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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2024/355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Resolution des Landkreises Lüneburg gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und für eine Reform der Bund-Länder-Kommunen-Finanzen

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch den Bund und die Länder führt in den Kommunen vor Ort zu zunehmend nicht mehr akzeptablen Herausforderungen, die die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) konterkarieren und schließlich die Demokratie gefährden.

 

Bund und Länder geben legislative Standards vor und weisen den Kommunen mittelbar oder direkt Aufgaben zu, deren Bewerkstelligung aber seitens der beiden Staatsebenen nicht ausreichend finanziert wird. Das Konnexitätsprinzip („Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen") steht allenfalls (Art. 57 Abs. 4 NV) auf dem Papier, wird aber nicht gelebt. Das stellt die Leistungsfähigkeit der Kommunen und damit das Vertrauen der Bürger in den Staat grundsätzlich in Frage.

 

r den Landkreis Lüneburg resultiert aus der administrativen Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgaben größtenteils der Sozialgesetzbücher des Bundes ein hohes Defizit, das immer größer wird und unter den momentanen Rahmenbedingungen absehbar nicht mehr abgebaut werden kann.

 

Beispielsweise sollen für den Landkreis Lüneburg die folgenden Bereiche genannt werden:

 

ÖPNV

 

Niedersachsen ist bundesweit bei der Finanzierung des ÖPNV das Schlusslicht mit gerade mal 15 Euro pro Kopf (NDR Niedersachsen, 7/23). Der Bundesdurchschnitt liegt mit 39 Euro (ohne Stadtstaaten) deutlich über diesem Betrag. Bei 185.000 Einwohnern im Landkreis Lüneburg ergibt sich hieraus ein Delta von über 4,3 Mio. Euro.

 

Personalkostenübernahme des Landes bei Kindertagesstätten

 

Das Land beteiligt sich mit 58% an den Personalaufwendungen r pädagogisches Fachpersonal. Diese Regelung geht an den realen Verhältnissen in der Betreuungsleistung der Kindertagesstätten vorbei, da nicht nur pädagogisches Fachpersonal in Vollzeit r die Erziehung der Kinder eingesetzt wird. Die Kostenübernahme muss dringend den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort angepasst werden.

 

Digitalpakt I und 11 (Schule)

 

Die zur Verfügung gestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte (Arbeitgeber Land) dauerhaft digital auszustatten (Ersatzbeschaffungen) und deren adäquate IT-Betreuung aufrechtzuerhalten. Diese Aufgabe auf die kommunale Ebene als Schulträger zu verorten ohne finanziellen Ausgleich belastet die Haushalte zusätzlich.

 

Ganztagsschulen

 

Der bundesweit beschlossene Ganztagsanspruch im Schulbereich ab 2026 bedeutet für den Landkreis neburg und die Mitgliedsgemeinden Investitionen in dreistelliger IVIillionenhöhe. Der Bund gibt dafür nur einen verschwindend geringen Bruchteil an Investitionszuschüssen. Der laufende Betrieb als hrlich wiederkehrende und damit festgeschriebene Dauerbelastung hat bislang keinerlei Gegenfinanzierung der Gesetzgeber. Da der Rechtsanspruch im SGB VIII definiert wurde, sind kreisangehörige Kommunen und der Landkreis als Schulträger gleichsam in der Pflicht.

 

Migration

 

Allein über 4 Mio. Euro Defizit ergeben sich aus dem Bereich Migration. Die Pauschale für Geflüchtete beträgt im kommenden Jahr 11.500 Euro pro Kopf und wurde seit Jahren nicht dynamisiert. Dies entspricht in keiner Weise den aktuellen Aufwendungen, die in dem Bereich zu leisten sind. Allein die Inflation der letzten vier Jahre lag bei knapp 21% und findet in der Pauschale keine Berücksichtigung. Auch die Kosten für Gesundheitsversorgung belasten die Landkreise erheblich und werden nicht ansatzweise ergebnisneutral erstattet.

Die fünf angeführten Bereiche sollen nur exemplarisch das angesprochene Problem verdeutlichen.

Wenn Bund und Länder die Kommunen weiterhin allein lassen, wird es auf der kommunalen Ebene zu einem buchstäblichen „Kaputtsparen" kommen und die Kommunen werden gezwungen sein, die Grund- und Gewerbesteuer immer höherzuschrauben, für Ausgaben, auf die Kommunen wiederum gar keinen Einfluss haben.

 

Das beschriebene strukturelle Problem verschärft sich aktuell noch durch inflationsbedingt steigende Ausgaben und entsprechende Tarifabschlüsse.

 

Aus unserer Sicht ist daher eine Reform der kommunalen Finanzstruktur eingebettet in eine deralismusreform ngst überfällig. Wir fordern ein Ende der kommunalen Unterfinanzierung!

 

Konkret ergeben sich zwei zentrale Forderungen:

 

Bei Standardausweitungen oder der Etablierung neuer Standards, wie beispielsweise dem Ganztagsanspruch im Schulbereich, muss eine verbindliche kommunale Ressourcenfolgebetrachtung vorgenommen werden und transparent dargelegt werden, wie die entsprechenden Aufwände den Kommunen erstattet werden. Wir benötigen eine faktische Konnexität für Bundes- und Landesgesetze gegenüber der kommunalen Ebene. Wer bestellt, muss auch bezahlen.

 

Die Verteilsystematik von Steuergeldern konkret der Gemeinschaftssteuern muss neu geordnet werden. Vor allem der verschwindend geringe Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer (2,2%) muss in diesem Zusammenhang geprüft werden. Auch die kommunalen Anteile an Körperschaftssteuer (0%), der Lohn- und Einkommenssteuer (15%) und der Abgeltungssteuer (12%) gehören auf den Prüfstand.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.12.2024 - Kreisausschuss

Erweitern

19.12.2024 - Kreistag - geändert beschlossen

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