Antrag an den Kreistag - 2007/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige / SPD vom 15.11.2007 (Eingang: 20.11.2007);Lärmschutz für die Anwohner an der geplanten A 39
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag 17.12.2007:
„Der Landkreis Lüneburg setzt sich im
Planfeststellungsverfahren für die A 39 – auf der Grundlage der
landesplanerischen Feststellung – für einen umfassenden Immissionsschutz
der im Einwirkungsbereich der A 39 liegenden Wohnbevölkerung im Kreisgebiet und
insbesondere in den Wohngebieten an der Ostumgehung sowie in den in der SG
Ostheide betroffenen Ortschaften wie etwa Wendisch Evern ein.
Um einen ausreichenden Lärmschutz für die Wohnbevölkerung in
den o.a. Wohngebieten an der Ostumgehung zu gewährleisten, erscheint eine Deckelung
der geplanten A 39 in diesem Bereich allein geeignet.
Maßnahmen des aktiven Immissionsschutzes müssen Vorrang haben,
insbesondere dort, wo die A 39 in Hochlage geführt werden soll, etwa im Bereich
Elbeseitenkanal/Wendisch Evern.“
Sachverhalt
Begründung der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD zum Antrag vom
15.11.2007 (Eingang: 20.11.2007):
„Die landesplanerische Festlegung für die A 39 sieht den
Verlauf eines Teilstücks der Vorzugstrasse auf der Ostumgehung und im weiteren
Verlauf, geführt auf einem Damm o.ä., in Anlehnung an den Elbeseitenkanal vor.
Es ist davon auszugehen, dass im Linienbestimmungsverfahren nach § 16 FStrG und
im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Vorzugstrasse – allenfalls
mit geringfügigen Abweichungen – beibehalten wird.
Insbesondere die Anwohner der Wohngebiete an der Ostumgehung
sind bereits seit Jahren erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Es ist sicher
davon auszugehen, dass die A 39 nochmals zu einer starken Zunahme der
Emissionen führen wird. Um die A 39 für die angrenzende Wohnbevölkerung
überhaupt zumutbar zu machen, muss der Vorhabenträger alles tun, um eine
weitere Zunahme der Immissionen in den Wohngebieten zu verhindern. Dies kann
nach Lage der Dinge aller Voraussicht nach nur durch eine Deckelung der Trasse
im genannten Bereich geschehen.
Im Bereich der SG Ostheide, namentlich in der Nähe von Wendisch
Evern, soll die A 39 erhöht auf einem Dammbauwerk o.ä. geführt werden. Dadurch
würde die Lärmausbreitung in die nahegelegenen Wohngebiete gefördert. Auch in
diesem Bereich muss die im Einwirkungsbereich der A 39 liegende Wohnbevölkerung
primär durch aktive Maßnahmen vor unzumutbaren Immissionen, insbesondere
Lärmimmissionen, geschützt werden.
Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, sich in den
kommenden Beteiligungsverfahren zur A 39 dafür einzusetzen, dass die zum Teil
schon heute erheblichen Belastungen ausgesetzte Wohnbevölkerung vor
verkehrsbedingten Immissionen ausreichend geschützt wird.“
