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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2006/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Mit Verabschiedung des Haushaltes 2005 wurden sowohl für das Produkt „Unterhaltsvorschuss“ als auch für das Produkt „Amtsvormundschaft/Beistandschaft“ Ziele vereinbart. Dieser Bericht dient der Information über den Grad der Zielerreichung und die weitere Entwicklung im lfd. Jahr.

 

Unterhaltsvorschuss:

Produktziel 2005:

„Zum 31.12.2005 soll trotz rückgängiger Leistungsfähigkeit eine Rückholquote von mindestens 22% (Landesschnitt 2003: 20,96 %) gehalten werden.“

 

Am 31.12.2005 betrug die Rückholquote 21,908 %. Das Ziel ist damit bis auf 0,1 % erreicht. Der Landesschnitt beträgt 19,42 %.

 

Ziel für 2006 ist eine Rückholquote von 20 %. Unter Berücksichtigung einer großen Anzahl von Unterhaltsschuldnern, die Arbeitslosengeld II beziehen, musste die Quote dem wirtschaftlich Machbaren angepasst werden. Zurzeit wird in über 70 % der Fälle der Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung gezahlt, weil der Schuldner leistungsunfähig ist.

 

Amtsvormundschaft/Beistandschaft:

Produktziel 2005:

„Zum 31.12.2005 wird das Gesamtvolumen der Unterhaltseinziehung trotz rückgängiger Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten auf mindestens 1.504.000,00 € gehalten“. Dieses Ziel wurde mit Controlling-Bericht vom 31.08.2005 auf 1.459.000,00 € korrigiert.

 

Tatsächlich erzielte Mündelgelder:

Als durchlaufende Posten vereinnahmte Mündelgelder: 884.323,96 €

Direktzahlungen an betreuenden Elternteil:                     594.000,00 €

Gesamtvolumen                                                                    1.478.323,96 €.

 

Damit konnte das ursprüngliche Ziel nicht erreicht werden. Allerdings wurde das im August 2005 korrigierte Ziel um fast 20.000,00 € übertroffen.

 

Insgesamt wird es zunehmend schwieriger Unterhaltsgelder einzuziehen. Zu Zeiten der gesetzlichen Amtspflegschaft, die kraft Gesetz für alle Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern eintrat, hatten wir auch Kinder aus gut situierten Verhältnissen zu vertreten. Achtzehn Jahre lang lief der Unterhalt teilweise unkompliziert und in voller Höhe über uns. Seitdem die gesetzliche Amtspflegschaft im Jahre 1998 abgeschafft und durch eine freiwillige Beistandschaft ersetzt wurde, vertreten wir nur noch die Kinder, deren Eltern auch die finanziellen Verhältnisse nicht allein geregelt bekommen. Es herrscht oft wirtschaftliche Not. Die regelmäßigen Zahlfälle, die als Amtspflegschaften begründet wurden, nehmen wegen Volljährigkeit der Kinder immer mehr ab. Einnahmen in neuen Fällen sind ungleich schwerer, d. h. mit deutlich höherem Arbeitsaufwand oder gar nicht zu erzielen.

 

Wie im Unterhaltsvorschuss steigt die Quote der nicht leistungsfähigen Unterhaltsschuldner über 70 % an.

 

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Beschlüsse

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14.02.2006 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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19.04.2006 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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