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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg führt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Beschaffungsmaßnahmen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen zum 1. Januar 2024 ein.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Städten Cuxhaven und Hildesheim als untere Katastrophenschutzbehörden- (§2 Abs. 1 NKatSG). Kostenträger hierfür sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die Kosten werden im Rahmen des Finanzausgleiches gedeckt (§ 31 Abs. 1 NKatSG). Die öffentlichen und privaten Träger tragen die ihnen durch die Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes entstehenden Kosten (§ 31 Abs. 2 Satz 1 NKatSG). Als freiwillige Leistung bezuschusst der Landkreis Lüneburg die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 NKatSG.

 

Hierfür stehen jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Bisher war das Antragsverfahren sowie die Mittelvergabe nicht explizit geregelt. Entsprechende Anträge wurden eingereicht und durch die Verwaltung individuell geprüft. Anschließend erging ein Beschlussvorschlag in den Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten sowie darauffolgend in den Kreisausschuss. Dieses Verfahren soll nun effizienter, einheitlich und für einen fest ausgewählten Kreis von Antragsberechtigten im Katastrophenschutz definiert werden. Durch diese Richtlinie wird das Zuwendungsverfahren reglementiert und die Hilfsorganisationen können damit besser planen. Des Weiteren können die Beschaffungsmaßnahmen schneller umgesetzt und Angebotsfristen eingehalten werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Beschaffungsmaßnahmen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg zum 01. Januar 2024 einzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2023 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.11.2023 - Kreisausschuss

Erweitern

30.11.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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