Antrag an den Kreistag - 2007/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD vom 14.05.2007 (Eingang: 15.05.2007);Integrationsbeirat für die Stadt und den Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.07.2007:
„Der Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Stadt
Lüneburg die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Kreis und Stadt
vorzubereiten. Der Integrationsbeirat könnte sich wie folgt zusammensetzen:
Vorsitzender: Landrat Landkreis Lüneburg
Vertreter: Oberbürgermeister
Stadt Lüneburg
Mitglieder:
Ausländerbeauftragte Stadt
Lüneburg
Stadtrat und Kreistag: jeweils 5 Mitglieder
Ausländerorganisationen: 5 Vertreter
Spätaussiedler: 3 Vertreter
Wohlfahrtsverbände: 3 Vertreter
Geschäftsführer: Herr Schlagowski, Leitstelle für
Integration
Die verschiedenen Gruppen
sollen ihre Vertreter nach einem Delegiertensystem auswählen und in den Beirat
entsenden. Einzelheiten des Verfahrens sind mit den in Betracht kommenden
Vereinen und Verbänden abzusprechen. Die Amtszeit des bisherigen
Ausländerbeirates der Stadt Lüneburg endet mit der Konstituierung des neuen
Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg.“
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 12.07.2007:
Die Kreistagsfraktion
„Die Linke“ beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag
am 16.07.2007:
„Die Besetzung des
Integrationsbeirates erfolgt wie folgt:
5 Ratsmitglieder (je
Fraktion ein Vertreter)
5 Kreistagsabgeordnete (je
Fraktion ein Vertreter)
1 Leitstelle Integration
3 Vertreter von Wohlfahrtsverbänden
15 in geheimer und gleicher
Wahl gewählte Migrantenvertreter.“
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD zum Antrag vom 14.05.2007:
„Durch Maßnahmen zur Integration soll für unsere
Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund eine gleichberechtigte
Teilhabe an den ökonomischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen der
Gesellschaft und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Stadt und Landkreis Lüneburg leisten in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen
Organisationen und Vereinen gute Arbeit zur Verbesserung der Integration. Ziel
des Integrationsbeirates soll sein, die Integrationsaufgaben auf allen
gesellschaftlichen Ebenen als Querschnittsaufgabe noch stärker zu vernetzen. Politische
Entscheidungen und gesellschaftlich strukturelle Entwicklungen sollen die
besondere Situation von Migrantinnen und Migranten immer mitberücksichtigen.
Der Integrationsbeirat soll alle Bürgerinnen und Bürger mit
Migrationshintergrund vertreten und eine Brücke bilden zwischen der
Gesellschaft und den verschiedenen Migrantenorganisationen. Die Beschlüsse des
Integrationsbeirates haben für die Gremien des Kreistages empfehlenden
Charakter. In der wachsenden Region Lüneburg leben viele Menschen mit Migrationshintergrund
für die der bestehende Ausländerbeirat nicht die Vertretungsinstanz ist, weil beispielsweise
die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zwar einen Migrationshintergrund
haben, aber als Deutsche nicht vom Ausländerbeirat vertreten werden können.
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Wahlbeteiligung zum
Ausländerbeirat auf einem sehr niedrigen Niveau liegt.“
Ergänzende Sachlage vom 12.07.2007:
Begründung der Kreistagsfraktion „Die Linke“ zum
Antrag vom 12.07.2007:
„Die Umbildung des Ausländerbeirates in einen gemeinsamen
Integrationsbeirat für Stadt und Landkreis sowie der Entwurf eines Leitbildes
zur Integration sind zu begrüßen. Lediglich hinsichtlich der Zusammensetzung
wird ein gemischtes Verfahren vorgeschlagen.
Die Vertreter der Fraktionen aus Stadtrat und Landkreis, die
Vertreter von Verbänden und die Leitstelle Integration werden benannt, während
die Migrantenvertreter weiterhin durch Wahlen von allen in Stadt- und Kreis
lebenden Migranten gewählt werden.
Das höchste demokratische Gut der Wahl ist ein wichtiges
Instrument, bei dem Migranten an der demokratischen Gestaltung unseres
Zusammenlebens auf kommunaler Ebene mitwirken können. Es ist daher zu erhalten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
