Beschlussvorlage - 2006/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Harburg und Lüchow - Dannenberg, der Städte Buchholz i. d. N. und Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Maul, Hans-Richard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.07.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg schließt mit den Landkreisen Harburg und
Lüchow Dannenberg, den Städten Lüneburg und Buchholz i. d. N. sowie der Gemeinde
Seevetal eine Zweckvereinbarung zur Übertragung sämtlicher
Rechnungsprüfungsamtsaufgaben der Zwecksvereinbarungspartner auf das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung ab 01. Januar 2007
gemäß Anlage.
Sachverhalt
Sachlage:
Die
Verwaltungen der Landkreise Lüneburg, Stade, Lüchow - Dannenberg, Harburg mit
den Städten und Gemeinden Lüneburg, Buchholz i. d. N., Seevetal, Stade und
Buxtehude haben sich in verschiedenen Arbeitsgruppen erfolgreich mit der Frage
beschäftigt, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein gemeinschaftliches
Rechnungsprüfungsamt zu wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungen bei
der Aufgabenerledigung führen kann. Im Ergebnis schlagen sie den Abschluss
einer Zweckvereinbarung für die Übertragung der Aufgaben an das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor.
Die
Projektgruppe stellte im Rahmen der Ist-Analyse eine sehr heterogene Struktur
bei Personalbesetzung und Art der Aufgabenerledigung in den einzelnen
Rechnungsprüfungsämtern fest. In einigen Kommunen, wie z. B. dem Landkreis
Harburg war der Reformprozess schon sehr weit fortgeschritten, in anderen
weniger.
Der
Landkreis Harburg hatte gerade mit der Gemeinde Seevetal eine Zweckvereinbarung
zur Übernahme der dortigen RPA- Aufgaben abgeschlossen. Stadt und Landkreis
Lüneburg hatten ein großes Interesse daran, wegen der räumlichen Nähe ihrer
beiden Prüfeinrichtungen und wegen der Gewinnung von Synergieeffekten schon bei
nur noch einer gemeinsamen Leitung zu einer Kooperation zu kommen. Der
Landkreis Lüchow Dannenberg war gewillt, einen wirtschaftlich tragfähigen
Zusammenschluss zur Erledigung der Aufgaben einzugehen.
Die Arbeitsgruppe
sah ein deutliches Einsparpotential in sämtlichen Kommunen für gegeben an. Um
eine umfängliche, zeitraubende und letztlich dennoch unscharfe
Sollstärkenermittlung für die Kommunen zu vermeiden, wurde eine pauschale
Stelleneinsparquote von 20% festgelegt, deren Berechtigung im Rahmen einer
zweijährigen Analysephase anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prüfer
durch die einzelnen Kommunen untermauert werden soll.
Als
geeignete Organisationsform wurde die Aufgabenübertragung auf eine Körperschaft
durch Zweckvereinbarung erarbeitet. Diese Variante bietet den Vorteil, dass
insbesondere in der Einarbeitungsphase, die von Unsicherheiten und
gegebenenfalls auch von Vorbehalten einzelner Kommunen begleitet sein kann,
noch keine gefestigten körperschaftlichen Strukturen (Zweckverband oder
Anstalt) existieren, deren Rückabwicklung aufwendiger ist. Außerdem spricht für
die gewählte Organisationsform, dass das Konstrukt wesentlich schlanker
gehalten werden kann. Bei anderen Organisationsmodellen wird die Gefahr
gesehen, dass die durch die Zusammenlegung gewonnenen Einsparungseffekte durch
Schaffung entsprechender Steuerungs- bzw. Leitungsgremien wieder aufgezehrt
werden. Dementsprechend ist die Zweckvereinbarung so ausgelegt, dass die
Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Lüneburg entweder durch abgeordnetes
Personal der Kooperationspartner oder durch eigenes Personal des Landkreises
Lüneburg erfolgen und auf unbestimmte Zeit wirksam bleiben kann.
Die Wahl
des Landkreises Lüneburg als Träger der Aufgabe ergab sich unter anderem aus
praktischen geographischen Erwägungen heraus. Da der Landkreis Stade mit den
Städten Buxtehude und Stade zunächst eine Binnenreform nach Klärung der
politischen Entscheidungsprozesse vor Ort realisieren will, konnte ein genaues
Beitrittsdatum von dort nicht genannt werden. Daher bot sich im
landschaftlichen Bogen zwischen Landkreis Lüchow Dannenberg und Landkreis Harburg
der Landkreis Lüneburg als der die Aufgaben übernehmende Kooperationspartner
an. Zwischenzeitlich wurde auch von Verwaltungen aus dem Uelzener Bereich
Interesse an dieser Kooperation bekundet.
Das neue
Rechnungsprüfungsamt beim Landkreis Lüneburg lebt von einer starken,
entscheidungsfreudigen Leitung, die von allen Kooperationspartnern
gemeinschaftlich bestimmt wird. Ihre Arbeit wird durch ein Kooperationsgremium
begleitet, in das jede Kommune zwei Mitglieder entsendet (den
Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Vertreter und je ein
Mitglied des Kreistages bzw. Rates). Das Gremium dient dem regelmäßigen
Austausch über die Zusammenarbeit, bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik
und berät über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung.
Die
übertragenden Körperschaften ordnen das Personal ihrer Rechnungsprüfungsämter
an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg ab. Der Landkreis Lüneburg
kann zur Qualitätswahrung im Einvernehmen mit der Leitung des
Rechnungsprüfungsamtes und dem jeweils betroffenen Prüfteamleiter Personal im
Einzelfall zurückweisen oder zurückgeben.
Die
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übt die Gesamtleitung über die zwei
örtlichen Prüfteams Lüneburg (Stadt und Landkreis Lüneburg sowie Landkreis
Lüchow Dannenberg mit Außenstelle Lüchow) und Winsen (Luhe) (Landkreis
Harburg, Stadt Buchholz i. d. N. und Gemeinde Seevetal) aus. Die Prüfteams
werden vorrangig in ihren bisherigen örtlichen Zuständigkeiten auf Kreisebene
tätig. Daneben werden Teammitglieder für Spezialaufgaben (Betriebsprüfungen,
Gebühren- und Beitragsrecht, Vergabe- und technische Prüfungen, Sozial- und
Jugendhilfe, PPP/ÖPP, Stellenbewertung) fortgebildet und überörtlich
eingesetzt. Ebenso erfolgen bei Bedarf schwerpunktmäßige Verstärkungen bzw.
Aushilfen der Teams untereinander.
Die
Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben tragen die übertragenden
Körperschaften. Ein finanzieller Ausgleich von personellen Überkapazitäten bei
anderen Kooperationspartnern findet dabei nicht statt. Die nicht durch
Einnahmen aus der Prüftätigkeit gedeckten Kosten werden auf die
Zweckvereinbarungspartner umgelegt. Dabei wird der von einem Partner in
Anspruch genommene Zeitaufwand im Verhältnis zum Gesamtzeitaufwand aller
Zweckvereinbarungspartner als Verteilungsschlüssel herangezogen. Auf der
Grundlage dafür wird die Prüftätigkeit mit Zeitaufschreibungen dokumentiert. Im
ersten Quartal des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Zweckvereinbarung hat
die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes den tatsächlichen Prüferbedarf für jede
Kooperationskommune auf der Grundlage der Prüfungsgrundsätze zu ermitteln. Dies
ist eine Grundlage für die Festlegung der künftigen Sollstärke des Amtes oder
auch für die Entscheidung einer Kommune zum Verbleib in der Kooperation. Im
Kooperationsgremium werden die Grundzüge der Kostenverrechnung auf Basis der
der Zweckvereinbarung beigefügten Protokollnotiz bei Bedarf überprüft und
gegebenenfalls Änderungen vereinbart.
Für den
Landkreis Lüneburg ergibt sich bereits kurzfristig nach Umsetzung ein
finanzieller Vorteil durch Personaleinsparung. Nach dem gewählten Ziel besteht
für den Landkreis Lüneburg eine Differenz von ca. 1,5 Stellen zwischen dem
Stellenplan Soll zum 01. Januar 2006 und der Stellen-Zielgröße. Hinzuzurechnen
ist 1,0 Stelle für die Leitung, die zwar
stellenplantechnisch beim Landkreis Lüneburg geführt wird, deren Kosten jedoch
anteilig auf die Vereinbarungspartner umgelegt werden, so dass als Ergebnis eine Reduzierung von
Kosten für ca. 1,25 Stellen (entspricht bei BesGrp A 11 BBesO ca. 66.500
EUR/Jahr an Personalkosten nach KGSt)
steht. Es wird angestrebt, diese Einsparung personalwirtschaftlich
bereits ab Mitte des ersten Quartals 2007 zu realisieren. Steigerungen bei den
laufenden Sachkosten sind nicht zu erwarten. Auf mittlere Sicht werden weitere
wirtschaftliche Effekte erwartet, z.B. durch den Einsatz entsprechend spezialisierter
Prüfer/-innen bei Betriebsprüfungen in Eigenbetrieben und gesellschaften
anstelle von Fremdvergaben.
Die
Einrichtung der Niedersächsischen Kommunalprüfanstalt mit dem zukünftigen
Übergang der überörtlichen Prüfung über kreisangehörige Kommunen vom Landkreis
auf die Anstalt hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluss. Sie wird wegen der
bisherigen Arbeitsverdichtung im Rechnungsprüfungsamt zu keiner Entlastung
führen, die einen weiteren Stellenabbau zur Folge hätte.
Das
Kooperationsprojekt ist vom Land Niedersachsen als eines von acht
Pilotprojekten landesweit wegen seines innovativen Ansatzes ausgewählt worden.
Technische und personalwirtschaftliche Fragen sind im Vorfeld mit dem
Niedersächsischen Innenministerium geklärt worden. Es bestehen dort keine
Bedenken gegen das Verfahren. Die Zweckvereinbarung nebst Anlagen liegt dem
Niedersächsischen Innenministerium zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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