Antrag an den Kreistag - 2024/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe AfD/ dieBasis vom 22.04.2024 zum Thema "Kündigung der Fördermitgliedschaft des Landreises Lüneburg im Trägerverein des Heinrich-Böll-Hauses"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- Gruppe AfD/ dieBasis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Das Heinrich-Böll-Haus ist bzw. war eine gewachsene Institution in der Stadt Lüneburg, mit deren Betrieb ehrenwerte Ziele angestrebt wurden.
Der Kreistag hatte am 20.04.2023 beschlossen (Grundlage war Vorlagennummer 2023/097), dass der Landkreis Lüneburg zum 1. Mai 2023 Fördermitglied beim Trägerverein bzw. Mieter des Heinrich-Böll-Hauses „Unsere Welt für Frieden, Umwelt, Gerechtigkeit e.V.“ wird.
Dem Kreistag wurde dabei von den Antragstellern, Bündnis 90/die Grünen und der Gruppe die Linke/die Partei, nicht berichtet, dass dem Trägerverein des Heinrich-Böll-Hauses bereits am 10.01.2022 die Kündigung des Mietvertrages ausgesprochen wurde. Mit Schreiben vom 06.03.2023 wurde die Kündigung wiederholt.
Der Beschlussantrag von Bündnis 90/die Grünen und der Gruppe die Linke/die Partei trägt das Datum 13.03.2023.
Berichtet wurde von den Antragstellern auch nicht, dass die Vermietung der Erdgeschossräume durch den Trägerverein an die Air Five GmbH als gewinnorientiertes Unternehmen wegen der Art der Nutzung gegen den vom Eigentümer mit dem Trägerverein vereinbarten Vertrag verstieß:
Bei dem Café Avenir handelte es sich um ein kommerziell und professionell betriebenes öffentliches Café, welches in jeder Hinsicht (Preis, Bedienung, Größe, Angebot) einem durchschnittlichen Cafébetrieb entsprach.
Zum anderen verstieß die Fair Five GmbH, also der Untermieter des Eigentümers, gegen Nebenpflichten des Mietvertrages:
Die Pflicht das Objekt nur im Rahmen der behördlichen Genehmigungen zu nutzen, behördliche Vorgaben zu beachten und so den Versicherungsschutz des Gebäudes und die Sicherheit der Nutzer nicht zu gefährden wäre geboten gewesen.
Aber weder die Fair Five GmbH noch der „Unsere Welt für Frieden, Umwelt, Gerechtigkeit e.V.“ kümmerte sich darum. Es wurde also nicht einmal für die laut Stadt erforderlichen Brandschutzmaßnahmen gesorgt. Der
„Unsere Welt für Frieden, Umwelt, Gerechtigkeit e.V.“ warf zudem dem Vermieter Geldgier vor, gleichwohl der Vermieter die vom Trägerverein angebotene Mieterhöhung angenommen hatte und nicht umgekehrt.
Der Vermieter des Heinrich-Böll-Hauses erhob letztlich, nach diversen Bemühungen seinerseits im Hinblick auf eine einvernehmliche Einigung, die offenbar nicht auf das gebotene Gehör des Trägervereins stießen, am 10.05.2023 Klage gegen den Trägerverein. Das erfolgte somit vier Tage nachdem der Landkreis Lüneburg, gemäß Kreistagsbeschluss zum 01.05.2023, Fördermitglied geworden war.
Da Urteil des Landgerichtes wurde am 12.12.2023 verkündet. Die Räumung des Heinrich-Böll-Hauses und die Kostenübernahme des Rechtstreits durch den Trägerverein wurde verfügt.
An diesen Kosten des Rechtsstreits beteiligt sich, durch seine Fördermitgliedschaft, somit indirekt auch der Landkreis Lüneburg.
Die Urteilsbegründung zeigt jedoch:
Der Trägerverein hat durch sein Verhalten, wie er das Heinrich-Böll-Haus in unzulässiger Weise genutzt hat, als nicht würdig für die Förderung durch den Steuerzahler bzw. den Landkreis Lüneburg erwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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