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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage beigefügte Satzung zur Aufhebung des Schulbezirks für das Gymnasium Bleckede wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

In den Jahren 2004/2005 hatte die Landesschulbehörde die Genehmigung zur Errichtung eines Gymnasiums in Bleckede davon abhängig gemacht, dass ein Schulbezirk für diese Schule festgelegt wird.

 

Um die Errichtung des Gymnasiums nicht zu gefährden, hat der Landkreis daraufhin die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks vom 19. 09. 2005 – in Kraft seit 01. 01. 2006, erlassen. Damit war weitgehende Sicherheit erreicht, dass das Gymnasium mit der (für einen späteren Oberstufenbetrieb) notwendigen Dreizügigkeit in mittlerer Bandbreite in Betrieb gehen kann. Dies hätte jeweils drei Klassen pro Jahrgang mit einer Stärke von durchschnittlich 27 Schülerinnen/Schülern (also jeweils 81 Schüler pro Jahrgang) bedeutet.

 

Nunmehr hat die Praxis gezeigt, dass das Gymnasium mit jeweils vier Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 geführt wird, wobei der 5. Jahrgang 131 und der 6. Jahrgang 102 Schülerinnen und Schüler stark ist.

 

Diese Schülerzahl übersteigt die für die in Aussicht genommene Bildung einer gymnasialen Oberstufe erforderliche Anzahl deutlich.

 

Allerdings – auch dies sei festgestellt – erfordern diese Schülerzahlen, wie oben dargestellt, auch eine Vierzügigkeit. Diese war nicht gewollt – geplant war eine Dreizügigkeit. Solange der Schulbezirk besteht, ist der Schulträger auch nicht in der Lage, gegenzusteuern, da die Schule verpflichtet ist, unabhängig von der geplanten Zügigkeit alle Anmeldungen aus dem Schulbezirk zu berücksichtigen, auch wenn dies dazu führt, dass dies die geplante Zügigkeit sprengt.

 

Da von vorn herein klar war, dass der Schulbezirk nur befristet Bestand haben sollte, war die Satzung auch nur mit einer Geltungsdauer bis zum Ablauf des Schuljahres 2011/12 verabschiedet worden.

 

Die Verwaltung ist nun der Auffassung, dass das Gymnasium Bleckede sich auf Grund des guten Rufs, den es sich in der kurzen Zeit seines Bestehens erworben hat, auch ohne begleitenden Schulbezirk trägt. Die Schulbezirksregelung sollte insoweit aufgehoben werden.

 

Im Ergebnis bedeutet dies für die Schülerinnen/Schüler und Eltern aus dem jetzigen Schulbezirk, dass dann wieder die Wahlmöglichkeit wie vor Beginn der Schulbezirksregelung besteht. Eingeräumt werden muss hier allerdings, dass diese Auswahlmöglichkeit nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten besteht. Sollte über diese Kapazitäten hinaus angemeldet werden, dann kann nur durch Gespräch versucht werden, das Anmeldeverhalten zu regulieren. Gelingt dies nicht im ausreichenden Umfang, dann ist – sollte die Zügigkeit nicht ausgeweitet werden – ein Losverfahren unvermeidbar.

 

Im Vorfeld dieser Vorlage hatte die Verwaltung Kontakt zur Landesschulbehörde aufgenommen. Die Landesschulbehörde hält vor dem Hintergrund der Übergangsquoten von 49 % zum Gymnasium Bleckede (die im Übrigen der Übergangsquote des gesamten Landkreises entspricht) ihre Bedenken zur Sicherung des gymnasialen Bestands und der Oberstufe nicht mehr aufrecht. Gegen die Aufhebung des Schulbezirks würden Einwendungen nicht erhoben werden.

 

Da der Schulbezirk durch Satzungsregelung eingeführt wurde, ist zur Aufhebung des Schulbezirks ebenfalls eine entsprechende Satzung erforderlich, diese ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.02.2008 - - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.05.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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