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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Deichverteidigungsordnung (DVO) des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes (NDUV)  wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit dem Zusammenschluss des Neuhauser Deichverbandes und des Unterhaltungsverbandes Krainke zum Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband zum 1. Januar 2004 und dem Umzug der Geschäftsstelle des Verbandes von Zeetze nach Neuhaus sind textliche Änderungen in der bestehenden Deichverteidigungsordnung, welche als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 1), erforderlich geworden. 

 

Im Rahmen der Änderung der Deichverteidigungsordnung hat der Verband Vorschläge zur Änderung der Richtwasserstände für die Auslösung bzw. Aufhebung von Alarmstufen (§ 3 der DVO) vorgelegt. Aus Sicht der unteren Deichbehörde bestehen gegen die vorgeschlagenen Richtwasserstände keine Bedenken.

Ferner sind in der Änderungsverordnung Vorschläge des für Katastrophenschutz zuständigen Fachdienstes „Ordnung und Kommunales“  des Landkreises Lüneburg berücksichtigt worden.

 

Die Deichverteidigungsordnung ist eine Verordnung des Landkreises Lüneburg und dementsprechend ist die Änderungsverordnung vom Kreistag zu beschließen. Der NDUV hat der Änderungsverordnung bereits zugestimmt.

 

Wo Änderungen an der zurzeit gültigen DVO (Anlage 2) vorgenommen worden sind, ist  dieses durch Fettdruck und Kursivschrift sowie durch einen Balken am rechten Rand kenntlich gemacht.

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Anlagen

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