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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2024/335

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Landkreis Lüneburg kommt dem Wunsch der HVB nach und erhöht den Zuschuss zu den Betriebskosten für Kindertagesstätten in den Gemeinden im Jahr 2025 um 3 Mio. €, im Jahr 2026 um weitere 2 Mio. € und im Jahr 2027 um eine weitere Mio. €. Ziel ist es, damit 50 % der anfallenden Betriebskosten seitens des Landkreises zu über-nehmen.  Eine Dynamisierung nach der bundesweiten Kitakostenentwicklung wird vereinbart. 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Die Kinderbetreuung ist eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die der Landkreis Lüneburg an die kreisangehörigen Kommunen auf Grundlage einer Kita-Vereinbarung übertragen hat. Der Landkreis Lüneburg unterstützt die Kommunen mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von mittlerweile 17,5 Mio. € im Jahr 2024, was eine Quote von ca. 35 % der anfallenden Betriebskosten ausmacht.

Gesetzliche Änderungen wie Beitragsfreiheit, Betreuungsumfang oder Einschulungstermine aber auch der steigende Betreuungsbedarf macht unseren Kommunen zu schaffen. Ihre Haushalte weisen durchweg ein Minus auf und sind durch die Kinderbetreuungskosten übermäßig belastet.

Die Kommunen übernehmen diese Aufgabe für den Landkreis und verdienen es, nicht als Bittsteller für eine Kreisaufgabe, sondern auf Augenhöhe wahrgenommen zu werden. Zur Investitionsförderung bei Schaffung und Ersatz von Kita-Plätzen werden derzeit Vorschläge erarbeitet und an anderer Stelle verhandelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2024:

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

  • Der Antrag die Betriebskosten für Kindertagesstätten in 2025 um 3 Mio € zu erhöhen sind abstimmungsgemäß bereits im Haushalt 2025 enthalten. Die Erhöhungen für 2026 umd 2 Mio € und für 2027 um 1 Mio €ssen im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit diskutiert werden.

 

  • Der Betriebskostenzuschuss sollte weiterhin als Pauschale ausgestaltet sein und nicht als Defizitausgleich auf Kostenbasis.
     
  • Die Ausgestaltung der jährlichen prozentuale Steigerung des Betriebskostenzuschusses ist in der Verhanldungsrunde zur Kitavereinbarung zu diskutieren.

 

Nachfolgend wir die Position der Verwaltung erläutert.

 

a)    Entwicklung des Betriebskostenzuschusses (BKZ) für Kindertagesstätten seit 2016

 

2017 wurde der Betriebskostenzuschuss des Landkreises Lüneburg für Kindertagesstätten
von 3,14 Mio € (2016) auf 8,23 Mio € (2017) um ca. 62% angehoben.

Von 2017 bis 2023 hat sich der Betriebskostenzuschuss von 8,23 Mio € (2017) auf 17,52 Mio € (2023) zudem um weitere 112,75% erneut mehr als verdoppelt.

 

Seit 2019 liegen die jährlichen Steigerungsraten zwischen 7,09% und 20,25%. Auch bei Reduzierung der Gesamtsteigerung um die Steigerung aus Platzzahlmehrung (ca. 2,5% pa, liegt die bereinigte Steigerung des Betriebskostenzuschusses noch immer deutlich über dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes. (siehe Grafik 1)

 

b)   Validität der Datenanalyse „Kitakonnexität“ für die Darstellung der Kitakosten und die Aufteilung der Kosten zwischen Kommune und Landkreis

 

Aus der Datenanalyse „Kitakonnexität“ ergeben sich begründete Anhaltspunkte, dass sich der Landkreis zu 35% und die Kommunen zu 65% an den Aufwendungen für Kitakosten im Ü3-Bereich (Kindergarten/Hort) beteiligen. Eine valide Berechnungsprognose für alle Ü3-Einrichtungen im Landkreis ist jedoch mit der „Kitakonnexität“ nicht gegeben,

da:

  • nur 8 von 11 Kommunen Daten der kommunalen Einrichtungen für die Analyse erhoben haben
     
  • Ausgaben/Quoten von den beteiligten Kommunen teilweise nur qualifiziert geschätzt wurden.
    (Eine Zuordnung der Ausgaben zu definierten Sachposten konnte in den Kommunen buchhalterisch nicht immer realisiert werden.)
     
  • keine Überprüfung Ausgabenangemessenheit erfolgte

 

Des Weiteren kann aus der Datenanalyse „Kitakonnexität“ keine Kostenaussage für U3-Einrichtungen (Krippen) hergeleitet werden, da U3-Einrichtungen schlichtweg nicht erfasst wurden. Aufgrund fehlender Basisdaten wie Elternbeiträge, Personalausgaben und Personalkostenzuschuss sind Kostenannahmen im U3-Bereich nicht möglich.

 

r eine valide Darstellung der tatsächlichen und vom Landkreis Lüneburg bei der Berechnung des Betriebskostenzuschusses zu akzeptierenden Kitakosten müssten m.E. folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

 

 

    Alle beteiligten Kommunen/Träger haben ihre Ausgaben/Einnahmen darzustellen. Hierbei müssen auch die Ausgaben/Einnahmen der freien Träger mit einbezogen werden.
 

    Ausgaben/Einnahmen von U3-Einrichtungen (Krippen) müssen ebenfalls mit erfasst werden.
 

    Einnahmen/Ausgaben müssen von der Kitaverwaltung auf gesonderte Konten (Kostenträger, Sachkonten) gebucht werden, um eine Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit sowie eine Zuordnung der einzelnen Ausgabe-/Einnahmeposten zu gewährleisten.
 

    Es sind nur Ausgaben zu veranschlagen, die im Rahmen der gesetzlichen bzw. auf Landesebene vereinbarten sachlichen/fachlichen Mindestanforderungen angemessen sind (NKitaG, DVO zum NKitaG, Orientierungsplan...).

Sofern Ausstattung, Raumgröße, Betreuungszeiten, Personalausstattung etc. oberhalb der Mindestanforderung liegen, sind diese vorab von der Kommune mit dem Landkreis abzustimmen.

 

c)    Prognose für die Entwicklung des BKZ für Kindertagesstätten bei Umsetzung des o.g. Antrages

 

Sofern die Datenanalyse „Kitakonnexität“ trotz aller Mängel als Anhaltspunkt für die Berechnung der Gesamtausgaben für Kindertagesstätten herangezogen wird, müsste der Landkreis Lüneburg bei Realisierung des o.g. Antrages seine Aufwendungen für die Kitas um ca. 6 Mio € aufstocken, was eine Steigerung des Betriebskostenzuschusses um 32,73% bedeutet. (siehe Grafik 2)

 

Bei der Berechnung der mittelfristigen finanziellen Belastung für den Landkreis muss zudem berücksichtigt werden, dass die Aufstockung einem „Zinsenzinseffekt“ unterliegt.

Ausgehend von einer sukzessiven Aufstockung des BKZ (2025 um 3 Mio €, 2026 um 2 Mio €, 2027 um 1 Mio €) ergibt sich bereits 2027 eine Mehrbelastung des Haushaltes von 6,56 Mio € statt 6 Mio €.  Die Mehrbelastung summiert sich bis 2032 auf 8,60 Mio € pa und wird in den Folgejahren weiter ansteigen. (siehe Grafik 3)

 

d)   Kopplung der BKZ-Anpassung an die bundesweite Statistik der Ausgaben für Kitas

 

Nach § 3 Abs. 2 KitaV wird der Betriebskostenzuschuss jährlich um 3 % gesteigert. Die Steigerung soll die tatsächliche Kostensteigerung (Tarifsteigerung, Strom- und Wärmepreissteigerungen, etc.) ausgleichen. Die Steigerung der Platzzahlen wird nach der tatschlichen Steigerung gesondert berücksichtigt. Der BKZ wird um diese Steigerung erhöht.
 

Die Statistik „bundesweite Ausgaben für Kitas“ führt als Indikator für die jährliche Anpassung des BKZ zur doppelten Berücksichtigung der Platzzahlsteigerungen. Die Statistik erfasst alle Ausgaben für Kitas, also auch die Kostensteigerung durch Platzmehrung.
 

Der Indikator Verbraucherpreisindex misst dagegen monatlich rein die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen. Dies entspricht der Intention der Kitavereinbarung, die tatsächliche Kostensteigerung abzudecken. Da die Steigerung der Tariflöhne im sozialpädagogischen Bereich von der Steigerung der übrigen Tariflöhne stark abweichen kann, könnte die Tarifentwicklung an die Anpassung TVöD S8a) gekoppelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

e)    Fazit
 

Auch wenn die Übertragung der Konnexitätsanalyse auf die Gesamtkitakosten nicht validiert ist, kann die Annahme der im Antrag genannten Kitakostenaufteilung von 35% LK und 65 % Kommunen als Erörterungsbasis als richtig angesehen werden.

 

Dem gegenüber steht, dass der Landkreis Lüneburg seit 2016 erhebliche finanzielle Anstrengungen im Bereich Kindertagesstätten unternommen hat. So wurde 2016/2017 der Betriebskostenzuschuss verdoppelt und stieg seitdem bis 2023 nochmal um mehr als das Doppelte an.

 

Sofern eine Kostenbeteiligung des Landkreises von 50% der kommunalen Gesamtkitakosten angestrebt wird, sollte die Kostenseite von Kommunen unter den folgenden Maßgaben dargestellt werden:
 

    eine laufende qualifizierte Erfassung und Auswertung der Ausgaben/Einnahmen für alle Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg
 

    eine landkreisweit einheitliche Vereinbarung für die betriebskostenrelevante Angemessenheit von Ausgaben (Ausstattung, Raumgröße, Betreuungszeiten, Personalausstattung etc.)
 

    die Entwicklung eines qualifizierten Steuerungs- und Controllingverfahrens für Kitakosten im LK LG

 

Die Erarbeitung einer Datenbasis mit diesen Informationen ist aufwendig und bedarf der Diskussion mit den Gemeinden. Vorher können Beträge kaum valide angegeben werden.

 

 

Grafik 1:

 

 

 

Grafik 2:

 

 

 


Grafik 3:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2024 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - zurückgezogen

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16.12.2024 - Kreisausschuss

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19.12.2024 - Kreistag - zurückgezogen

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