Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Die Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises Lüneburg verfolgt das Ziel, jungen Menschen kulturelle Vielfalt näher zu bringen und die Einrichtungen im Landkreis zu stärken. Seit der Einführung des Förderfonds in Höhe von 50.000 € hat sich gezeigt, dass die Fahrtkosten für den Besuch der Einrichtungen einen erheblichen Anteil der bewilligten Mittel ausmachen.

In den letzten drei Jahren wurden für Fahrtkosten folgende Beträge aufgewendet:

  • 2022: ca. 25.000 €
  • 2023: ca. 22.500 €
  • 2024: ca. 19.000 €

Dies entspricht in bis zu 50 % des gesamten Förderbudgets, sodass für inhaltliche Maßnahmen ebenfalls nur rund die Hälfte der Mittel zur Verfügung standen. Gleichzeitig erreichen die Verwaltung vermehrt Anträge von Schulen, die kulturelle Bildungsangebote in der Schule durchführen lassen möchten, um Fahrtkosten zu vermeiden. Diese Anträge mussten bisher aufgrund der geltenden Richtlinie abgelehnt werden, obwohl sie dem Ziel der kulturellen Bildung ebenfalls dienen.

Die in der Richtlinie skizzierte Zielsetzung, die kulturelle Vielfalt von kulturellen Einrichtungen und die Breite des Kulturangebots in der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen zu verankern, wird nur partiell erreicht.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass auch Maßnahmen, die durch Akteure in den Schulen und Kindertagesstätten stattfinden, förderfähig sind. Gleichzeitig sollen präventive Theaterstücke und Projekte, die beispielsweise vorrangig der sozialen oder gesundheitlichen Prävention dienen, explizit von der Förderung ausgeschlossen werden, da diese Angebote bereits über andere Programme unterstützt werden können bzw. zur Kernaufgabe der Schulen gehören. Das kulturelle Erleben soll über diese Richtlinie gefördert werden und im Mittelpunkt stehen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Keine zusätzlichen Mittel       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: weniger CO²-Ausstoß, da nicht mehr ganze Klassen zwingend per Bus zum Lernort fahren müssen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.04.2025 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur

Erweitern

05.05.2025 - Kreisausschuss

Erweitern

08.05.2025 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung