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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt, folgende Resolution zu beschließen:

„Der Kreistag lehnt den Bau der Bioethanol-Anlage mit Ersatzbrennstoffkraftwerk in Embsen ab. Flächen, die dem Kreis gehören, werden nicht zur Verfügung gestellt. Der Landkreis nimmt die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger ernst und fordert die betroffenen Gemeinden auf, alles in ihren Möglichkeiten stehende zu tun, die Anlage zu verhindern, da diese eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit darstellt.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 02.07.2007:

KTA Franz-Josef Kamp (SPD-Fraktion) beantragt, folgende Resolution zu beschließen:

„1.   Der Kreistag Lüneburg wendet sich gegen Pläne, im Industriebgebiet ‚Lüneburg-Süd Embsen’ eine Bioethanol-Anlage und ein mit Ersatzbrennstoffen betriebenes Heizkraftwerk zu errichten.

2.    Wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg durch die Anlagen belastet werden und fordern alle politisch Verantwortlichem im Kreis und in der Region auf, sich gegen den Bau der Anlagen auszusprechen.“ 

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Sachverhalt

Begründung der Grünen-Kreistagsfraktion zum Antrag vom 19.05.2007:

 

„Es ist bekannt geworden, dass die Investoren der geplanten Anlage eine Voranfrage an das Gewerbeaufsichtsamt gestellt haben, die die begründete Annahme zulässt, dass das Planungsverfahren in Kürze beginnt. Innerhalb des Planungsverfahrens sind die Möglichkeiten, ein Projekt zu verhindern, geringer. Aus diesem Grund muss der Kreistag zeitnah Stellung beziehen und die betroffenen Gemeinden bei allen Versuchen, die Anlage zu verhindern, unterstützen.

 

Die Bioethanolanlage mit dem Ersatzbrennstoffkraftwerk hat für die Bewohnerrinnen und Bewohner im engeren und weiteren Umkreis teilweise voraussehbare (LKW-Verkehr, Luftbelastung, Wertverlust der Immobilien) und teilweise unvorhersehbare Risiken (Störfälle).

So soll die Bioethanolanlage pro Tag 2.000 Tonnen Getreide verarbeiten - das sind 100 LKWs mit Anhänger (d.h. 200 Fahrten) am Tag. In der Abfallverbrennungsanlage sollen pro Jahr 200.000 Tonnen Abfall verbrannt werden. Im Fünf- Tages- Betrieb wären es 800 Tonnen Abfall pro Tag, die verbrannt werden. Das sind ca. 40 LKWs am Tag zusätzlich. Abtransport des Bioethanols eventuell teilweise über die Schiene, im Übrigen wiederum per LKW, Abtransport der Restprodukte aus der Bioethanolanlage sowie der Abfallverbrennung zusätzlich per LKW. Dies bedeutet eine unzumutbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger, da der daraus resultierende Lärm und die Feinstaubbelastung weit über ein erträgliches Maß hinausgehen.

Auch wenn eine solche Anlage die gesetzlichen Grenzwerte einhält, so wird die Luftqualität in der Umgebung dennoch deutlich abnehmen.

 

Die umliegenden Gemeinden sind Zuzugsgebiete mit einer Vielzahl junger Familien und den entsprechenden Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Die Wohngebiete werden durch die Schadstoff- und Geruchsimmissionen belastet. Somit werden die Häuser und Grundstücke deutlich an Wert verlieren.

Auch nach  Einbau der besten Filtertechnik ist nicht gewährleistet, dass es nicht zu einer unvorhersehbaren Kontamination der Umgebung kommt.

Das Gesamtprojekt ist ökologisch gefährlich und ökonomisch unsinnig. Die Vermutung liegt nahe, dass nur nach EU-Fördergeldern geschielt wird. Wenn die Bioethanolproduktion ernsthaft geprüft werden soll, müssen sich die Investitionen selbst tragen. Wir sollten von den großen Bioethanolproduktionsländern lernen: Dabei werden wir erkennen, dass extreme Transportwege vermieden werden müssen.“

 

Begründung von KTA Franz-Josef Kamp (SPD-Fraktion) zum Änderungsantrag vom 01.07.2007 (Eingang: 02.07.2007):

 

„Der Bau von Anlagen in der geplanten Dimension ist mit erheblichen Risiken und Belastungen für die angrenzenden Wohngebiete verbunden. So kommt nach bisherigem Kenntnisstand bei den Sicherheitssystemen nicht die bestverfügbare Technik zum Einsatz, das Störfallrisiko kann nicht genügend minimiert werden, die Belastung der Umwelt durch Feinstaub, Geruch und Lärm ist erheblich. Darüber hinaus führen die notwendigen Transporte des zu verarbeitenden Getreides und der eingesetzten Ersatzbrennstoffe zu erheblichen Verkehrsbelastungen im Umkreis der Anlagen.

 

Die Änderung bezieht sich einerseits auf eine Ausweitung (siehe „alle politisch Verantwortlichen“ gegenüber „Gemeinden“) und andererseits auf eine klare Bezugnahme auf das konkrete Projekt.“

 

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Beschlüsse

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16.07.2007 - Kreistag - geändert beschlossen

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