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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2007/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Kreistag vom16.07.2007:

Die Fraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.07.2007:

„Schüler der Sekundarstufe II, die im Landkreis Lüneburg leben, erhalten vom Landkreis Lüneburg kostenlos eine Busfahrkarte, sofern für sie Sozialgeld bezahlt wird und die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule mehr als 4 Kilometer beträgt.“

 

Beschluss Kreistag vom 16.07.2007:

Der Antrag wird an den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten verwiesen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Begründung der Fraktion Die Linke zum Antrag vom 20.06.2007:

„Die Übernahme der Busfahrkosten soll Kindern von ALG-II- und Sozialhilfeempfängern den Besuch von Gymnasien ermöglichen. Bei einer Entfernung von mehr als 4 Kilometern zwischen Wohnung und Schule ist die Benutzung von Fahrrädern nicht zumutbar. Die Busfahrkosten können nicht aus dem Regelsatz bestritten werden.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

 

Sachlage vom 29. Oktober 2007 für die Sitzung des AFP am 14. November 2007:

Die von einer Erweiterung der kostenlosen Schülerbeförderung auf den Sek. II-Bereich betroffene Anzahl der Schüler kann nicht genau festgestellt, aber durchaus qualifiziert geschätzt werden. Ausgegangen werden kann etwa von 150 Schülern, für die die Ausgabe einer kostenlosen Schülerzeitkarte in Betracht käme. Bei dieser Überlegung ist folgende Berechnung angestellt worden:

 

Im Landkreis Lüneburg beziehen ca. 16.000 Einwohner Leistungen nach dem SGB II. Dies sind ca. 10 % der Gesamtbevölkerung. Legt man (als groben Maßstab) diesen Prozentsatz auf die Gesamtzahl der Sek. II-Schüler an (ohne Sek. II-Schüler im dualen Ausbildungssystem), so ergeben sich bei 10 % von ca. 2.700 Schülern 270 Schüler im Sek. II-Bereich, die von Leistungen nach dem SGB II berührt sein könnten. Da nach der Satzung über Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg für Schüler oberhalb des Sek. I-Bereichs (zum Beispiel Berufsfachschulen, die keinen Realschulabschluss voraussetzen) eine 5-km-Grenze gilt, wäre diese hier auch anzuwenden.

Dies würde bedeuten; dass für die freie Sek. II-Schülerbeförderung nur die Schüler in Betracht kämen, die außerhalb der 5-km-Entfernungsgrenze wohnen.  Dies werden ca. 60 % der Schüler sein. Das macht eine tatsächliche Schülerzahl von 150 Sek. II-Schülern aus, für die diese Leistung in Betracht käme.

 

Mehrkosten werden aus diesem Entschluss nicht unbedingt und unmittelbar entstehen müssen. Da der Landkreis auch in der Schülerbeförderung eine finanzielle Schlechterstellung der Verkehrsunternehmen durch den Beitritt zum HVV ausgleicht, werden bestimmte Mindereinnahmen bei den Schülerzeitkarten ausgeglichen. Wenn der Landkreis nun zusätzliche Schülerzeitkarten für Sek. II-Schüler zu kaufen hat, dann erhöht dies die Einnahmen bei den Verkehrsträgern und reduziert insoweit die Ausgleichspflicht des Landkreises.

 

Dies gilt aber nur dann, wenn durch die zusätzlichen Sek. II-Schüler kein Einsatz zusätzlicher Busse notwendig wird. Bekannterweise sind die Buslinien zur Zeit des Schülerverkehrs bereits jetzt sehr gut ausgelastet (es hat wegen der vollen Busse bereits Beschwerden gegeben). Es ist verwaltungsseitig nicht zu beurteilen, ob die Ausgabe der kostenlosen Schülerfahrkarten im Sek. II-Bereich dann endgültig zur quantitativen Überforderung der einen oder anderen Linie führt. Wird dann ein zusätzlicher Buseinsatz erforderlich, ist dieser durch den Landkreis Lüneburg natürlich zusätzlich zu finanzieren. Ein zusätzlicher Buseinsatz löst Mehrkosten von jährlich ca. 17.000,00 € aus.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die obigen Ausführungen natürlich nur für den Bereich des HVV-Gebiets gelten. Schüler, die den HVV-Bereich verlassen (zum Beispiel Schüler aus dem Amt Neuhaus, die nach Boizenburg fahren), verursachen in jedem Fall zusätzliche Fahrkartenkosten. Dafür könnten Kosten von 3.000,00  € bis 4.000,00 € jährlich entstehen.

 

Festzustellen ist, dass es eine gesetzliche Verpflichtung des Landkreises Lüneburg zur Schülerbeförderung im Sek. II-Bereich nicht gibt. Es würde eine zusätzliche Leistung geschaffen und es würde im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu fragen sein, warum gerade für diesen Personenkreis in der Schülerbeförderung eine Sonderregelung im Sinne einer Vergünstigung erfolgt.

 

Hingewiesen sei zum Beispiel darauf, dass diese Schülerzeitkarten natürlich nicht nur zur Beförderung im Schülerverkehr genutzt werden können und andere Sek. II-Schüler diese Vergünstigung dann nicht hätten.

 

Hingewiesen sei auch auf folgende Problematik: Schülerbeförderung bedeutet nicht nur, dass den Schülerinnen und Schülern eine Fahrkarte zur Verfügung gestellt wird, Schülerbeförderung bedeutet auch, dass die notwendige Buslinie sichergestellt wird. Dies ist in manchen dünn besiedelten Teilen des Landkreises nicht immer möglich (aktuell in Teilen der Gemeinde Amt Neuhaus). Dort erfolgt eine Beförderung der Schüler des Sek. I-Bereichs zum Teil mit Mietbussen. Wechseln diese Schüler des Sek. I-Bereichs in den Sek. II-Bereich, dann werden sie bzw. ihre Eltern für die Beförderung verantwortlich und zwar nicht nur für die Kosten, sondern auch dafür, dass überhaupt eine Beförderungsmöglichkeit besteht.

 

Hier wird bei einer Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten im Sek. II-Bereich (wenn der Landkreis also dann auch für Teile dieser Schüler Verantwortung übernimmt) im Rahmen der Gleichbehandlung sicherlich verlangt werden, dass der Landkreis sich auch anderer Sonderprobleme annehmen möge.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung sich im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege befindet, in dem es auch um dieses Thema geht. Angedacht wird die Bildung eines Spendenfonds, aus dem Einschulungsbeihilfen, Zuschüsse für Mittagessen in Schulen und ggf. Kindertagesstätten sowie Fahrkostenzuschüsse für Sek.II-Schüler gewährt werden sollen.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.07.2007 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

Erweitern

17.12.2007 - Kreistag - geändert beschlossen

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