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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2025/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2026 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine

Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von

Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich

unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

1.) Substanzerhalt,

2.) Unfallgefährdung und

3.) Verkehrsbelastung

Im Rahmen der Projektplanungen werden alle Maßnahmen auf Förderfähigkeit nach dem NGVFG

geprüft, was in den vergangenen Jahren auch bei diversen Maßnahmen erfolgreich verlief.

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlage 2024/007)

folgende Veränderungen auf:

die Maßnahmen unter den lfd. Nrn. 01. und 02. sind in der Priorität miteinander vertauscht worden,

neu mit aufgenommen wurde unter lfd. Nr. 04. die Sanierung der K 02 (Verdrückungen, Risse und Ausbrüche, Regenwasserkanal abgängig) auf einer Länge von 160m in der OD Lüdersburg,

ebenfalls neu mit aufgenommen wurde unter der lfd. Nr. 17. die Sanierung der K 12, Wittorf – Sankt Dionys (Verdrückungen und Risse) auf einer Länge von 768m.

.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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