Beschlussvorlage - 2025/191
Grunddaten
- Betreff:
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MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg - Übernahme von Bürgschaften für die Gesellschaft
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
- Verantwortlich:
- Larisch, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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18.06.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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26.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen, zeitlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften der aufzunehmenden Darlehen zugunsten der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg in Höhe von 46.265.400,00 € umzusetzen. Die Bürgschaften umfassen die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.
Der Landrat wird beauftragt, die Bürgschaften zu den einzelnen Darlehen (siehe Anlage) fristgerecht zu erteilen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) ist eine 100% Tochter des Landkreises Lüneburg. Sie wurde im Juli 2022 gegründet.
Gegenstand der MOIN ist der Betrieb der Schifffahrt, insbesondere die Anschaffung und der Betrieb eines Fährschiffs zwischen Neu Bleckede und Bleckede. Zudem ist die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr ersetzen, ergänzen oder verdichten soll, und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg. Diese Tätigkeiten können auch in der Umgebung des Landkreises Lüneburg ausgeübt werden, wenn das dem öffentlichen Zweck des Unternehmens dient und die berechtigten Interessen der Betroffenen gewahrt sind. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von dazugehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfs- und Nebengeschäften, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen.
Zur Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs benötigt die MOIN Busse und die dafür erforderlichen Betriebshöfe und Infrastruktur.
Es ist geplant, dass der Landkreis Lüneburg die Investitionskosten für die Elbfähre einschließlich Fähranleger sowie für den Grunderwerb der Betriebsgrundstücke in Lüneburg und Reppenstedt zu 100% bezuschusst. Die weiteren Investitionskosten (z.B. Erwerb von Bussen, Ladeinfrastruktur, Baumaßnahmen Betriebshöfe) sind von der Gesellschaft über Darlehen zu finanzieren, soweit es keine Förderung Dritter gibt.
Das Darlehensvolumen der nächsten drei Jahre (2025-2027) beträgt 46.265.400,00 €. Die Darlehen sollen durch 80%ige Ausfallbürgschaften auf Basis der aufzunehmenden Darlehenshöhe abgesichert werden. Die Gewährung der Einzelbürgschaften innerhalb dieses Gesamtrahmens erfolgt durch den Landrat. Eine detaillierte Aufgliederung über Höhe und Zeitpunkt der einzelnen Darlehen ist aus der Anlage zu entnehmen.
Die Besicherung dieser Investitionsfinanzierung über kommunale Ausfallbürgschaften des Landkreises Lüneburg zugunsten der MOIN ermöglicht die Umsetzung des gesamten Konzeptes für den öffentlichen Nahverkehr und senkt die Finanzierungskosten. Des Weiteren wird durch die Ausfallbürgschaften ein reibungsloser und nachhaltiger öffentlicher Nahverkehr gewährleistet.
Der Landkreis Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die kreiseigenen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (hier insgesamt 37.012.320,00 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der MOIN übernimmt der Landkreis Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der MOIN eine jährliche marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß der Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfallbürgschaft gemäß § 121 NKomVG liegen vor. Durch die Kapitalausstattung der MOIN ist eine Inanspruchnahme aus dem Rechtsgeschäft nicht zu erwarten. Die Bürgschaftsgewährung ist vorher bei der Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.
Es wird empfohlen, für die erforderlichen Darlehen jeweils eine Bürgschaft in Höhe von 80% der Darlehenssumme, einschließlich Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten, zu übernehmen.
Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für die zugunsten der MOIN gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 46.265.400,00 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Kreistagsbeschluss notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0,00 € |
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b) | an Folgekosten: | 0,00 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| x | klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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7,6 kB
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