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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2024 werden wie folgt verteilt:

 

 

Antragsteller

Vorhaben

Gesamtkosten

Beantragter Zuschuss/ Förderung LK

1

SG Bardowick

Veranstaltung Giro di SamBa

 40.000,00 EUR

  8.400,00 EUR

2

Stadt Bleckede

Kofinanzierung Maßnahme RVF 3.0

122.664,61 EUR

49.158,46 EUR

3

SG Ostheide

Fokuskonzept Mobilität

  49.500,00 EUR

  9.900,00 EUR

4

Gemeinde Deutsch Evern

Radverkehrskonzept Ortsdurchfahrt K37

   5.310,38 EUR

  2.655,19 EUR

5

Hansestadt Lüneburg

Kofinanzierung Maßnahmen RVF 3.0

 58.495,81 EUR

  8.774,37 EUR

6

Gemeinde Amt Neuhaus

Bahndammradweg Neuhaus, 2. Bauabschnitt Neuhaus- Dellien

 90.500,00 EUR

67.875,00 EUR

7

Gemeinde Kirchgellersen

Erstellung eines Radverkehrskonzeptes L 216, Ortsdurchfahrt Kirchgellersen

  5.000,00 EUR

  1.500,00 EUR

8

Gemeinde Vögelsen

Planungskosten Querungshilfe

20.127,00 EUR

  7.044,45 EUR

9

Gemeinde Mechtersen

Gestaltung der Ortseinfahrt Mechtersen

100.000,00 EUR

35.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

190.307,47 EUR

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Folgende 9 Anträge lagen zum Stichtag 15.03. der Kreisverwaltung vor:

 

Nr. 1

Die Samtgemeinde Bardowick plant zur Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde eine Fahrradtour namens „Giro di SamBa“ am 26.06.2024. Grundsätzlich soll mit der Veranstaltung die Attraktivität der Samtgemeinde für Einwohner und Gäste erhöht werden und insgesamt ein gemeinschaftliches Erlebnis für alle Altersgruppen geschaffen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 40.000 EUR. Dafür sollen Starterpakete für alle Teilnehmer beschafft werden (T- Shirts, Wimpel, Abschlussveranstaltung etc.).

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

 

Nr. 2

Die Stadt Bleckede beantragt für eine Maßnahme im von Estorffs- Weg die Kofinanzierung des Eigenanteils im Rahmen der Radverkehrsförderung 3.0 (RVF 3.0). Die anteilige Übernahme der Kofinanzierung ist in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2022 (§4 Abs. 3) vertraglich zwischen Landkreis und Kommunen geregelt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 3

Die Samtgemeinde Ostheide plant die Erstellung eines Fokuskonzeptes zur

 Rad- und Nahmobilität. Ein Antrag auf Förderung nach der Klimaschutz- Richtlinie des Bundes wurde ebenfalls gestellt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 4

Die Gemeinde Deutsch Evern plant ein Konzept zur Verbesserung der Führung des Radverkehrs in der Gemeinde. Konkret geht es um die Radverkehrsführung an den Kreisstraßen K 52 und K37 (Ortsdurchfahrten).

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 5

Die Hansestadt Lüneburg beantragt die Kofinanzierung für mehrere Kleinstmaßnahmen im Rahmen der Radverkehrsförderung 3.0. Eine Übersicht der insgesamt 16 Maßnahmen ist dem Antrag beigefügt.

Die mögliche anteilige Übernahme der Kofinanzierung ist in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2022 (§4 Abs. 3) vertraglich zwischen Landkreis und Kommunen geregelt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 6

Die Gemeinde Amt Neuhaus plant den Ausbau des Bahndammradwegs Neuhaus- Brahlstorf auf dem Abschnitt Neuhaus nach Dellien. Der Radweg hat eine überregionale Bedeutung und spielt für den Tourismus eine bedeutende Rolle durch die Anbindung des Bahnhofes Brahlstorf und die Anbindung zum Elberadweg. Im letzten Jahr wurde bereits ein Teilstück der Gesamtstrecke von der Gemeinde beantragt und bewilligt. Aber auch dieser 2. Abschnitt des Radweges ist in einem schlechten baulichen Zustand und schlecht zu befahren. Die Instandsetzung und der Ausbau sind zwingend notwendig.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 7

Die Gemeinde Kirchgellersen möchte ein Radverkehrskonzept für die Ortsdurchfahrt an der L 216 in Auftrag geben und beantragt hierfür eine entsprechende Förderung des Landkreises. Schwerpunkt der Arbeit liegt hierbei auf der Verkehrssicherheit.  Eine Kostenschätzung über 5.000 EUR liegt vor.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Nr. 8

Die Gemeinde Vögelsen beantragt die Förderung der Planungskosten für die Querungshilfen an der K 50 sowie der K 21. Eine Kostenschätzung für die geplante Maßnahme über 20.127 EUR liegt vor.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 9

Die Gemeinde Mechtersen plant die Gestaltung der Ortseinfahrt Mechtersen, um die Radverkehrsführung an dieser Stelle zu verbessern. Ziel ist es, die Ortsdurchfahrt insgesamt attraktiver und sicherer zu machen. Darüber hinaus soll damit die Nutzung der nachhaltigen Mobilität in der Gemeinde gefördert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 100.000 EUR.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

 

Eine Beratung und Abstimmung der vorliegenden neun Anträge mit der Radverkehrskoordination des Fachdienstes 45 (Mobilität), dem SBU sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Lüneburg hat bereits stattgefunden. Alle Anträge werden verwaltungsseitig unterstützt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

190.307,47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Die Förderung des Radverkehrs hat insgesamt eine positive Wirkung auf den Klimaschutz. Alle beantragten Maßnahmen sollen den Radverkehr in den Kommunen stärken und so aktiv fördern.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.05.2024 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2024 - Kreisausschuss

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