Beschlussvorlage - 2023/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein für „Internationale Partnerschaften im Landkreis Lüneburg e. V.“ wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Zuschuss in he von 4.500 Euro gewährt. Davon sind 1.000 Euro zweckgebunden für die Anmietung von Fahrzeugen für Partnerschaftsbegegnungen zu verwenden.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Verein für „Internationale Partnerschaften im Landkreis Lüneburg e.V.“ beantragt mit Schreiben vom 27.10.2022 einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro für das Haushaltsjahr 2023. Davon sind 1.000 Euro zweckgebunden für die Anmietung von Fahrzeugen für Partnerschaftsbegegnungen zu verwenden. Der Zuschuss an den Verein ist eine freiwillige Leistung.

 

Für die Beschlussfassung über den Zuschuss sind dieser Vorlage der Zuschussantrag, die Übersicht über die voraussichtlichen Aktivitäten des Vereins im Jahr 2023 sowie den Kassenbericht für das Jahr 2022 beigefügt.

 

Der Landkreis Lüneburg ist Mitglied des Vereins und zahlt neben diesem Zuschuss einen Jahresbeitrag in Höhe von 50 Euro. Darüber hinaus hatte der Kreisausschuss am 25.10.2010 auf Empfehlung des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur beschlossen, dass dem Verein 3x im Jahr die kostenlose Nutzung eines Kleinbusses der Kreisverwaltung für Fahrten nach Wagrowiec gestattet wird. Dieser Beschluss ist zu Gunsten eines zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro am 20.04.2015 durch den Kreisausschuss aufgehoben worden.

 

Der Verein „Internationale Partnerschaften im Landkreis Lüneburg“ ist 2003 auf Betreiben des Landkreises Lüneburg gegründet worden. Der damalige Grundgedanke war, dass der Verein die Kreisverwaltung bei der Pflege partnerschaftlicher Beziehungen unterstützt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2023 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen