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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem in der Sitzung vorgestellten Sanierungs- und Modernisierungskonzept für das Lehrschwimmbecken Oedeme wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung einen Zuwendungsantrag aus dem Landesprogramm zur Förderung der Bäderinfrastruktur zu stellen und die Einnahmeerwartung über
1.500.000 Millionen Euro in die Haushalte 2026/2027 einzustellen.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Die Verwaltung bemüht sich seit 2019 intensiv darum, Fördermittel für die dringend gebotene Sanierung des Lehrschwimmbeckens Oedeme einzuwerben. Mehrere Antragstellungen zu Bundesprogrammen sind leider erfolglos geblieben (vgl. Vorlagen 2022/323 und 2023/245). Jetzt hat das Land Niedersachsen einen Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur vorgelegt, welcher exakt auf das Lehrschwimmbecken Oedeme zugeschnitten zu sein scheint. Förderschwerpunkt mit höchster Priorität sind Maßnahmen an Lehrschwimmbecken in Hallenbädern.

 

Das Förderprogramm umfasst 25 Millionen Euro, von denen 20 Millionen Euro für den kommunalen Sportstättenbau und 5 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau vorgesehen sind. Der Höchstfördersatz liegt für den Landkreis Lüneburg bei 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber bis zu einem Betrag von 1.500.000 Euro. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis spätestens zum 31.05.2025 zu stellen. Der Richtlinienentwurf sowie der Antragsvordruck liegen der Vorlage an.

 

Angaben zum Projekt:

 

Das Lehrschwimmbecken am Schulzentrum Oedeme wurde 1972 errichtet, ist mithin 53 Jahre alt und in einem entsprechend stark sanierungsbedürftigen Zustand. Diese Sanierungsbedürftigkeit bedingte in der Vergangenheit wiederholte Reparaturen auch außerhalb der Schulferien mit einhergehenden Schließungen im laufenden Betrieb.

 

Dieses Lehrschwimmbecken und das Becken am Schulzentrum Bleckede sind die einzigen im Landkreis Lüneburg, die mit einem Hubboden ausgestattet sind und damit in herausragender Weise die Möglichkeit das Schwimmen zu erlernen bieten. Genutzt wird es zu rd. 65% von Vereinen und zu rd. 35% von Schulen. Die Belegungszeiten wochentags von 08:00-22:00 Uhr sind voll ausgelastet.

 

Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist dringend erforderlich, da die Schulen nach den Vorgaben für den Sportunterrichtet verpflichtet sind, Schwimmunterricht zu erteilen und auch den Vereinen bei einer Schließung des Lehrschwimmbeckens Oedeme keine gleichermaßen geeigneten Sportstätten für Schwimmkurse im Landkreis Lüneburg zur Verfügung stünden.

 

Die Planungen für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden bereits 2019 nach den damaligen aktuellen energetischen Anforderungen erstellt und werden nun nach den neuesten Anforderungen des Förderprogrammes zum klimafreundlichen Gebäudebetrieb sowie klima- und ressourcenschonenden Bauen überarbeitet. Die Gesamtkostenschätzung wurde aktualisiert.

 

Durch den ganzjährigen hohen Wärmebedarf des Lehrschwimmbeckens und der Gebäudehülle mit einem energetischen Standard aus den 70er Jahren besteht ein enormes Energieeinsparpotential. Die Barrierefreiheit ist in keiner Weise gegeben, Lagerflächen für Sportgeräte und Wartebereiche für Eltern und Zuschauer fehlen gänzlich.

 

Die geplante Sanierung beinhaltet im Wesentlichen:

 

  • Anbau am Ostgiebel für Sportgeräteraum, Lehrerumkleiden und Wartebereich für Eltern / Zuschauer
  • Erweiterung des Umkleidebereiches um Umkleiden für Menschen mit Behinderungen
  • Installation von zwei Aufzügen
  • Energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle, Kalzip - Dach und Ziegelvorhangfassade
  • Dämmung des Schwimmbeckens
  • Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonden zur nachhaltigen Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2 Emission
  • Grundlegende Sanierung der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallation
  • Anpassung und Sanierung der Beckenhydraulik an die aktuellen Regelwerke
  • Installation einer Photovoltaikanlage
  • Anpassung des Brandschutzes an die aktuellen Anforderungen
  • Schadstoffsanierungen
  • Erneuerung der Decken-, Wand- und Bodenbeläge
  • Erneuerung des Hubbodens
  • Ausstattung der Umkleiden und Sportgerätelagerflächen

 

Erläuterung der mit der Sanierung geplanten energetischen Verbesserungen

 

  • Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonden zur Wärmeerzeugung zu 100 % aus regenerativen Energien, so dass das Lehrschwimmbecken ohne Erdgas beheizt, von der großen Erdgasheizung des Schulzentrums Oedeme getrennt und dies im Sommer abgeschaltet werden kann
  • Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung
  • Erneuerung der Heizungsinstallation inkl. Wärmedämmung zur Reduzierung der Wärmeverluste
  • Erneuerung der gesamten Lüftungstechnik inkl. CO2- und feuchtegeführter Steuerung zur Reduzierung des Wärme- und Strombedarfs  
  • Installation einer MSR Technik zur optimierten Steuerung der haustechnischen Anlagen
  • Erneuerung der Elektroinstallationen inkl. LED-Beleuchtung zur Reduzierung des Stromverbrauchs
  • Erneuerung der gesamten Sanitärinstallation inkl. Wärmedämmung zur Reduzierung des Wärmebedarfs (Warmwasser), der Wärmeverluste (ungedämmte Leitungen) und des Wasserverbrauchs
  • Energetische Dach- und Fassadensanierung zur Reduzierung des Wärmebedarfs
  • Dämmung des Betonbeckens zur Reduzierung des Wärmebedarfs

 

Erläuterung des mit der Sanierung geplanten Abbaus von Barrieren

 

Das Lehrschwimmbecken Oedeme wurde 1972 nicht barrierefrei errichtet. Die Umkleiden befinden sich im Erdgeschoss und die Schwimmhalle im 1. Obergeschoss. Eine Umkleide für Menschen mit Behinderungen ist nicht vorhanden. Aufgrund der Hanglage erfolgt die Erschließung der Gebäude auf der Ebene des
1. Obergeschosses des Lehrschwimmbeckens. Die Zuwegung vom Oedemer Weg und vom Schulhof ist barrierefrei vorhanden. Innerhalb des Gebäudes sind jedoch die Umkleiden und die Schwimmhalle jeweils nur über Treppenanlagen erreichbar.

 

Die Sanierung beinhaltet den Einbau von Umkleiden für Menschen mit Behinderungen. Die eingereichten Grundrisse stellen einen Planungszwischenstand dar, der lediglich einer Person die Nutzung ermöglicht.  Diese Planung wird zurzeit überarbeitet mit dem Ziel, mehreren Menschen mit Behinderungen gleichzeitig die Nutzung der Umkleiden zu ermöglichen. Im vorhandenen Gebäudevolumen ist dies nicht möglich, so dass eine kleine Erweiterung der Umkleiden erforderlich wird. Die überarbeitete Planung wird nachgereicht.

Zur Überwindung der Treppenanlagen werden 2 Aufzüge installiert.

Das Farbkonzept sieht deutliche Kontraste vor, so dass seheingeschränkte Personen eine Erleichterung in der Orientierung erhalten. Zusätzlich sind Blindenstreifen und Aufmerksamkeitsfelder an den Türen vor den Leitereinstiegen in das Schwimmbecken vorgesehen.

Zur besseren Akustik und Sprachverständlichkeit sind im Schwimmbad und in den Umkleiden Akustikdecken als Deckensegel vorgesehen. Hierbei wird besonders auf eine breite Absorption der Frequenzen geachtet und ein Akustiker in die Planung eingebunden.

 

Die Detailplanung wird in der Sitzung vom planenden Architekten Frank Reucher und dem beteiligten
HLS-Ingenieurbüro Wenzel noch näher vorgestellt. Die Gesamtkosten der Sanierung werden derzeit auf rund 7.400.000 Euro geschätzt. Diese Mittel sind im Haushalt 2025 und der Finanzplanung 2026/2027 eingestellt. Im Falle einer Förderung wird die Einnahmeerwartung von 1.500.000 Euro in die Haushalte 2026 und 2027 eingestellt.

 

In einem darauffolgenden Bauabschnitt ist geplant, die sanierungsbedürftige Zweifeld- und Gymnastikhalle am Standort Oedeme-Süd abzubrechen und am selben Standort eine Dreifeldhalle zu errichten. Auch hierzu besteht bereits ein Vorplanungsentwurf, der in der Sitzung kurz präsentiert werden wird. Grundrisse und Schnitte der geplanten Baumaßnahmen liegen zur Kenntnisnahme an.

 

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Finanz. Auswirkung


Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

7.400.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

20.000 € p.a. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Ja Sportstättenförderung des Landes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Siehe Erläuterungsbericht

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.04.2025 - Ausschuss für Hochbau - ungeändert beschlossen

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05.05.2025 - Kreisausschuss

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