Beschlussvorlage (SBU) - 2007/293
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Mittelbedarf und -verwendung Vermögenshaushalt 2008 (UA 6500 und 6501)2. Prioritätenliste für weitere dringende Sanierungsmaßnahmen (ohne VVG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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27.11.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
1. Mittelbedarf Vermögenshaushalt 2008
Für das Haushaltsjahr
2008 ist der Mittelbedarf in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand und dem
Finanzmanagement in der als Anlage beigefügten Aufstellung festgestellt worden.
Der Bedarf orientiert
sich dabei an den engen Haushaltsvorgaben für das Jahr 2008.
Bei den unter Abschnitt
D aufgeführten Maßnahmen (Maßnahmen ohne GVFG-Mittel) sind noch folgende
Anmerkungen zu machen:
Bei den aufgeführten
Baumaßnahmen handelt es sich um Streckenabschnitte, die dringend saniert werden
müssen. Der Substanzverlust dieser Streckenabschnitte vergrößert sich ständig,
sollten die Baumaßnahmen noch weiter hinausgeschoben werden. Es ist zu
befürchten, dass bei einer weiteren Verschiebung der Substanzverlust so groß
sein wird, dass die Fahrbahnen von Grund auf erneuert werden müssen. Bei einer
sofortigen Durchführung der Baumaßnahmen wäre lediglich eine Profilierung mit einer
neuen Binder- oder Tragschicht notwendig, die wesentlich weniger Kosten
verursachen würde.
2.
Prioritätenliste
Aufgrund der Dringlichkeit von Straßensanierungen (siehe auch
Bereisung von verschiedenen Kreisstraßen durch den Werks- und
Straßenbauausschuss am 07.10.2004) ist erstmals für 2005 eine Prioritätenliste
erstellt worden. Am 19.06.2007 fand eine weitere Bereisung der Kreisstraßen
durch den Werks- und Straßenbauausschuss statt. Die Prioritätenliste ist
entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen erweitert worden.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
·
Substanzerhaltung
·
Unfallgefährdung und
·
Verkehrsbelastung
festgelegt.
Auch hier ist zu befürchten, dass bei einer weiteren
Verschiebung der dringenden Sanierungsmaßnahmen auf spätere Haushaltsjahre der Substanzverlust
immer weiter fortschreitet.
