Beschlussvorlage - 2023/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Arbeitsstruktur wird zugestimmt. Die AG Strukturgutachten / Mobilitätsgutachten wird um eine kommunale Vertretung ergänzt. Anlassbezogen können weitere sachkundige Personen hinzukommen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Hintergrund:

Zum Thema Mobilitätsgutachten wurden die politischen Gremien zuletzt mit den Vorlagen 2022-166 (Mobilitätsgutachten - Leistungsverzeichnis) und 2022-417 (Vergabe des Mobilitätsgutachten) informiert.

Das Gutachten resultiert aus der Vorlage 2021-015 Ausschreibungsstrategie Zukunft ÖPNV / Mobilität im Landkreis Lüneburg. Das Strukturgutachten war der erste Teil, das Ergebnis liegt vor und wurde mit Vorlage 2023-034 in die Gremien kommuniziert. Der nächste Schritt im Bereich des Strukturgutachtens ist der Transformationsprozess. Das Strukturgutachten liefert Erkenntnisse zum organisatorischen Rahmen. Der zweite Teil der Ausschreibungsstrategie betrifft die inhaltliche und verkehrstechnische Planung und wird über das Mobilitätsgutachten für den Landkreis Lüneburg erarbeitet. Das Mobilitätsgutachten wird parallel zum Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan (NUMP) der Hansestadt Lüneburg erstellt und gemeinsam erarbeitet.

Sachstand:

Das Auftragnehmer-Konsortium von Planersocietät, DB Regio und IOKI hat die Arbeiten zum Mobilitätsgutachten und zum NUMP begonnen.

Zum aktuellen Sachstand des Mobilitätsgutachtens berichten die Gutachterbüros im Ausschuss.

Die Arbeitsgruppe (AG) Strukturgutachten/ Mobilitätsgutachten wurde als begleitendes Gremium für die Erstellung der beiden Gutachten Mitte 2022 gegründet.

Mit der Fertigstellung des Strukturgutachtens wird sich auch die Arbeitsstruktur der Arbeitsgruppe verändern müssen, da der Prozess zur Erstellung des Mobilitätsgutachtens andere Formate benötigt. 

Im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis für das Mobilitätsgutachten haben wir mit insgesamt 8 Terminen mit der AG geplant. Gleichzeitig wird die lokale Expertise aus den Kommunen für eine zielführende Arbeitsstruktur benötigt. Diese Struktur soll über das Gutachten hinaus Bestand haben.

Daher der Vorschlag die AG Strukturgutachten / Mobilitätsgutachten um Ansprechpersonen aus den Kommunen zu erweitern.

Themen- und Anlassbezogen können dann weitere sachkundige Personen oder Zielgruppen eingeladen (bspw, FD 55, Kreiselternrat und Schulen zum Thema Schülerbeförderung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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06.06.2023 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen