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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Neufassung der Anlage 1 - Elternbeiträge der Kindertagespflege als Anlage zur Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der vorgelegten Form zu.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 01.01.2024 ist die letzte Fassung der Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Satzung der Hansestadt Lüneburg.

 

Während der Ausarbeitung der Fassung wurde auch die Notwendigkeit festgestellt, die Elternbeitragsordnung anzupassen. Diese Notwendigkeit besteht weiterhin: Die gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den Falldaten von 2023 und 2024 nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe besteht dringend Differenzierungsbedarf: 2023 waren rund 60% aller Fälle dort eingruppiert. Dieser Anteil stieg 2024 noch einmal auf 68,4%.

 

Zusätzlich hat die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg dazu geführt, dass Elternbeiträge für Krippenbetreuung im Stadtgebiet nun teils erheblich von denen der Betreuung in Kindertagespflege abweichen.

 

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben daher den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg Ende 2023 zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann. In der Folge hat der Landkreis die Modelle in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt, da die Gemeinden Träger der Kindertagesstätten im Landkreis gem. KiTa-Vereinbarung sind.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben dem Landkreis Ende 2024 ihr bevorzugtes Modell benannt, würden jedoch der Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe folgen. Diese tagte am 09.01.2025 und verständigte sich auf das Modell 1, das sich in der Anlage befindet.


Die Hansestadt Lüneburg hat eine identische Anlage und wird diese in ihrem nächsten Jugendhilfeausschuss am 20.02.2025 vorstellen.

 

Beide Satzungen sollen rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

 

Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.

 

Aktualisierte Sachlage vom 25.04.2025:

Die Satzungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg sollen zum 01.06.2025 in Kraft treten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

X

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2025 - Jugendhilfeausschuss

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17.02.2025 - Kreisausschuss

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08.05.2025 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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