Beschlussvorlage - 2007/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.05.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Die in § 1 der Entschädigungssatzung festgelegte Allgemeine
Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete ist letztmalig 1996 geändert
worden. Der Landkreis Lüneburg zahlt den Kreistagsabgeordneten zur Abgeltung
ihrer Aufwendungen eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 133
€ sowie ein Sitzungsgeld bei einer Sitzungsdauer bis 4 Stunden in Höhe
von 27 €. Ab 4 Stunden beträgt das Sitzungsgeld 51 €.
Vergleichswerte anderer Landkreise mit
150.001-250.000 Einwohnern:
Landkreis |
Pauschale monatlich |
Sitzungsgeld |
Celle |
260 Euro |
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Harburg |
200 Euro |
15,00 Euro |
Rotenburg/Wümme |
200 Euro |
35,00 Euro |
Cuxhaven |
271 Euro |
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Stade |
255,64 Euro |
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Nach wie vor gelten für die Frage der Angemessenheit der
Aufwandsentschädigung der Kreistagsmitglieder die Erlasse des MI v. 27.07.1973
(MBl.S. 1138) und 24.11.1981 (MBl.S. 1379/1380). Auf der Grundlage dieser
Erlasse hat das Nieders. Innenministerium folgende Höchstbeträge für Landkreise
mit 150.001-250.000 Einwohner festgelegt:
Pauschalbetrag, kein Sitzungsgeld |
358,93 Euro/monatlich |
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Pauschalbetrag und Sitzungsgeld |
269,19 Euro/monatlich |
17,95 Euro |
Sitzungsgeld, kein Pauschalbetrag |
|
35,89 Euro |
Die Vergleichswerte anderer Landkreise und die geltenden
Höchstbeträge erfordern eine Anpassung der seit 10 Jahren unverändert geltenden
Entschädigungssätze des Landkreises Lüneburg. Die Verwaltung schlägt vor, die
monatliche Aufwandsentschädigung anzuheben auf 170 €. Demgegenüber sollte
das Sitzungsgeld bei einer Sitzungsdauer bis 2 Stunden auf 25 € abgesenkt
werden. Für jede weitere Stunde wird ein Betrag in Höhe von 10 €, maximal
ein Betrag in Höhe von 50 € vorgeschlagen. Eine Vergleichsberechnung
stellt sicher, dass bei durchschnittlich 4 Sitzungen monatlich der Höchstbetrag
in Höhe von 358,93 Euro monatlich nicht überschritten wird.
Die Kreistagsabgeordneten haben die Möglichkeit, das
Ratsinformationssystem des Landkreises Lüneburg über das Internet zu nutzen.
Darüber können Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften eingesehen
und bei Bedarf ausgedruckt werden. Kreistagsabgeordnete, die aufgrund der
Nutzung dieses Systems auf die Übersendung der Unterlagen in Papierform verzichten,
sollen einen monatlichen Auslagenersatz in Höhe von 20,00 € erhalten, um
die entstehenden Kosten abzudecken. Dem gegenüber steht eine nicht unerhebliche
Einsparung an Verwaltungs- und Postversandkosten, durch die dieser Betrag an
anderer Stelle eingespart werden kann.
Auch die Entschädigungssätze für die stellvertretenden Landräte
sowie für die Fraktionsvorsitzenden sind seit 1996 nicht verändert worden. Die
Aufwandsentschädigung für die/den stellvertretenden Landrat/Landrätin soll von
285,00 € monatlich auf 350,00 € monatlich angehoben werden. Die
jetzige Regelung zur Aufteilung des Betrages bei der Wahl von zwei
stellvertretenden Landräten bleibt bestehen. Die Pauschale für
Fraktionsvorsitzende mit mindestens 10 Fraktionsmitgliedern soll von 285,00
€ monatlich auf 330,00 € monatlich angehoben werden und die
Pauschale für Fraktionsvorsitzende mit weniger als 10 Fraktionsmitglieder soll
von bisher 182,00 € monatlich auf 200,00 € monatlich angehoben
werden.
Der zulässige Höchstbetrag beläuft sich auf der Grundlage der
eingangs erwähnten Erlasse auf 538,40 Euro monatlich und wird durch die
vorstehenden Entschädigungssätze deutlich unterschritten.
Vergleichswerte anderer Landkreise
Celle |
Stellvertr.LRe. je 260 Euro/monatlich Fraktionsvorsitzende bis 385 Euro monatlich |
Cuxhaven |
Stellvertr.LRe. je 339,00 Euro/monatlich Fraktionsvorsitzende 407 Euro/monatlich |
Harburg |
Stellvertr.LRe. je 200 Euro/monatlich Fraktionsvorsitzende 300 Euro/monatlkich |
Rotenburg/Wümme |
1. stellvertr.LR 400,00 Euro/monatlich 2. und 3. stellvertr.LR je 250 Euro/monatlich Fraktionsvorsitzende 250 Euro plus 20 Euro/monatlich je
Fraktionsmitglied |
Stade |
1. stellvertr.LR 383,47 Euro/monatlich, 2. stellvertr.LR 255,64 Euro/monatlich Fraktionsvorsitzende bis 383,47 Euro/monatlich |
Die Zahlung von Verdienstausfall ist derzeit auf einen
Höchstbetrag von 18,00 € pro Stunde begrenzt. Dieser Betrag ist nicht
mehr angemessen. Es wird eine Erhöhung auf 25,00 € pro Stunde vorgeschlagen.
In § 7 der Entschädigungssatzung ist die Entschädigung der
ehrenamtlich Tätigen geregelt. Unter Buchstabe i) wird ‚Leiter/in der
Kreisbildstelle’ mit 220,00 € geändert in ‚Leiter/in des
Kreismedienzentrums’ mit 150,00 €. Hinzu kommt eine ‚Fahrkostenpauschale
medienpädagogischer Berater’ mit 150,00 €. Der Kreisausschuss hat
am 5. März 2007 zu VorlNr. 2006/170 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Grundlage ist der Erlass des MK vom 19.06.2006, dessen Umsetzung rückwirkend
zum 1.02.2007 zu erfolgen hat.
Neu hinzugekommen sind Beauftragte für Hornissen, Hummeln und andere streng
geschützte Insekten mit 70,00 € monatlich für die Monate April bis
Oktober. Es ist beabsichtigt, 4 bis 5 Personen zu beauftragen, so dass mit
einer Haushaltsbelastung von ca. 2.450,00 € jährlich zu rechnen ist. Dem
gegenüber soll eine Gebühr von 70,00 € bei Umsiedlung oder Tötung erhoben
werden, so dass mit Einnahmen in Höhe von 500,00 bis 1.000,00 € zu
rechnen ist.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind der als Anlage 1
beigefügten Synopse zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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32 kB
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