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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit den Landkreisen Harburg und Lüchow – Dannenberg, den Städten Lüneburg und Buchholz i. d. N. sowie der Gemeinde Seevetal eine Zweckvereinbarung zur Übertragung sämtlicher Rechnungsprüfungsamtsaufgaben der Zwecksvereinbarungspartner auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung ab 01. Januar 2007 gemäß Anlage.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Verwaltungen der Landkreise Lüneburg, Stade, Lüchow - Dannenberg, Harburg mit den Städten und Gemeinden Lüneburg, Buchholz i. d. N., Seevetal, Stade und Buxtehude haben sich in verschiedenen Arbeitsgruppen erfolgreich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein gemeinschaftliches Rechnungsprüfungsamt zu wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungen bei der Aufgabenerledigung führen kann. Im Ergebnis schlagen sie den Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Übertragung der Aufgaben an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor.

 

Die Projektgruppe stellte im Rahmen der Ist-Analyse eine sehr heterogene Struktur bei Personalbesetzung und Art der Aufgabenerledigung in den einzelnen Rechnungsprüfungsämtern fest. In einigen Kommunen, wie z. B. dem Landkreis Harburg war der Reformprozess schon sehr weit fortgeschritten, in anderen weniger.

 

Der Landkreis Harburg hatte gerade mit der Gemeinde Seevetal eine Zweckvereinbarung zur Übernahme der dortigen RPA- Aufgaben abgeschlossen. Stadt und Landkreis Lüneburg hatten ein großes Interesse daran, wegen der räumlichen Nähe ihrer beiden Prüfeinrichtungen und wegen der Gewinnung von Synergieeffekten schon bei nur noch einer gemeinsamen Leitung zu einer Kooperation zu kommen. Der Landkreis Lüchow – Dannenberg war gewillt, einen wirtschaftlich tragfähigen Zusammenschluss zur Erledigung der Aufgaben einzugehen.

 

Die Arbeitsgruppe sah ein deutliches Einsparpotential in sämtlichen Kommunen für gegeben an. Um eine umfängliche, zeitraubende und letztlich dennoch unscharfe Sollstärkenermittlung für die Kommunen zu vermeiden, wurde eine pauschale Stelleneinsparquote von 20% festgelegt, deren Berechtigung im Rahmen einer zweijährigen Analysephase anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prüfer durch die einzelnen Kommunen untermauert werden soll.

 

Als geeignete Organisationsform wurde die Aufgabenübertragung auf eine Körperschaft durch Zweckvereinbarung erarbeitet. Diese Variante bietet den Vorteil, dass insbesondere in der Einarbeitungsphase, die von Unsicherheiten und gegebenenfalls auch von Vorbehalten einzelner Kommunen begleitet sein kann, noch keine gefestigten körperschaftlichen Strukturen (Zweckverband oder Anstalt) existieren, deren Rückabwicklung aufwendiger ist. Außerdem spricht für die gewählte Organisationsform, dass das Konstrukt wesentlich schlanker gehalten werden kann. Bei anderen Organisationsmodellen wird die Gefahr gesehen, dass die durch die Zusammenlegung gewonnenen Einsparungseffekte durch Schaffung entsprechender Steuerungs- bzw. Leitungsgremien wieder aufgezehrt werden. Dementsprechend ist die Zweckvereinbarung so ausgelegt, dass die Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Lüneburg entweder durch abgeordnetes Personal der Kooperationspartner oder durch eigenes Personal des Landkreises Lüneburg erfolgen und auf unbestimmte Zeit wirksam bleiben kann.

 

Die Wahl des Landkreises Lüneburg als Träger der Aufgabe ergab sich unter anderem aus praktischen geographischen Erwägungen heraus. Da der Landkreis Stade mit den Städten Buxtehude und Stade zunächst eine Binnenreform nach Klärung der politischen Entscheidungsprozesse vor Ort realisieren will, konnte ein genaues Beitrittsdatum von dort nicht genannt werden. Daher bot sich im landschaftlichen Bogen zwischen Landkreis Lüchow – Dannenberg und Landkreis Harburg der Landkreis Lüneburg als der die Aufgaben übernehmende Kooperationspartner an. Zwischenzeitlich wurde auch von Verwaltungen aus dem Uelzener Bereich Interesse an dieser Kooperation bekundet.

 

Das neue Rechnungsprüfungsamt beim Landkreis Lüneburg lebt von einer starken, entscheidungsfreudigen Leitung, die von allen Kooperationspartnern gemeinschaftlich bestimmt wird. Ihre Arbeit wird durch ein Kooperationsgremium begleitet, in das jede Kommune zwei Mitglieder entsendet (den Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Vertreter und je ein Mitglied des Kreistages bzw. Rates). Das Gremium dient dem regelmäßigen Austausch über die Zusammenarbeit, bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung.

 

Die übertragenden Körperschaften ordnen das Personal ihrer Rechnungsprüfungsämter an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg ab. Der Landkreis Lüneburg kann zur Qualitätswahrung im Einvernehmen mit der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes und dem jeweils betroffenen Prüfteamleiter Personal im Einzelfall zurückweisen oder zurückgeben.

 

Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übt die Gesamtleitung über die zwei örtlichen Prüfteams Lüneburg (Stadt und Landkreis Lüneburg sowie Landkreis Lüchow – Dannenberg mit Außenstelle Lüchow) und Winsen (Luhe) (Landkreis Harburg, Stadt Buchholz i. d. N. und Gemeinde Seevetal) aus. Die Prüfteams werden vorrangig in ihren bisherigen örtlichen Zuständigkeiten auf Kreisebene tätig. Daneben werden Teammitglieder für Spezialaufgaben (Betriebsprüfungen, Gebühren- und Beitragsrecht, Vergabe- und technische Prüfungen, Sozial- und Jugendhilfe, PPP/ÖPP, Stellenbewertung) fortgebildet und überörtlich eingesetzt. Ebenso erfolgen bei Bedarf schwerpunktmäßige Verstärkungen bzw. Aushilfen der Teams untereinander.

 

Die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben tragen die übertragenden Körperschaften. Ein finanzieller Ausgleich von personellen Überkapazitäten bei anderen Kooperationspartnern findet dabei nicht statt. Die nicht durch Einnahmen aus der Prüftätigkeit gedeckten Kosten werden auf die Zweckvereinbarungspartner umgelegt. Dabei wird der von einem Partner in Anspruch genommene Zeitaufwand im Verhältnis zum Gesamtzeitaufwand aller Zweckvereinbarungspartner als Verteilungsschlüssel herangezogen. Auf der Grundlage dafür wird die Prüftätigkeit mit Zeitaufschreibungen dokumentiert. Im ersten Quartal des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Zweckvereinbarung hat die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes den tatsächlichen Prüferbedarf für jede Kooperationskommune auf der Grundlage der Prüfungsgrundsätze zu ermitteln. Dies ist eine Grundlage für die Festlegung der künftigen Sollstärke des Amtes oder auch für die Entscheidung einer Kommune zum Verbleib in der Kooperation. Im Kooperationsgremium werden die Grundzüge der Kostenverrechnung auf Basis der der Zweckvereinbarung beigefügten Protokollnotiz bei Bedarf überprüft und gegebenenfalls Änderungen vereinbart.

 

Für den Landkreis Lüneburg ergibt sich bereits kurzfristig nach Umsetzung ein finanzieller Vorteil durch Personaleinsparung. Nach dem gewählten Ziel besteht für den Landkreis Lüneburg eine Differenz von ca. 1,5 Stellen zwischen dem Stellenplan Soll zum 01. Januar 2006 und der Stellen-Zielgröße. Hinzuzurechnen ist  1,0 Stelle für die Leitung, die zwar stellenplantechnisch beim Landkreis Lüneburg geführt wird, deren Kosten jedoch anteilig auf die Vereinbarungspartner umgelegt werden,  so dass als Ergebnis eine Reduzierung von Kosten für ca. 1,25 Stellen (entspricht bei BesGrp A 11 BBesO ca. 66.500 EUR/Jahr an Personalkosten nach KGSt)  steht. Es wird angestrebt, diese Einsparung personalwirtschaftlich bereits ab Mitte des ersten Quartals 2007 zu realisieren. Steigerungen bei den laufenden Sachkosten sind nicht zu erwarten. Auf mittlere Sicht werden weitere wirtschaftliche Effekte erwartet, z.B. durch den Einsatz entsprechend spezialisierter Prüfer/-innen bei Betriebsprüfungen in Eigenbetrieben und –gesellschaften anstelle von Fremdvergaben.

 

Die Einrichtung der Niedersächsischen Kommunalprüfanstalt mit dem zukünftigen Übergang der überörtlichen Prüfung über kreisangehörige Kommunen vom Landkreis auf die Anstalt hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluss. Sie wird wegen der bisherigen Arbeitsverdichtung im Rechnungsprüfungsamt zu keiner Entlastung führen, die einen weiteren Stellenabbau zur Folge hätte.

 

Das Kooperationsprojekt ist vom Land Niedersachsen als eines von acht Pilotprojekten landesweit wegen seines innovativen Ansatzes ausgewählt worden. Technische und personalwirtschaftliche Fragen sind im Vorfeld mit dem Niedersächsischen Innenministerium geklärt worden. Es bestehen dort keine Bedenken gegen das Verfahren. Die Zweckvereinbarung nebst Anlagen liegt dem Niedersächsischen Innenministerium zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.07.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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