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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2007/133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 21.05.2007 wurde folgende Anfrage gestellt:

 

Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke vom 12.05.2007 (Eingang 14.05.2007);

„Budgetierung der Heizkosten für SGB II und SGB XII – Beziehende“

 

„Auf die Anfrage „Steigerungen der Energiekosten – Auswirkungen auf die Realeinkommen von SGB II und SGB XII-Beziehenden“ der Bundestagsfraktion Die Linke, hat die Bundesregierung folgende rechtliche Position vertreten (Drucksache 16/4785, Seite 2):

„Leistungen für Heizungen sind in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Soweit Heizkosten aufgrund schlechter Isolation des Wohngebäudes überdurchschnittlich hoch sind, sind dementsprechend höhere Heizkosten als angemessen anzuerkennen. Die Übernahme von Heizkosten kann demnach nicht ohne Einzelfallprüfung auf pauschal festgelegte Obergrenzen beschränkt werden.

Beruhen hohe Heizkosten hingegen auf Verbrauchsverhalten des Hilfebedürftigen, ist eine Beschränkung auf festgelegte Obergrenzen erforderlich.

Sofern kommunale Träger die Entscheidung über die Angemessenheit der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung ausschließlich auf der Grundlage festgelegter Obergrenzen treffen, handeln sie nach Auffassung der Bundesregierung rechtswidrig …“

Demzufolge ist eine Pauschalierung der Heizkosten unzulässig. Vielmehr müssen die marktüblichen, tatsächlichen Heizkosten bezahlt werden, es sei denn, dem Empfänger kann individuelles Fehlverhalten nachgewiesen werden, wie zum Beispiel Heizen bei offenem Fenster. Die laufenden Preissteigerungen müssen übernommen werden. Das gleiche gilt für eventuelle Nachzahlungen für Gas oder Fernwärme. Anderenfalls wäre die Wärmeversorgung des Kunden nicht mehr gewährleistet. Eigenanteile können aus der kärglichen Grundsicherung in Höhe von 345,00 EUR zuzüglich Warmmiete nicht bestritten werden, zumal eine ständige Steigerung der Energiekosten vorprogrammiert ist.

Im Gegensatz dazu zahlt der Landkreis Lüneburg für SGB II / SGB XII – Empfänger für die Heizkosten derzeit eine Pauschale in Höhe von 1,00 EUR pro qm Wohnfläche, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 1,40 EUR pro qm.

Wir fragen den Landrat:

1. Teilt die Verwaltung des Landkreises Lüneburg die rechtliche Auffassung der Bundesregierung?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, wie wird die Verwaltung künftig bei der Übernahme der Heizkosten verfahren?

4. Werden zukünftig eventuelle Nachzahlungen für Heizkosten übernommen?“

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Beschlüsse

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21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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