Beschlussvorlage - 2024/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2024
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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04.06.2024
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2024 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Kommune | Zuwendungszweck | Zuschuss |
1 | Gemeinde Amt Neuhaus | Sanierung der Eisenbahnbrücke in Preten | 120.050 € |
2 | Gemeinde Amt Neuhaus | NaturErlebnisSchulhof (Grund-Oberschule Neuhaus) | 40.950 € |
3 | SG Amelinghausen | Umbau Tourist- Information Markthus Amelinghausen | 134.000 € |
4 | SG Dahlenburg | Ankauf eines Gebäudes mit Grundstücken | 150.000 € |
5 | Stadt Bleckede | Touristische Aufwertung des Schlossparkes Bleckede | 44.250 € |
6 | Stadt Bleckede | Kampfmittelräumung Schlossgraben Bleckede | 80.750 € |
7 | Stadt Bleckede | Solarlampen in Radegast | 10.000 € |
8 | Gemeinde Adendorf | Sanierung Freibad; Installation einer KI- Technik | 20.000 € |
9 | Gemeinde Adendorf | Sanierung Eisstadion Adendorf | 0 € |
| Gesamt |
| 600.000 € |
Sachverhalt
Sachlage:
Im Jahr 2024 stehen insgesamt 600.000 € für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Bis zum 15.03.2024 sind 9 Anträge der Kommunen des Landkreises Lüneburg fristgerecht eingegangen.
Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg am 17.04.2024 dem vorgeschriebenen Gremium vorgestellt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich maximal 50 % der nicht von dritter Seite gedeckten Gesamtkosten der Maßnahme und höchstens ein Viertel der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme nach Nr. 4.2 der Richtlinie- in diesem Jahr damit also 150.000 €.
Nr. 1: Bei einer durchgeführten Brückenprüfung wurden erhebliche Mängel an der Eisenbahnbrücke in
Preten festgestellt. Die Brücke ist für den touristischen Radfahrverkehr in Neuhaus von großer Bedeutung und muss umfassend saniert werden. Sie wird im Radweg der Biosphärenquerung Brahlstorf nach Dahlenburg überquert und fließt als Verbindung zwischen Preten und Neuhaus auch in das Wanderwegekonzept mit ein.
Die Gemeinde Amt Neuhaus hat eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen.
Nr. 2: Hier geht es um eine naturnahe, nachhaltige und partizipative Um- und Neugestaltung des Schulhofgeländes der Grund- und Oberschule Amt Neuhaus an den Standorten Tripkau und Neuhaus unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten und Charakteristika der Gemeinde Amt Neuhaus, welche als einzige Gemeinde im Bundesgebiet in Gänze in einem Biosphärenreservat, dem Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, liegt. Im Vordergrund steht dabei die Beteiligung der Nutzer von der Ideensammlung über die Konzeption bis hin zur Umsetzung des Vorhabens, wobei der Natur Räume auf dem Gelände zurückgegeben und gelassen werden sollen, um Verständnis füreinander und ein respektvolles Miteinander zu erlernen. Kinder und Jugendliche sowie danach auch Lehrer/- innen haben in Workshops Ideen und Wünsche eingebracht.
Die Initiative zu dem Gesamtprojekt kam vom Schulförderverein. Dieser stimmte alle Aktivitäten eng mit den Trägern der Einrichtung (Landkreis Lüneburg und Gemeinde Amt Neuhaus) ab.
Im Dezember 2021 wurden zwei grüne Klassenzimmer an den zwei Standorten in Neuhaus und Tripkau der Grund- und Oberschule eingeweiht.
Nun soll der Hauptschulstandort in Neuhaus als NaturErlebnisSchulhof umgestaltet werden mit verschiedenen Gestaltungselementen. Diese Gestaltungsmaterialien sollen nach Möglichkeit aus natürlichen Materialien (Holz, Stein) hergestellt werden. Alle gestalteten Flächen sollen wie bisher für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und werden auch weiterhin durch die Bürger aktiv genutzt. Das bereits umgesetzte Projekt „Grünes Klassenzimmer" zeigt deutlich eine Aufwertung für die Region vor Ort. Der Platz wird als Treffpunkt von Jugendlichen genutzt und auch vom Träger der offenen Jugendarbeit für die Gemeinde Amt Neuhaus. Durch das beantragte Projekt soll es gerade für Bürger/- innen (alle Altersgruppen) ein Ort werden, der zum Verweilen einlädt. Gerade die Flächen, die an dem Schulhof der Grund- und Oberschule angrenzen, sind sehr dafür geeignet.
Von den beantragten 73.018 € können aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel nur 40.950 € bewilligt werden. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich aber zudem mit 150.000 € als Schulträger der Oberschule Neuhaus zusätzlich an diesem Projekt.
Nr. 3: Die Tourist- Information für die Samtgemeinde Amelinghausen befindet sich im „Markthus" im Ortskern. In dem Gebäude sind außerdem das Standesamt sowie Büroräume der Verwaltung untergebracht. Die der Tourist- Information zur Verfügung stehende Fläche von rund 26 m² mit zwei angrenzenden Büroräumen ist jedoch für die heutigen Anforderungen und die Besucherzahlen viel zu klein. Außerdem besteht innerhalb des Gebäudes keine schall- und sichtschutztechnische Trennung zwischen den unterschiedlichen Nutzungsbereichen, es fehlt an Lagerflächen und im Winter können keine ausreichenden Raumtemperaturen erreicht werden. Aufgrund der zentralen Lage innerhalb des Ortes ist eine leichte Auffindbarkeit gegeben, so dass der Standort beibehalten werden soll. Um der Tourist- Information eine ausreichende Fläche zur Verfügung stellen zu können, sind in dem Gebäude verschiedenste Umbaumaßnahmen erforderlich.
Nr. 4: Die Samtgemeinde Dahlenburg hat die Absicht, ein Gebäude und Grundstücke zu erwerben. Das
Gebäude befindet sich am Marktplatz in Dahlenburg. Es handelt sich um ein ortsbildprägendes Gebäude. Die Samtgemeindeverwaltung ist in Dahlenburg an verschiedenen Standorten am Markt verortet.
In der Ratssitzung am 14.03.2024 hat der Samtgemeinderat den Kauf mehrheitlich beschlossen.
Die Samtgemeinde möchte das Haus mit Nebenflächen kaufen, um folgende Nutzungen unterzubringen:
Tourist- Info, Bürgerbüro, Bücherei, öffentliches WC, Standesamt, Trauzimmer und mit Unterstützung der Kreisentwicklung auch einen Infopoint zur Energiewende, zum Energiesparen und zum Klimaschutz. Die Lage am Marktplatz ist ideal und stärkt das Ortszentrum. Angemietete Flächen sollen wieder zurückgegeben, Miete kann in Zukunft eingespart werden.
Grünland- und Ackerflächen sind teilweise verpachtet. Einige Flächen sind geeignet, sie als erforderliche Ausgleichsflächen zu entwickeln. Die im Ort befindlichen Flächen können für die Schulen nutzbar werden (Schulgarten, Bienen, Obstbäume etc.). Die Samtgemeinde und auch der Flecken Dahlenburg verfügen über keinerlei Flächen im Ortskern. Der Ankauf der Flächen ermöglicht mehr Handlungsraum für zukünftige Aufgaben mit Bürger/ -innen, mit Kindern und Jugendlichen.
Die Gesamtkosten in Höhe von 323.125 € gliedern sich wie folgt auf:
Ankauf Gebäude: 150.000 €, Ankauf Grünland und Ackerflächen: 122.500 € und Kaufnebenkosten: 50.625 €.
Nr. 5: Die Pflege und Unterhaltung des Schlossparkes, der anschließenden Wiese, des Schlossgrabens inkl. der Brücke und des Schlosshofes obliegt der Stadt Bleckede als Eigentümerin der Flächen. Im Zuge der Anpassung an die aktuellen Anforderungen der öffentlichen Wahrnehmung zu touristischen Angeboten und Infrastrukturen ist die Gestaltung entsprechend anzupassen. Gerade in den Zeiten der Pandemie wurde die Bedeutung von Außenbereichen mit erhöhtem Platzangebot deutlich. Den Besuchern wird auf einer Fläche von ca. 11.500 m² Schlosspark, ca. 6.500 m² Grünlandwiese, 9.200 m² Schlossgraben und ca.
1.800 m² Schlosshof ein gebührenfreier Bereich zum Aufenthalt und zur Erholung geboten. Die Gebäude des
Schlossensembles mit seinen kostenpflichtigen Angeboten der Biosphaerium Elbtalaue GmbH bleiben
hiervon unberührt. Hauptaugenmerk soll auf den Schlosspark, den Schlosshof sowie deren Zuwegungen gelegt werden. Die Wiese als extensiv genutzte Fläche und teilweise Biotop i.S.d. BNatSchG erhält keine weitere Ausstattung oder Wegeflächen. Auch der Schlossgraben als gesetzlich geschütztes Biotop bleibt unberührt. Der Schlosspark bietet einen Erholungs- und Ruhebereich inmitten des Gebietes zwischen dem Schützenplatz mit Veranstaltungszentrum und dem historischen Stadtzentrum. Der Schlosshof bietet mit seinen zusätzlichen Flächen und einem Spielplatz ein Angebot für die jüngeren Besucher. Die Brücke stellt die Verbindung dar.
Für die Aufwertung und Erweiterung der Infrastruktur sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Instandsetzung der vorhandenen Kunstelemente und Gedenksteine
2. Erneuerung und Vereinheitlichung der Beleuchtung
3. Erneuerung und Erweiterung des Angebotes an Erholungsbereichen mit Sitzelementen
4. Erneuerung und Erweiterung des Angebotes an Abfallbehältern und Hundekotbeutelspendern
5. Instandsetzung von abgängigen Wegeabschnitten
6. Aufstellung von Naturlehrelementen
7. Installation von Informationstafeln zu den Schlossbereichen
8. Erneuerung von abgängigen Fahnenmasten in den Zugangsbereichen des Schlosshofes und des Schlossparks
9. Installation/ Erweiterung von Fahrradaufstellflächen
10. Anpassung/ Erneuerung der sonstigen Ausstattung.
Der Landkreis Lüneburg sieht sich in der Pflicht, sich für den Erhalt und notwendigen Aufwendungen für das Schlossensemble Bleckede bereitzustehen.
Nr. 6: Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Schlossgrabens Bleckede erstmalig zu Selbstentzündungen von Phosphorgranaten aus dem Zweiten Weltkrieg. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine auffälligen Ereignisse, die auf Kampfmittel im Schloss hinwiesen.
Als Sofortmaßnahmen wurden noch im Jahr 2019 kleinflächige Räumungen der Verdachtsflächen durchgeführt, die bis Ende 2020 beendet wurden. Parallel wurden weitere Untersuchungen veranlasst. Es wurden seitens der Stadt Bleckede in einem ersten Schritt ein Sondierbericht sowie ein grobes Kampfmittelräumkonzept erstellt. Die Ergebnisse des Sondierberichtes weisen auf eine potentielle Belastung des gesamten Schlossgrabens mit verdächtigen Objekten aus. In den vergangenen Monaten wurde das Konzept verfeinert und weitere Maßnahmen, die aufgrund der Winterpause ruhen mussten, in Angriff genommen. Die weiteren Arbeiten zur Kampfmittelsondierung und -räumung im Schlossgraben sind wie folgt aufgenommen worden:
Derzeit werden die Vermessungsarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Diese sind notwendig, um Sondierungsarbeiten und -techniken an der Böschung besser planen und abstimmen zu können. Parallel läuft in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Vergabe eines Fachgutachtens zur Untersuchung und biologischen Kartierung der vorgefundenen Biotope mit der Aufgabe der fach- und sachkundigen Begleitung während der Sondierung und Räumung sowie der Wiederherstellungs- und Renaturierungsarbeiten.
