Beschlussvorlage - 2007/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltes 2007,Beitrittsbeschluss des Kreistages
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Jürgen Wiegert
- Verantwortlich:
- Jürgen Wiegert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds.
MI) als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 01.06.2007 den Haushalt
2007 des Landkreises Lüneburg mit der Maßgabe genehmigt, dass von dem
Gesamtbetrag der Kredite (§ 2 der Haushaltssatzung) lediglich 10.669.300 Euro
aufgenommen werden dürfen. Dies sind 1.200.000 Euro weniger, als in § 2
festgesetzt.
Der Kreistag tritt dieser Maßgabe bei und beschließt zur
Durchsetzung der Maßgabe folgende Kürzungen:
Hhst. 02.2815.9402 – Umsetzung Sanierungsprogramm
Schulzentrum Oedeme
Kürzung um 1.000.000 Euro von bisher 4.200.000 Euro auf neu
3.200.000 Euro
Hhst. 02.2500.9402 – Umsetzung Sanierungsprogramm BBS I,
II, III
Kürzung um 200.000 Euro von bisher 845.000 Euro auf neu 645.000
Euro
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.03.2007 den
Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2007 für den Landkreis Lüneburg
verabschiedet. Mit Bericht vom 19.03.2007 wurde der Haushaltsplan dem
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) als
Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Mit Erlass vom 01.06.2007 (Anlage) hat das Nds. MI den Haushalt
2007 des Landkreises Lüneburg mit der Maßgabe genehmigt, dass Kredite nur bis
zur Höhe von insgesamt 10.669.300 Euro aufgenommen werden dürfen. Dies sind 1,2
Mio. Euro weniger, als der in § 2 der Haushaltssatzung auf 11.869.300 Euro
festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen.
Die Gründe für diese Teilversagung der Genehmigung sind
ausführlich im Erlass dargelegt. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die
vorgesehene Neuverschuldung nicht mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Landkreises im Einklang stehe.
Die Genehmigung der Haushaltsatzung ist damit wirksam erteilt,
sofern der Kreistag durch einen Beitrittsbeschluss die Maßgabe annimmt.
Die Verwaltung hält die Entscheidung der Kommunalaufsicht unter
den gegebenen Umständen für akzeptabel. Die Aufsicht konnte von der
Notwendigkeit des Sanierungsprogramms für Schulen überzeugt werden und
akzeptiert dieses auch in der vorgesehenen Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro.
Allerdings muss der Landkreis angesichts seiner äußerst schwierigen
Finanzsituation für die Umsetzung des Programms eine gewisse zeitliche
Streckung von fünf auf sechs Jahre in Kauf nehmen.
Aus rechtlichen Gründen darf die Kommunalaufsicht dem Landkreis
nicht vorschreiben, an welcher Stelle konkret Einsparungen vorzunehmen sind.
Gleichwohl gibt es die oben beschriebene Erwartungshaltung, das
Sanierungsprogramm entsprechend zu modifizieren. Auch die Verwaltung sieht
angesichts der generell sehr knapp kalkulierten übrigen Ansätze des
Vermögenshaushalts keine anderen Kürzungsmöglichkeiten. Vorgeschlagen wird
deshalb eine Reduzierung des bisherigen Ansatzes bei der Hhst. 02.2815.9402
– Umsetzung Sanierungsprogramm Schulzentrum Oedeme – um 1.000.000
Euro von bisher 4.200.000 Euro auf neu 3.200.000 Euro sowie eine Reduzierung
des bisherigen Ansatzes bei der Hhst. 02.2500.9402 – Umsetzung
Sanierungsprogramm BBS I, II, III - um 200.000 Euro von bisher 845.000 Euro auf
neu 645.000 Euro.
In Anbetracht des bereits weit fortgeschrittenen
Haushaltsjahres und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass noch eine
Verpflichtungsermächtigung von 1,0 Mio. Euro für das Sanierungsprogramm in
Anspruch genommen werden kann, dürfte es in 2007 zu keinen nennenswerten
Verzögerungen durch die Kürzungen kommen.
