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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Änderungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

 

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen, dem Vertragsabschluss für die Theater Lüneburg GmbH zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die am 24.06.2020 abgeschlossene „Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH in den Jahren 2020 bis 2023“ (Kopie siehe Anlage 1) endete gem. § 5 Abs. 1 mit Ablauf des 31.12.2023.

 

Entsprechend § 6 Abs. 1 fanden im Laufe des Jahres 2023 kontinuierliche Gespräche zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und den Trägern und Theaterleitungen der kommunalen Theater in Niedersachsen statt.

 

Die kommunalen Theater erhielten unter anderem als Resultat dieser Gespräche aus dem Nachtragshaushalt 2022/23 des Landes Niedersachsens zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. €, wovon auf die Theater Lüneburg GmbH 383.000 € entfallen. Zudem wurden zusätzlich Mittel über die „politische Liste“ zur Verfügung gestellt. Hiervon entfallen 50.600 € auf die Theater Lüneburg GmbH. Aufgrund der besonders angespannten finanziellen Situation erhielt die Theater Lüneburg GmbH zusätzlich 380.000 € zur Entlastung der Spielzeit 2023/24.

 

Der Haushalt 2024 des Landes Niedersachsen sieht zusätzlich zu dem bisherigen Festbetrag pro Theater eine Verstetigung der zusätzlichen Mittel in he von 2,9 Mio. Euro und erneut Mittel aus der „politischen Liste“ in Höhe von insgesamt 500.000 €r alle kommunalen Theater und das Göttinger Symphonieorchester vor, wovon 57.500 € auf die Theater Lüneburg GmbH entfallen. Der Betrag für das Haushaltsjahr 2024 für die Theater Lüneburg GmbH setzt sich demnach folgendermaßen zusammen:

 

3.777.000 € Festbetragsförderung

   383.000 € Anteil Theater Lüneburg GmbH Verstetigung 2,9 Mio. €

     57.500 € Mittel „politische Liste“

4.217.500 € Gesamtsumme Zuwendung Land Niedersachsen

 

Nach Abstimmung mit den Gesellschaftern Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg und den übrigen kommunalen Theatern, wurden Änderungs- und Ergänzungswünsche an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, welche in dem zweiten Entwurf (siehe Anlage 2 Zielvereinbarung 2024) aufgenommen wurden.

 

Am 15.03.2024 ist der Theater Lüneburg GmBH die vom Land Niedersachsen unterschriebene Zielvereinbarung in der in der Anlage beigefügten Form zugegangen.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 27.02.2024 bezüglich der Regelungen der Zielvereinbarungen beraten und der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung der Theater Lüneburg GmbH empfohlen, die vorliegende Verlängerung der bisherigen Zielvereinbarung vom 24.06.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 abzuschließen. Da es für die Sicherstellung der Liquidität der Theater Lüneburg GmbH von großer Bedeutung ist, dass die 1. Rate der Landesförderung am 1. April 2024 ausgezahlt wird, ist ein zeitnaher Abschluss der Zielvereinbarung geboten.

 

Die erste Vertragsverhandlung zur Zielvereinbarung ab 2025 fand am 14. Februar 2024 statt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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