Antrag an den Kreistag - 2007/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.06.2007 (Eingang: 20.06.2007);Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Kinder der Sekundarstufe II von ALG-II- und Sozialhilfeempfängern
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Kreistag vom16.07.2007:
Die Fraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 16.07.2007:
„Schüler der Sekundarstufe II, die im Landkreis Lüneburg
leben, erhalten vom Landkreis Lüneburg kostenlos eine Busfahrkarte, sofern für
sie Sozialgeld bezahlt wird und die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und
Schule mehr als 4 Kilometer beträgt.“
Beschluss Kreistag vom 16.07.2007:
Der Antrag wird an den Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten verwiesen.
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der Fraktion Die Linke zum Antrag vom 20.06.2007:
„Die Übernahme der Busfahrkosten soll Kindern von ALG-II-
und Sozialhilfeempfängern den Besuch von Gymnasien ermöglichen. Bei einer
Entfernung von mehr als 4 Kilometern zwischen Wohnung und Schule ist die
Benutzung von Fahrrädern nicht zumutbar. Die Busfahrkosten können nicht aus dem
Regelsatz bestritten werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Sachlage vom 29. Oktober 2007 für die
Sitzung des AFP am 14. November 2007:
Die von einer Erweiterung der kostenlosen Schülerbeförderung
auf den Sek. II-Bereich betroffene Anzahl der Schüler kann nicht genau
festgestellt, aber durchaus qualifiziert geschätzt werden. Ausgegangen werden
kann etwa von 150 Schülern, für die die Ausgabe einer kostenlosen
Schülerzeitkarte in Betracht käme. Bei dieser Überlegung ist folgende
Berechnung angestellt worden:
Im Landkreis Lüneburg beziehen ca. 16.000 Einwohner Leistungen
nach dem SGB II. Dies sind ca. 10 % der Gesamtbevölkerung. Legt man (als groben
Maßstab) diesen Prozentsatz auf die Gesamtzahl der Sek. II-Schüler an
(ohne Sek. II-Schüler im dualen Ausbildungssystem), so ergeben sich bei 10
% von ca. 2.700 Schülern 270 Schüler im Sek. II-Bereich, die von
Leistungen nach dem SGB II berührt sein könnten. Da nach der Satzung über
Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg für Schüler oberhalb des Sek.
I-Bereichs (zum Beispiel Berufsfachschulen, die keinen Realschulabschluss
voraussetzen) eine 5-km-Grenze gilt, wäre diese hier auch anzuwenden.
Dies würde bedeuten; dass für die freie Sek. II-Schülerbeförderung
nur die Schüler in Betracht kämen, die außerhalb der 5-km-Entfernungsgrenze
wohnen. Dies werden ca. 60 % der Schüler
sein. Das macht eine tatsächliche Schülerzahl von 150 Sek. II-Schülern
aus, für die diese Leistung in Betracht käme.
Mehrkosten werden aus diesem Entschluss nicht unbedingt und
unmittelbar entstehen müssen. Da der Landkreis auch in der Schülerbeförderung
eine finanzielle Schlechterstellung der Verkehrsunternehmen durch den Beitritt
zum HVV ausgleicht, werden bestimmte Mindereinnahmen bei den Schülerzeitkarten
ausgeglichen. Wenn der Landkreis nun zusätzliche Schülerzeitkarten für Sek. II-Schüler
zu kaufen hat, dann erhöht dies die Einnahmen bei den Verkehrsträgern und
reduziert insoweit die Ausgleichspflicht des Landkreises.
Dies gilt aber nur dann, wenn durch die zusätzlichen Sek. II-Schüler
kein Einsatz zusätzlicher Busse notwendig wird. Bekannterweise sind die
Buslinien zur Zeit des Schülerverkehrs bereits jetzt sehr gut ausgelastet (es
hat wegen der vollen Busse bereits Beschwerden gegeben). Es ist
verwaltungsseitig nicht zu beurteilen, ob die Ausgabe der kostenlosen Schülerfahrkarten
im Sek. II-Bereich dann endgültig zur quantitativen Überforderung der
einen oder anderen Linie führt. Wird dann ein zusätzlicher Buseinsatz
erforderlich, ist dieser durch den Landkreis Lüneburg natürlich zusätzlich zu
finanzieren. Ein zusätzlicher Buseinsatz löst Mehrkosten von jährlich ca.
17.000,00 € aus.
Zu berücksichtigen ist, dass die obigen Ausführungen natürlich
nur für den Bereich des HVV-Gebiets gelten. Schüler, die den HVV-Bereich
verlassen (zum Beispiel Schüler aus dem Amt Neuhaus, die nach Boizenburg
fahren), verursachen in jedem Fall zusätzliche Fahrkartenkosten. Dafür könnten
Kosten von 3.000,00 € bis 4.000,00
€ jährlich entstehen.
Festzustellen ist, dass es eine gesetzliche Verpflichtung des
Landkreises Lüneburg zur Schülerbeförderung im Sek. II-Bereich nicht gibt.
Es würde eine zusätzliche Leistung geschaffen und es würde im Rahmen des
Gleichbehandlungsgrundsatzes zu fragen sein, warum gerade für diesen
Personenkreis in der Schülerbeförderung eine Sonderregelung im Sinne einer Vergünstigung
erfolgt.
Hingewiesen sei zum Beispiel darauf, dass diese
Schülerzeitkarten natürlich nicht nur zur Beförderung im Schülerverkehr genutzt
werden können und andere Sek. II-Schüler diese Vergünstigung dann nicht
hätten.
Hingewiesen sei auch auf folgende Problematik:
Schülerbeförderung bedeutet nicht nur, dass den Schülerinnen und Schülern eine
Fahrkarte zur Verfügung gestellt wird, Schülerbeförderung bedeutet auch, dass
die notwendige Buslinie sichergestellt wird. Dies ist in manchen dünn
besiedelten Teilen des Landkreises nicht immer möglich (aktuell in Teilen der
Gemeinde Amt Neuhaus). Dort erfolgt eine Beförderung der Schüler des
Sek. I-Bereichs zum Teil mit Mietbussen. Wechseln diese Schüler des
Sek. I-Bereichs in den Sek. II-Bereich, dann werden sie bzw. ihre
Eltern für die Beförderung verantwortlich und zwar nicht nur für die Kosten,
sondern auch dafür, dass überhaupt eine Beförderungsmöglichkeit besteht.
Hier wird bei einer Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten
im Sek. II-Bereich (wenn der Landkreis also dann auch für Teile dieser
Schüler Verantwortung übernimmt) im Rahmen der Gleichbehandlung sicherlich
verlangt werden, dass der Landkreis sich auch anderer Sonderprobleme annehmen
möge.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung sich
im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege befindet, in dem
es auch um dieses Thema geht. Angedacht wird die Bildung eines Spendenfonds,
aus dem Einschulungsbeihilfen, Zuschüsse für Mittagessen in Schulen und ggf.
Kindertagesstätten sowie Fahrkostenzuschüsse für Sek.II-Schüler gewährt werden
sollen.