Im Jahr 2023 wurde bereits ein Zuschuss aus Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 100.000 € bewilligt.
Nr. 7: Die Stadt Bleckede beabsichtigt, in der Gemarkung Radegast, in der Straße "Am Deich", zusätzliche Beleuchtung in Form von insgesamt 9 Solarlampen zu errichten. Eigentümer der Flächen, die in Anspruch genommen werden sollen, ist der Artlenburger Deichverband. Geplant ist die Verwendung von
LED- Leuchten, die warmweißes Licht abstrahlen und somit als insektenfreundlich gelten. Solarlampen sind
vorgesehen, da im Deichbereich keine Stromleitungen vorhanden und Erdarbeiten nicht zulässig sind. Die zusätzliche Beleuchtung ist erforderlich, da der betroffene Bereich in den Abendstunden sehr dunkel ist. Es handelt sich dort um eine offizielle Erschließungszuwegung für die angrenzenden Grundstücke. Besonders in Zeiten der Pandemie und die immer mehr zunehmende Freizeitgestaltung in der Natur sorgt für eine höhere Frequentierung des Weges. Der Tourismus hat deutlich zugenommen; viele Spaziergänger und Radfahrer nutzen den Bereich. Die Unterhaltung und Pflege werden von der Stadt Bleckede übernommen.
Der Preis pro Lampe inklusive der Aufstellung beläuft sich laut eines Angebots auf rund 4.500 € netto/ Lampe. Die Herstellung der Verbundsteinpflasterung um die Masten nach Vorgabe des Deichverbandes beläuft sich auf rund 1.500 € netto. Folglich belaufen sich die Gesamtbruttokosten auf ca. 50.000 €.
Grundsätzlich sollte die Straßenbeleuchtung nicht aus Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds gefördert werden. Aufgrund der geschilderten Umstände ist hier jedoch ein entsprechender Anteil aus dem Mehraufwand für Solarlampen zu „gewöhnlichen“ Straßenlampen daher gerechtfertigt. Von den beantragten 25.000 € werden 10.000 € berücksichtigt.
Nr. 8: Die Gemeinde Adendorf unterhält als höchstfrequentiertes Freibad im Kreisgebiet die Einrichtung des Freibades. Die Nutzung erfolgt mit einem großen Anteil durch Personen, welche von außerhalb des Gemeindegebietes kommen (z.B. aus der SG Scharnebeck, Hansestadt Lüneburg). Im Rahmen der Sanierung soll eine KI- Technik zur Überwachung der Schwimmbeckenbereiche installiert werden. Die Sicherheit der Badegäste steht hier im Vordergrund. Mit einer Implementierung einer KI- Technik geht die Gemeinde Adendorf als eine der wenigen Einrichtungen im Bundesgebiet neue Wege. Besonders vor dem Hintergrund, Kindern das Schwimmen beizubringen und zu ermöglichen, erscheint jede Sicherheitstechnik als notwendig.
Von den beantragten 50.000 € können aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel nur 20.000 € bewilligt werden.
Nr. 9: Die Gemeinde Adendorf unterhält als überregional bedeutende Einrichtung das Eisstadion in Adendorf. Die Nutzung des Eisstadions erfolgt mit einem Anteil von über 85 % durch Personen, welche von außerhalb des Gemeindegebietes kommen.
Vorgesehen sind für das Eisstadion Sanierungsarbeiten, und zwar der Entfeuchtungsanlage sowie der Innenbeleuchtung. Diese Maßnahmen begründen sich durch energetische und wirtschaftliche Optimierungen.
Die bisherigen Anlagen weisen einen hohen Energieverbrauch aus, welcher durch die Erneuerungen minimiert werden kann. Neben den klimaverbessernden Maßnahmen ist die wirtschaftliche Betrachtung maßgeblich, da die Einrichtung mit überregionaler Bedeutung als dauerhaften Verlustbetrieb anzusehen ist.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen
Strukturentwicklungsfonds 2024 entschieden für dieses Projekt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 600.000 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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11 kB
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