Beschlussvorlage - 2007/308
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von KTA Christian Berisha (UWL/Bündnis Rechte) vom 10.12.2007 (Eingang: 10.12.2007);1 Euro Arbeitsplätze
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
KTA Christian Berisha (UWL/Bündnis Rechte) beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag:
„1. Der Kreistag des
Landkreises Lüneburg beschließt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um
die Vermittlung der 1 Euro Arbeitsplätze im Landkreis sofort einzustellen.
2. Die eingesparten
Gelder, die für diesen Verwaltungsaufwand an die ARGE ausgezahlt werden, dafür
einzusetzen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern.“
Sachverhalt
Sachlage:
KTA Christian Berisha stellt mit Datum vom 10.12.2007 diesen
Antrag. Er sieht hier eine Dringlichkeit gegeben und bittet um Aufnahme in die
Tagesordnung der Kreistagssitzung am 17.12.2007. Hierüber wird am Tag der
Sitzung unter Feststellung der Tagesordnung zu entscheiden sein.
Begründung von KTA Christian Berisha zum Antrag vom 10.12.2007
(Eingang: 10.12.2007):
„In den letzten Jahren haben sich die Verwaltungsausgaben
für diese Ausbeutung an Arbeitskraft mehr als verdoppelt. Für jede Vermittlung
erhält die ARGE pro Teilnehmer für eine solche Maßnahme zwischen 189 €
und 581 € pro Monat. Hinzu kommen die Kosten des an der Maßnahme
teilnehmenden Arbeitnehmers. Nach Angaben der ARGE werden zudem die Einsätze
dieser 1 Euro Arbeitskräfte mit den Standardanforderungen der lokalen
Wirtschaft über „Job aktiv“ und „Job sozial“ abgestimmt.
Dafür gibt es keine Aufzeichnungen. Vielmehr treten diese mittlerweile in
Konkurrenz zu regionalen Unternehmen.
Auch gibt es bis heute keine Statistiken und es sollen auch
keine geführt werden, die Vermittlungsabsichten und Vermittlungserfolge nach
einer solchen Maßnahmen vorweisen. Vielmehr wird sogar seitens der ARGE
behauptet, dass jede (!) Person, die an einer solchen Arbeitsvermittlung
teilgenommen hat, eine Fortbildungsmaßnahme erhalten hat (begleitend oder
nachfolgend). Das entspricht nicht den Kenntnissen, die wir haben. Insgesamt
betrachtet stellen wir fest, dass nur einer an diesen Maßnahmen verdient, das
ist die ARGE und das sind die Träger, die diese Arbeitskräfte anfordern.“
