Antrag an den Kreistag - 2024/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe AfD/ die Basis vom 21.05.2024 zum Thema "Ordnungswidrigkeitsverfahren im LK Lüneburg in Verbindung mit der Corona-Maßnahme 'Maskenpflicht'"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Verantwortlich:
- Gruppe AfD / dieBasis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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06.06.2024
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Sachlage:
Der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen war am 09.04.2020 in Kraft getreten. Unter folgendem Link findet man im Internet die Auflistung der Verstöße, der Buß-geldrahmen und der potentiellen Verursacher: https://www.bussgeldkatalog.org/corona-niedersachsen/
Mit Wirkung vom 08.04.2023 sind alle staatlich geregelten coronabezogenen Maßnahmen weggefallen.
Nach Klage durch das Online-Magazin Multipolar sind Ende März 2024 die Protokolle des beim Robert-Koch-Institut gebildeten Covid-19-Krisenstabs, die sogenannten RKI-Files, offengelegt worden. Obwohl die Dokumente erst den Zeitrahmen von Januar 2020 bis April 2021 abdecken und obwohl sehr viele Passagen (noch) geschwärzt sind, so wird eines doch sehr deutlich: Die diversen Maßnahmen sind nicht auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz getroffen worden, sondern allein aufgrund politischer Erwägungen und Vorgaben.
Exemplarisch möchte wir hier die Maskenpflicht herausgreifen. Ihre Nichteinhaltung hat zu einem beträchtlichen Anteil an den Bußgeldverfahren beigetragen (sicherlich auch zu Verwarngeldverfahren). Aus mehreren Textpassagen der RKI-Dokumente wird deutlich, dass man im Krisenstab keinen oder nur einen marginalen Nutzen aus dem Maskentragen, auch von FFP2, ableiten konnte. Auf der anderen Seite steht dem eine ganze Reihe von gesundheitlich problematischen Aspekten gegenüber (z.B. Einatmen und Ablagerung von Mikrofaser-Partikeln im Lungengewebe; Gefahrstoffe in Masken; erhöhte Kohlendioxidkonzentrationen unter der Maske, CO2-Rückatmung mit der Folge diverser gesundheitlicher Beschwerden; mikrobielles Wachstum auf der Innenseite). Dies ist auch durch zahlreiche wissenschaftliche Publikationen klar belegt.
Entsprechende Buß- und Verwarngelder wurden somit unseres Erachtens zu Unrecht erhoben.In der Konsequenz fordern wir den LK Lüneburg auf, alle Verfahren zu von ihm geahndeten Corona-Maskenverstößen einzustellen und bereits vollstreckte Verfahren zu widerrufen. Entsprechend bereits vereinnahmte Buß- u. Verwarngelder sollte der LK seinen betroffenen Bürgern erstatten.
Um welche Kosten es für den Landkreis Lüneburg bzw. seine Bürger insgesamt für alle Corona-Maßnahmen-Buß- und -Verwarngelder geht, wird der Beantwortung der LK-Verwaltung auf unsere Anfrage vom 22.04.2024 zu entnehmen sein, die aktuell (20.05.2024) noch aussteht.
Begründung
Aus unserer Sicht müsste hier wieder Gerechtigkeit hergestellt werden. Überdies könnte eine solche Vorgehensweise einen kleinen, aber durchaus wertvollen Beitrag dazu leisten, die durch die Corona-Maßnahmen bedingte Spaltung der Gesellschaft zu überwinden.
Anmerkung
Zur Orientierung haben wir die folgenden fünf Internetlinks beigefügt, deren betreffende Quellen sich in den ersten drei Fällen direkt auf die RKI-Papiere und in den beiden restlichen Fällen auf die Maskenproblematik an sich beziehen.
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2
http://wassersaege.com/2024/03/
(Uwe Froschauer; RKI-Files – Übersicht über Inhalte, erste Reaktionen und mögliche Konsequenzen; 28.03.2024)
https://www.cicero.de/kultur/rki-protokolle-corona-nichtevidenz-masken
(Gastbeitrag von Prof. Dr. Oliver Hirsch und Dr. Kai Kisielinski am 27.03.2024)
https://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen
