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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2025/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Laut §6 des niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sind die kommunalen Aufgabenträger dazu verpflichtet, im Rhythmus von 5 Jahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.

 

Der NVP dient als Planungsinstrument für die Weiterentwicklung des ÖPNVs im Kreisgebiet. Inhaltlich bildet der Plan das derzeitige Angebot ab. Außerdem legt er die Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung fest und zeigt Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit auf.

 

Derzeit bereitet der FD 45 den NVP vor. Unter anderem werden die Maßnahmenvorschläge aus dem Mobilitätsgutachten eingepflegt.

 

Darüber hinaus ist der Landkreis dazu verpflichtet, für den NVP ein Beteiligungsverfahren zu starten. Laut § 6 Abs. 4 NNVG sind benachbarte Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger, die Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) zu beteiligen. Dies soll in den Monaten April und Mai stattfinden.

Nach jetzigem Planungsstand soll der neue NVP in der Kreistagssitzung am 21.09.2025 beschlossen werden.

 

Die Verwaltung trägt mündlich vor.

 

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05.02.2025 - Ausschuss für Mobilität - zur Kenntnis genommen

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