlvorschlag muss unter der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                         ausgelost werden. Das Los zieht die Vorsitzende des Kreistages.

 

r die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

  1. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU Fraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:

 

 

 

Fraktion

Benennung Vertrauensperson / Schöffe

Vertreter/in

  1. SPD-Fraktion

Prof. Dr. Hinrich Bonin

Maik Peyko

  1. CDU-Fraktion

Ingrid Dziuba-Busch

Inge Schmidt

  1. ndnis 90 / Die Grünen

Gudrun Hofmann

Ingo Götz

  1. Losverfahren

N.N.

N.N.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach § 40 GVG ist bei jedem Amtsgericht ein Schöffenwahlausschuss zu bilden, der aus den von den Gemeinden und Samtgemeinden vorgeschlagenen Personen die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt. Dieser Ausschuss besteht aus einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht als der oder dem Vorsitzenden, der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, der für den größten Einwohneranteil zuständig ist, und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Die Scffen werden für fünf Jahre, also für die Geschäftsjahre 2024 2028, gewählt.

 

Nach der Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 1.11.2022 werden für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg vier der zu wählenden Vertrauenspersonen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg und drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.

Vom Kreistag sind dementsprechend vier Vertrauenspersonen und vier Ersatzpersonen zu bestimmen, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Lüneburg haben und nicht in der Hansestadt Lüneburg wohnen.

 

Bei der Anwendung des Verteilungsverfahrens nach DHondt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:

 

SPD Fraktion:                                       1 Wahlvorschlag

CDU Fraktion:                                       1 Wahlvorschlag

NDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1 Wahlvorschlag.

 

Der vierte Wahlvorschlag muss unter der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                         ausgelost werden.

 

 

Im Jahr 2018 wurden als Vertrauenspersonen für die Geschäftsjahre 2019 2023 gewählt:

Vertrauenspersonen:    Stellvertreter/innen:

SPD Fraktion:     

Prof. Dr. Hinrich Bonin Brigitte Mertz      

 

CDU Fraktion:

Ingrid Dziuba-Busch   Inge Schmidt                                              

 

NDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Antje Aden-Meyer Rolf Rehfeld

 

AfD-Fraktion:

Martin Dingeldey -

 

FDP Fraktion:

- Finn van den Berg

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 21.12.2022:

 

Die Vorlage wurde um die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen ergänzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.12.2022 - Kreisausschuss

Erweitern

16.02.2023 - Kreistag - geändert beschlossen