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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2024/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2023 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2023 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 240.432,33 € wird gemäß §12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der

Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie

den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der

Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH als

Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 09.01.2024 von der Betriebsleitung

erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juni 2024 statt. Art, Gegenstand und Umfang der

Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 01.07.2024 ersichtlich.

Mit Feststellungsvermerk vom 08.07.2024 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung,

der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2023 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des

Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden soweit

gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp

Stürken, während der Sitzung zur Verfügung.

Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen.

Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des

Jahresüberschusses zu beschließen.

Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten auch zukünftig entsprechend höhere Reinvestitionen getätigt werden

Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in

Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss

2023 in Höhe von 240.432,33 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige

Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.

Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage

jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven Maßnahmen finanzieren zu können.

Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen wird

sich dieses voraussichtlich noch verschärfen.

Außer zur Finanzierung des Betriebshofs in Scharnebeck mussten bislang keine Kredite zur Finanzierung

von Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen werden.

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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