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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in der Verbandsversammlung für die als Anlage beigefügte Änderung der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband zu stimmen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Am 17. September 2007 findet eine Versammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg statt. Die Tagesordnung für diese Versammlung ist beigefügt. Zu TOP 6 soll ein Beschluss über die Änderung der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband gefasst werden. Die derzeit gültige Verbandsordnung wurde am 20. Dezember 2006 auf der Grundlage eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2006 von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Verbandsordnung ist dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport durch den Sparkassenzweckverband am 21. Dezember 2006 angezeigt worden. Das Ministerium hat dem Sparkassenzweckverband darauf hin die aus seiner Sicht erforderlichen Änderungen mitgeteilt. Der Sparkassenzweckverband legt nun eine überarbeite Verbandsordnung zur Beschlussfassung vor – Anlage -. Die Änderungen gegenüber der am 20. Dezember 2006 beschlossenen Verbandsordnung basieren auf den Anpassungserfordernissen, die das Nieders.Ministerium für Inneres und Sport dem Sparkassenzweckverband Lüneburg mit Schreiben vom 22. Januar 2007 mitgeteilt hat sowie auf einer vom Sparkassenzweckverband Niedersachsen zur Verfügung gestellten Musterverbandsordnung für Sparkassenzweckverbände.

Zusätzlich zu den vom Innenministerium schriftlich mitgeteilten Änderungen ist eine Anpassung an den § 10 (Aufwandsentschädigung, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall) der Musterverbandsordnung erforderlich. Soweit dieser Paragraph nunmehr umfassende Bestimmungen der Aufwandsentschädigung sowie des Ersatzes für Auslagen und Verdienstausfall für die Mitglieder der Verbandsversammlung vorsieht, beruht dies auf den zwingenden Regelungen des § 18 Absatz 1 NKomZG i. V. m. § 39 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Die in § 10 Abs. 2, 3, 4 und 6 der neuen Verbandsordnung enthaltenen Pauschal- und Höchstbeträge sind angelehnt an die Entschädigungssatzungen der Stadt Lüneburg (Stand: 22. Februar 2007) sowie des Landkreises Lüneburg (Stand: 1. Juni 2007) (siehe anliegende Aufstellung) und wurden vorab mit dem Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge, und mit seinem Stellvertreter, Herrn Landrat Manfred Nahrstedt, abgestimmt.

 

Für die Beschlussfassung im Sparkassenzweckverband sind die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg gem. § 111 Abs. 1 Satz 2 NGO i.V.m. § 5 Abs. (2) Verbandsordnung mit einer entsprechenden Weisung für ihr Stimmverhalten zu versehen. Hingewiesen wird auf § 11 Abs. 3 NKomZG i.V.m. § 4 Abs. (2) Satz 1 Verbandsordnung, wonach die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden können.

 

 

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Anlagen

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24.09.2007 - Kreistag - geändert beschlossen

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