Beschlussvorlage - 2008/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Schulbezirks Gymnasium Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.02.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2008
|
Sachverhalt
Sachlage:
In den Jahren 2004/2005 hatte die Landesschulbehörde die
Genehmigung zur Errichtung eines Gymnasiums in Bleckede davon abhängig gemacht,
dass ein Schulbezirk für diese Schule festgelegt wird.
Um die Errichtung des Gymnasiums nicht zu gefährden, hat der
Landkreis daraufhin die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks vom 19. 09.
2005 – in Kraft seit 01. 01. 2006, erlassen. Damit war weitgehende
Sicherheit erreicht, dass das Gymnasium mit der (für einen späteren
Oberstufenbetrieb) notwendigen Dreizügigkeit in mittlerer Bandbreite in Betrieb
gehen kann. Dies hätte jeweils drei Klassen pro Jahrgang mit einer Stärke von
durchschnittlich 27 Schülerinnen/Schülern (also jeweils 81 Schüler pro
Jahrgang) bedeutet.
Nunmehr hat die Praxis gezeigt, dass das Gymnasium mit jeweils
vier Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 geführt wird, wobei der 5. Jahrgang
131 und der 6. Jahrgang 102 Schülerinnen und Schüler stark ist.
Diese Schülerzahl übersteigt die für die in Aussicht genommene
Bildung einer gymnasialen Oberstufe erforderliche Anzahl deutlich.
Allerdings – auch dies sei festgestellt – erfordern
diese Schülerzahlen, wie oben dargestellt, auch eine Vierzügigkeit. Diese war
nicht gewollt – geplant war eine Dreizügigkeit. Solange der Schulbezirk
besteht, ist der Schulträger auch nicht in der Lage, gegenzusteuern, da die
Schule verpflichtet ist, unabhängig von der geplanten Zügigkeit alle
Anmeldungen aus dem Schulbezirk zu berücksichtigen, auch wenn dies dazu führt,
dass dies die geplante Zügigkeit sprengt.
Da von vorn herein klar war, dass der Schulbezirk nur befristet
Bestand haben sollte, war die Satzung auch nur mit einer Geltungsdauer bis zum
Ablauf des Schuljahres 2011/12 verabschiedet worden.
Die Verwaltung ist nun der Auffassung, dass das Gymnasium
Bleckede sich auf Grund des guten Rufs, den es sich in der kurzen Zeit seines
Bestehens erworben hat, auch ohne begleitenden Schulbezirk trägt. Die
Schulbezirksregelung sollte insoweit aufgehoben werden.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Schülerinnen/Schüler und
Eltern aus dem jetzigen Schulbezirk, dass dann wieder die Wahlmöglichkeit wie
vor Beginn der Schulbezirksregelung besteht. Eingeräumt werden muss hier allerdings,
dass diese Auswahlmöglichkeit nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten besteht. Sollte über diese Kapazitäten hinaus angemeldet werden,
dann kann nur durch Gespräch versucht werden, das Anmeldeverhalten zu
regulieren. Gelingt dies nicht im ausreichenden Umfang, dann ist – sollte
die Zügigkeit nicht ausgeweitet werden – ein Losverfahren unvermeidbar.
Im Vorfeld dieser Vorlage hatte die Verwaltung Kontakt zur
Landesschulbehörde aufgenommen. Die Landesschulbehörde hält vor dem Hintergrund
der Übergangsquoten von 49 % zum Gymnasium Bleckede (die im Übrigen der
Übergangsquote des gesamten Landkreises entspricht) ihre Bedenken zur Sicherung
des gymnasialen Bestands und der Oberstufe nicht mehr aufrecht. Gegen die
Aufhebung des Schulbezirks würden Einwendungen nicht erhoben werden.
Da der Schulbezirk durch Satzungsregelung eingeführt wurde, ist
zur Aufhebung des Schulbezirks ebenfalls eine entsprechende Satzung
erforderlich, diese ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|
