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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das integrierte Klimaschutzkonzept (THG-Bilanz, Potentialanalyse und Szenarienentwicklung) wird beschlossen (Anlage 4).
  2. Dem im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes und des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP 2025) des Landkreises Lüneburg (Anlage 5) wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
  4. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel (Finanzierungsvorbehalt).
  5. Das Klimaschutzziel Klimaneutralität 2030“ des Landkreises Lüneburg wurde entsprechend des integrierten Klimaschutzkonzeptes (Anlage 4) überarbeitet und konkretisiert und wird mit Beschluss festgelegt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Auf die Vorlage 2023/350 wird verwiesen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat mit dem externen Dienstleister energielenker projects GmbH die Bestandteile THG-Bilanz, Potentialanalyse und Szenarienentwicklung für ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet (Vorstellung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030: VO 2023/350). Der letzte Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Beschreibung von Maßnahmen, die zur Erreichung des Klimaschutzszenarios beitragen. Die Maßnahmen wurden mit dem Energieteam des Landkreises im Rahmen eines Workshops am 11.02.2025 entwickelt. Die Maßnahmen für das Klimaschutzkonzept entsprechen dem neuen Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) mit Stand 27.02.2025. So wird die Arbeit am eea mit der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes in Einklang gebracht. Das integrierte Klimaschutzkonzept ist im Entwurf der Vorlage angehängt (Anlage 1).

 

Das EPAP 2025 (einschließlich offener Maßnahmen des EPAPs 2022 (siehe VO 2024/135) ist der Vorlage ebenfalls als Anlage (Anlage 2) beigefügt. Bereits umgesetzte und abgeschlossene Maßnahmen sind in der Erfolgsliste dargestellt (Anlage 3).

 

Soweit erforderlich werden für einzelne Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse in den jeweilig zuständigen Fachdiensten vorbereitet und in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Für die Maßnahmen sind teilweise zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Soweit einzelne Maßnahmen mit Ausgaben verbunden sind, stehen diese daher unter Finanzierungsvorbehalt. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren gemäß der Priorisierung* umgesetzt werden. 

 

Es wurden 100.000€r eine zeitnahe Umsetzung kommender EPAP/Klimaschutzkonzept-Maßnahmen eingestellt (siehe VO 2024/321). Es wird vorgeschlagen die Mittel u.a. in die Weiterbildung einer Energieeffizienzexpertin für die kreiseigenen Liegenschaften (EPAP Handlungsfeld 2 #NEU), in die Umgestaltung des historischen Innenhofs (EPAP Handlungsfeld 2 #NEU) sowie in einen Mobilitätstag für die LK Mitarbeitenden (EPAP Handlungsfeld 4 #NEU) zu investieren.

 

Im Rahmen des European Energy Awards ist es vorgesehen am 07.Oktober 2025 ein internes (Re-) Audit, sowie im Juni 2026 ein externes Audit durchzuführen mit dem Ziel den eea GOLD-Status zu erreichen. Hierbei findet eine Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen statt.

 

 

*Priorisierung :

Bei der Priorisierung von Ideen für EPAP-Maßnahmen werden diese auf Grundlage der Kriterien: Wirksamkeit (THG-Einflusspotential), Kosten, Umsetzbarkeit (Umsetzungsdauer) und positive Nebeneffekte (Bisher erreichte Punktzahl im eea sowie Öffentlichkeitswirksamkeit) mit einer Priorität zw. 1 (hoch) und 4 (niedrig) bewertet

r die Kriterien Auswahl und die Bewertung der Wirksamkeit wird sich an der UBA-Studie (2022a) „Klimalotse 3.0 Offlineversion, Kapitel 3.5 Wie können Sie Maßnahmen analysieren und priorisieren?“ sowie UBA - (2022b) "Klimaschutzmanagement und Treibhausgasneutralität in Kommunen" orientiert.

