Beschlussvorlage - 2023/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung des gesamten Bauprojektes gewährt der Landkreis Lüneburg der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Lüneburg e. V. (i.A.) im Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Mit dem Förderantrag vom 27.09.2022 beantragt die mit der Projektleitung beauftragte Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Lüneburg e. V. (gegr. 1992), einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Umsetzung des Projekts „Sanierung der Trauerhalle auf dem dischen Friedhof in Lüneburg“.  Eigentümerin des Friedhofs ist der seit Jahrzehnten bestehende Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen. Die sog. Trauerhalle (errichtet 1912) befindet sich in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde von dem in Lüneburg bekannten Architekten Frank Krüger gebaut und hat in der Zeit des Nationalsozialismus wie der gesamte Friedhof große Beschädigungen durch Schändungen und Verwüstungen erlitten.

 

Seit Anfang 2022 bemühen sich der Landesverband als Grundeigentümerin und die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in gemeinsamer Initiative mit der Kommunalpolitik sowie der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg um eine angemessene und fachgerechte Sanierung des Gebäudes zum Zwecke einer nachhaltigen Nutzung.

 

Die Trauerhalle soll ein Ort des Erinnerns, des Lernens und der Begegnung werden. Durch Führungen, Lesungen, Vorträge, Diskussionsrunden zum Antisemitismus und Rassismus und durch kulturelle Veranstaltungen soll die Geschichte des Judentums in Lüneburg stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken und vor allem junge Menschen über den Holocaust und das Schicksal jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Zeit des Nationalsozialismus informieren.

 

Dr. Herwig van Nieuwland, Vorsitzender der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Lüneburg e. V., wird das Projekt sowie die geplanten Kosten vorstellen, die aktuelle Finanzierungstruktur erläutern und steht im Nachgang für Fragen zur Verfügung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.000,00 €.,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2023 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen