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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2024/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag vom 27.08.2024:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
    Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet:
     
    1. Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
      Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.

 

  1. Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
     
  2. Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.
     
  1.  

Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften/sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach mehr 20 Jahren sozialräumlicher Arbeit gilt es, die erfolgreiche Arbeit einem Weiterentwicklungsprozess zu stellen, so dass der Landkreis den aktuellen und zukünftigen Anforderungen in der Jugendhilfe robust gegenübersteht.

 

Mit der Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit werden folgende Ziele/Veränderungen verfolgt:
 

  • Stärkung der Selbstwirksamkeit und Selbstbefähigung bei den Familien
  • Ausbau und Intensivierung der ressourcenorientierten, samt-/gemeindeübergreifenden Netzwerkarbeit (Sozialraumbüros, Vereine, Kirchen, Gemeinden, Schulen, Kitas, weitere sozialräumliche Akteure)
  • Ausbau und Intensivierung der sozialraumübergreifenden Zusammenarbeit und der Synergieeffekte zwischen den sozialräumlichen Akteuren und den Angeboten/Projekten
  • regelhafte Nutzung von familiären, sozialräumlichen und institutionellen Ressourcen bei fallspezifischen Jugendhilfen
  • flachhierarchische, regionale Entscheidungswege in der Bedarfsermittlung, Projekt- und Angebotsentwicklung sowie in der Projekt- und Angebotsbewilligung
  • Ressourcenschonung durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote
  • Ermöglichung von zielgruppenspezifischer Arbeit durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote

 

Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Projektideen verfolgt:
 

  1. Übergreifende Organisation der sozialräumlichen präventiven Jugendhilfe in drei Regionen
    a) Region 1 (Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede, SG Dahlenburg, SG Ostheide)
    b) Region 2 (SG Scharnebeck, SG Bardowick, Gemeinde Adendorf)
    c) Region 3 (SG Gellersen, SG Ilmenau, SG Amelinghausen)
     
  2.  Überarbeitung der Budgets für die sozialräumliche Arbeit
    a) ein gebundenes Budget für die Fixkosten und die Beratungstätigkeit der Sozialraumträger
    b) ein regionales Budget 1 für fallunspezifische und fallunabhängige Angebote und Projekte
    c) ein regionales Budget 2 für fallübergreifende und fallspezifische Jugendhilfen
     
  3. Schaffung von regionalen Gremien mit definierten Entscheidungskompetenzen

 

  1. Die Vorstellung der Weiterentwicklung erfolgt anhand einer Präsentation.

 

 

 

 

Sachlage vom 15.10.2024:

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.08.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die vorgestellte Projektskizze umzusetzen und zwei Unterarbeitsgruppen zur Neuausrichtung zu bilden.

 

Es handelt sich hier um die

 

       Unterarbeitsgruppe Finanzen bestehend aus den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Sozialraumraumträger und drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
und die

       Projektsteuerungsgruppe, ehemalige Lenkungsgruppe, bestehend aus den Sozialraumleitungen, den interessierten freien Trägern (Nordstern, INT, Familienhelden etc.), Vertreterinnen und Vertretern der Freiberufler und drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, um die neuen Strukturen zu entwickeln und umzusetzen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu fortlaufend mit eigenem Tagesordnungspunkt zu berichten.

 

Der Jugendhilfeplaner, Herr Fleischer, und die Fachdienstleiterin 51, Frau Benne, berichten zum aktuellen Sachstand.

 

 

Sachlage vom 06.01.2025:

 

Unterarbeitsgruppe Finanzen/Verträge

Am 17.09. und 08.11.2024 tagte die Unterarbeitsgruppe Finanzen. Der nächste Termin findet am 14.01.2025 statt.

Bisher wurden ausgehend von den soziökomischen Daten die Belastungsindikatoren betrachtet, bewertet, ergänzt und ggf. neu gewichtet.

Im Januartermin soll die Bearbeitung der Belastungsindikatoren abgeschlossen werden, so dass der durchschnittliche Belastungsfaktor pro Sozialraum definiert ist. Ausgehend von diesem Wert muss in der Arbeitsgruppe eine akzeptierte "gerechte" Verteilungsquote (ggf. mit verschiedenen Finanzierungsmodellen) für das bisherige sozialräumliche Gesamtbudget erarbeitet werden.

Nachfolgend wird es um erste Aushandlungen für die Aufteilung des bisherigen Gesamtbudgets in ein gebundenes und ein regionales Budget 1 gehen.  Hierzu werden die Sozialraumträger zunächst eine Kostenmatrix ihres bisherigen Gesamtbudgets als Diskussionsgrundlage erstellen. Eckdaten für die Budgetaufteilung sollen spätestens im Frühsommer 2025 vorliegen. 

 

Projektsteuerungsgruppe

Die Projektsteuerungsgruppe fand am 06.12.2024 unter Beteiligung der Freiberufler und des Jugendhilfeträgers Nordstern e.V. statt. Hier wurden die zur Weitentwicklung notwendigen Klärungsfragen in Arbeitsgruppen erörtert. Seitens des Landkreises erfolgte zwischenzeitlich eine Clusterung der Fragen und in der Sitzung am 23.01.2025 werden die Themen der Unterarbeitsgruppen festgelegt. Die Unterarbeitsgruppen werden immer aus Vertreter:innen des öffentlichen und des freien Trägers/Freiberuflers bestehen.

 

Der Jugendhilfeplaner, Herr Fleischer, und die Fachdienstleiterin 51, Frau Benne, berichten zum aktuellen Sachstand.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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08.02.2024 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

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19.06.2024 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

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27.08.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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05.11.2024 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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28.01.2025 - Jugendhilfeausschuss

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