Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2007/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Beratung
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21.05.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 21.05.2007 wurde
folgende Anfrage gestellt:
Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke vom 12.05.2007 (Eingang
14.05.2007);
„Budgetierung der Heizkosten für SGB II und SGB XII
– Beziehende“
„Auf die Anfrage „Steigerungen der Energiekosten
– Auswirkungen auf die Realeinkommen von SGB II und SGB
XII-Beziehenden“ der Bundestagsfraktion Die Linke, hat die
Bundesregierung folgende rechtliche Position vertreten (Drucksache 16/4785,
Seite 2):
„Leistungen für Heizungen sind in der Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Soweit
Heizkosten aufgrund schlechter Isolation des Wohngebäudes überdurchschnittlich
hoch sind, sind dementsprechend höhere Heizkosten als angemessen anzuerkennen.
Die Übernahme von Heizkosten kann demnach nicht ohne Einzelfallprüfung auf
pauschal festgelegte Obergrenzen beschränkt werden.
Beruhen hohe Heizkosten hingegen auf Verbrauchsverhalten des
Hilfebedürftigen, ist eine Beschränkung auf festgelegte Obergrenzen
erforderlich.
Sofern kommunale Träger die Entscheidung über die
Angemessenheit der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung ausschließlich auf der
Grundlage festgelegter Obergrenzen treffen, handeln sie nach Auffassung der
Bundesregierung rechtswidrig …“
Demzufolge ist eine Pauschalierung der Heizkosten unzulässig.
Vielmehr müssen die marktüblichen, tatsächlichen Heizkosten bezahlt werden, es
sei denn, dem Empfänger kann individuelles Fehlverhalten nachgewiesen werden,
wie zum Beispiel Heizen bei offenem Fenster. Die laufenden Preissteigerungen
müssen übernommen werden. Das gleiche gilt für eventuelle Nachzahlungen für Gas
oder Fernwärme. Anderenfalls wäre die Wärmeversorgung des Kunden nicht mehr
gewährleistet. Eigenanteile können aus der kärglichen Grundsicherung in Höhe
von 345,00 EUR zuzüglich Warmmiete nicht bestritten werden, zumal eine ständige
Steigerung der Energiekosten vorprogrammiert ist.
Im Gegensatz dazu zahlt der Landkreis Lüneburg für SGB II / SGB
XII – Empfänger für die Heizkosten derzeit eine Pauschale in Höhe von
1,00 EUR pro qm Wohnfläche, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 1,40 EUR pro
qm.
Wir fragen den Landrat:
1. Teilt die Verwaltung des Landkreises Lüneburg die rechtliche
Auffassung der Bundesregierung?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie wird die Verwaltung künftig bei der Übernahme
der Heizkosten verfahren?
4. Werden zukünftig eventuelle Nachzahlungen für Heizkosten
übernommen?“
