Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/085

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

 

Die in § 1 der Entschädigungssatzung festgelegte Allgemeine Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete ist letztmalig 1996 geändert worden. Der Landkreis Lüneburg zahlt den Kreistagsabgeordneten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 133 € sowie ein Sitzungsgeld bei einer Sitzungsdauer bis 4 Stunden in Höhe von 27 €. Ab 4 Stunden beträgt das Sitzungsgeld 51 €.

Vergleichswerte anderer Landkreise mit 150.001-250.000 Einwohnern:

Landkreis

Pauschale monatlich

Sitzungsgeld

Celle

260 Euro

 

Harburg

200 Euro

15,00 Euro

Rotenburg/Wümme

200 Euro

35,00 Euro

Cuxhaven

271 Euro

 

Stade

255,64 Euro

 

 

 

Nach wie vor gelten für die Frage der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung der Kreistagsmitglieder die Erlasse des MI v. 27.07.1973 (MBl.S. 1138) und 24.11.1981 (MBl.S. 1379/1380). Auf der Grundlage dieser Erlasse hat das Nieders. Innenministerium folgende Höchstbeträge für Landkreise mit 150.001-250.000 Einwohner festgelegt:

Pauschalbetrag, kein Sitzungsgeld

358,93 Euro/monatlich

 

Pauschalbetrag und Sitzungsgeld

269,19 Euro/monatlich

17,95 Euro

Sitzungsgeld, kein Pauschalbetrag

 

35,89 Euro

 

Die Vergleichswerte anderer Landkreise und die geltenden Höchstbeträge erfordern eine Anpassung der seit 10 Jahren unverändert geltenden Entschädigungssätze des Landkreises Lüneburg. Die Verwaltung schlägt vor, die monatliche Aufwandsentschädigung anzuheben auf 170 €. Demgegenüber sollte das Sitzungsgeld bei einer Sitzungsdauer bis 2 Stunden auf 25 € abgesenkt werden. Für jede weitere Stunde wird ein Betrag in Höhe von 10 €, maximal ein Betrag in Höhe von 50 € vorgeschlagen. Eine Vergleichsberechnung stellt sicher, dass bei durchschnittlich 4 Sitzungen monatlich der Höchstbetrag in Höhe von 358,93 Euro monatlich nicht überschritten wird.

 

Die Kreistagsabgeordneten haben die Möglichkeit, das Ratsinformationssystem des Landkreises Lüneburg über das Internet zu nutzen. Darüber können Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Kreistagsabgeordnete, die aufgrund der Nutzung dieses Systems auf die Übersendung der Unterlagen in Papierform verzichten, sollen einen monatlichen Auslagenersatz in Höhe von 20,00 € erhalten, um die entstehenden Kosten abzudecken. Dem gegenüber steht eine nicht unerhebliche Einsparung an Verwaltungs- und Postversandkosten, durch die dieser Betrag an anderer Stelle eingespart werden kann.

 

Auch die Entschädigungssätze für die stellvertretenden Landräte sowie für die Fraktionsvorsitzenden sind seit 1996 nicht verändert worden. Die Aufwandsentschädigung für die/den stellvertretenden Landrat/Landrätin soll von 285,00 € monatlich auf 350,00 € monatlich angehoben werden. Die jetzige Regelung zur Aufteilung des Betrages bei der Wahl von zwei stellvertretenden Landräten bleibt bestehen. Die Pauschale für Fraktionsvorsitzende mit mindestens 10 Fraktionsmitgliedern soll von 285,00 € monatlich auf 330,00 € monatlich angehoben werden und die Pauschale für Fraktionsvorsitzende mit weniger als 10 Fraktionsmitglieder soll von bisher 182,00 € monatlich auf 200,00 € monatlich angehoben werden.

 

Der zulässige Höchstbetrag beläuft sich auf der Grundlage der eingangs erwähnten Erlasse auf 538,40 Euro monatlich und wird durch die vorstehenden Entschädigungssätze deutlich unterschritten.

 

Vergleichswerte anderer Landkreise

Celle

Stellvertr.LRe. je 260 Euro/monatlich

Fraktionsvorsitzende bis 385 Euro monatlich

Cuxhaven

Stellvertr.LRe. je 339,00 Euro/monatlich

Fraktionsvorsitzende 407 Euro/monatlich

Harburg

Stellvertr.LRe. je 200 Euro/monatlich

Fraktionsvorsitzende 300 Euro/monatlkich

Rotenburg/Wümme

1. stellvertr.LR 400,00 Euro/monatlich

2. und 3. stellvertr.LR je 250 Euro/monatlich

Fraktionsvorsitzende 250 Euro plus 20 Euro/monatlich je Fraktionsmitglied

Stade

1. stellvertr.LR 383,47 Euro/monatlich,

2. stellvertr.LR 255,64 Euro/monatlich

Fraktionsvorsitzende bis 383,47 Euro/monatlich

 

Die Zahlung von Verdienstausfall ist derzeit auf einen Höchstbetrag von 18,00 € pro Stunde begrenzt. Dieser Betrag ist nicht mehr angemessen. Es wird eine Erhöhung auf 25,00 € pro Stunde vorgeschlagen.

 

In § 7 der Entschädigungssatzung ist die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen geregelt. Unter Buchstabe i) wird ‚Leiter/in der Kreisbildstelle’ mit 220,00 € geändert in ‚Leiter/in des Kreismedienzentrums’ mit 150,00 €. Hinzu kommt eine ‚Fahrkostenpauschale medienpädagogischer Berater’ mit 150,00 €. Der Kreisausschuss hat am 5. März 2007 zu VorlNr. 2006/170 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Grundlage ist der Erlass des MK vom 19.06.2006, dessen Umsetzung rückwirkend zum 1.02.2007 zu erfolgen hat.

 

Neu hinzugekommen sind Beauftragte  für Hornissen, Hummeln und andere streng geschützte Insekten mit 70,00 € monatlich für die Monate April bis Oktober. Es ist beabsichtigt, 4 bis 5 Personen zu beauftragen, so dass mit einer Haushaltsbelastung von ca. 2.450,00 € jährlich zu rechnen ist. Dem gegenüber soll eine Gebühr von 70,00 € bei Umsiedlung oder Tötung erhoben werden, so dass mit Einnahmen in Höhe von 500,00 bis 1.000,00 € zu rechnen ist.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind der als Anlage 1 beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt 2007 wird mit rd. 22.000 Euro belastet. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung