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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für das Jahr 2025 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Antragsteller

Maßnahme

Beantragter Zuschuss

(gekürzter) Zuschuss

 

 

 

 

 

1

Marten Hackbarth

Umnutzung und Ausbau, ehemalige Gaststätte

60.000 EUR

20.000 EUR

2

Hof Elbtalaue Rosien e.V.

Ausbau Hofanlage- Begegnungsort im Amt Neuhaus

20.000 EUR

10.000 EUR

3

Nadine Gleitze

Resthof- Umbau Café und Bioladen/ Bildungsraum

10.000 EUR

10.000 EUR

4

Dominik Schorling

Umnutzung Bauernhaus

10.000 EUR

10.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

100.000 EUR

50.000 EUR

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Zum Antragstichtag lagen der Kreisverwaltung insgesamt vier Anträge vor:

 

Nr. 1

Marten Hackbarth plant den Umbau eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1880. Die Gaststätte wurde aufgegeben und steht im Erdgeschoss seither leer. Das gesamte Haus soll nun in ein reines Wohnhaus umgebaut werden. Das Dachgeschoss soll dabei erstmalig ausgebaut werden. Insgesamt 6 Wohneinheiten sollen so entstehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 785.000 EUR. Weitere Förderanträge wurden nicht gestellt.

Alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden erfüllt.

 

Nr. 2

Der Verein Elbtalaue Rosien e.V. plant den weiteren Ausbau der Hofanlage.

In einem zweiten Vorhaben geht es nun um den Ausbau verschiedener Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie Seminar- und Veranstaltungsräume im Haupthaus. Das Objekt stammt aus dem Jahr 1914. Es sollen mit den Fördermitteln zwei weitere Wohnungen ausgebaut werden. Aktuell wird ein LEADER Antrag vorbereitet.

Alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden erfüllt.

 

Nr. 3

Nadine Gleitze plant den Ausbau eines alten Resthofes in Dahlem. Inhaltlich geht es um den Ausbau eines Hofladens mit angrenzendem Café und Bildungsraum. Für das Vorhaben sind noch weitere Förderanträge gestellt worden.

Alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden erfüllt.

 

Nr. 4

Dominik Schorling hat ein altes Bauernhaus aus dem Jahre 1905 in Betzendorf erworben, das er nun Stück für Stück umbauen und in Wert setzen möchte. Bei dem Bauernhaus handelt es sich um ein Wohnhaus mit ehemaligem Dorfladen. Das Haus stand knapp 1,5 Jahre leer. Im Zuge der Arbeiten soll das alte Erscheinungsbild des Hauses wiederhergestellt werden. Für das Vorhaben sind noch weitere Förderanträge gestellt worden.

Alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden erfüllt.

 

 

Insgesamt stehen für das Förderprogramm des Landkreises 50.000 EUR für das Jahr 2025 zur Verfügung. Das Antragsvolumen beträgt für alle vier Anträge insgesamt 100.000 EUR, so dass bei den Anträgen Kürzungen vorgenommen mussten, um alle Anträge bedienen zu können. Weitere Anträge sind in diesem Jahr somit nicht mehr möglich. Der 2. Stichtag im September kann nicht mehr realisiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

50.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

Das Förderprogramm unterstützt das Flächensparen, da alte Bausubstanz in Wert gesetzt und somit Leerstand und Bauen außerhalb der Ortskerne entgegengewirkt wird.

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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