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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/458-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

r die Weiterführung der gemeinsamen „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ von Landkreis und Hansestadt Lüneburg, werden der Hansestadt Lüneburg 16.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfonds des Jahres 2024 bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Angebot der „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ wird seit dem Jahr 2022 von Energie-Effizienz-Experten in Privathaushalten vor Ort zu den Themen „Energetische Sanierung“, „Heizung“ und „Solaranlagen“ durchgeführt. Es dient dem Ziel der Erreichung der Treibhausgasneutralität und wird von Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Landkreis Lüneburg sehr gut angenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes ist keine Abnahme der hohen Nachfrage zu erwarten.

 

Das Beratungsangebot ist zudem eng verknüpft mit den Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg. Die Inanspruchnahme einer unabhängigen Energieberatung ist in diesen Programmen jeweils eine Fördervoraussetzung.

 

Die von der Hansestadt Lüneburg beantragten Mittel sind im Strukturentwicklungsfonds des Jahres 2024 verfügbar.

Stellungnahme der Verwaltung vom 13.11.2024:

Die Anschubberatung führen derzeit sechs unabhängige Energieberater durch.

 

Im Jahr 2024 wurden bisher 91 Anschubberatungen durchgeführt. 55 Personen haben ihren Wohnsitz in der Hansestadt Lüneburg und 36 Personen in anderen Kommunen des Landkreises Lüneburg.

 

Die Mitarbeitenden des Landkreises Lüneburg informieren über Beratungsangebote sowie Fördermöglichkeiten und nehmen Anfragen aus dem Landkreis entgegen. Sämtliche andere Aufgaben, wie die Kommunikation mit den Energieberatern und die Rechnungsprüfung, erledigt ein Mitarbeiter der Hansestadt Lüneburg.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2024 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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02.12.2024 - Kreisausschuss

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