 

1. Aktualisierung der Verwaltung vom 28.05.2025:

Im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 10.03.2025 wurde die Beschlussfassung vertagt, so dass die Ausschussmitglieder bis zum Ausschuss am 16.06.2025 die Anlagen, hier insbesondere das EPAP sowie das integrierte Klimaschutzkonzept, in Ihren Fraktionen beraten können. r den weiteren eea-Prozess ist es wichtig, dass im kommenden Ausschuss für Klimaneutralität 2030 eine Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss gegeben werden kann.

 

In der Zwischenzeit wurden die Dokumente aktualisiert und im Hinblick auf die Ergebnisse der Strategieklausur vom 21.03.2025 angepasst.

 

Die Anlagen wurden an folgenden Stellen von der Verwaltung ergänzt bzw. angepasst:

 

Anmerkungen zum Klimaschutzkonzept (Anlage 4)

Neben Änderungen die dem Lesefluss dienlich sind, wurden folgende inhaltliche Änderungen im Klimaschutzkonzept seit dem Ausschuss für Klimaneutralität am 10.03.2025 vorgenommen:

 

Erläuterung zu Kapitel 4 und 5:

Bei Erstellung der Bilanzen und Szenarien lagen zum Zeitpunkt der Erstellung noch keine Daten für die Solarthermie für das Bezugsjahr 2022 vor. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass der Ausbau und die Nutzung von solarthermischen Anlagen von 2021 zu 2022 nicht zurückgegangen sind, wurden die Daten aus 2021 für die Potenziale und Szenarien für das Kreisgebiet genutzt.

 

Erläuterung zu Kapitel 8:

In der Strategieklausur im März 2025 wurde vorgeschlagen, das übergeordnete Ziel der „Klimaneutralität 2030“ neu zu definieren. Auf Vorschlag der Verwaltung wurden daraufhin konkrete Klimaschutzziele für den Landkreis Lüneburg und Zwischenziele für einzelne Bereiche formuliert (Verkehr und private Haushalte im Kreisgebiet sowie Liegenschaften und Fuhrpark sowie Mitarbeiterwege für das Kreisgebiet).

 

Anmerkungen zum EPAP und Erfolgsliste (Anlage 5 und 6)

Das EPAP und die Erfolgsliste wurden nach dem Ausschuss für Klimaneutralität am 10.03.2025 überarbeitet. Die Änderungen im EPAP sind farbig markiert.

 

2. Aktualisierung der Verwaltung vom 17.06.2025:

 

Das Klimaschutzkonzept sowie das EPAP 2025 wurden im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 16.06.2025 vorgestellt. Anregungen und Hinweise aus der Politik wurden aufgenommen und im Dokument geändert.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

Klimaschutzkonzept (Anlage 4)

Das Klimaschutzkonzept wurde um ein Vorwort auf Seite 3 ergänzt. Der Fehler im alten Dokument, auf Seite 41 und 48 bezogen auf die Sanierungsrate von 2,8 %, wurde auf die richtige Sanierungsrate von 2,5 % korrigiert. Diese Korrektur ist im neuen Dokument auf Seite 42 und 49 zu finden. Zusätzlich wurde auf Seite 75 zu den e-Bussen eine Anmerkung „*oder andere alternative Antriebe“ ergänzt.

 

EPAP (Anlage 5)

Die zuvor farbig markierten Änderungen wurden entfernt.

 

Die Dokumente in der Anlage (4 und 5) wurden ausgetauscht und mit dem aktuellen Datum versehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Gemäß Anlage 2 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges: vorbehaltlich der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Kreistages (Finanzierungsvorbehalt)

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Durch den Beschluss des EPAPs werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität geplant und umgesetzt. Die einzelnen Umsetzungen werden anhand von Audits regelmäßig bewertet.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.03.2025 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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16.06.2025 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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23.06.2025 - Kreisausschuss

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26.06.2025 - Kreistag

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