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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Änderungssatzung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Altpapier und Kartonagen sind eine Gruppe von Abfällen aus den privaten Haushaltungen. Der Landkreis Lüneburg führt mit dem Ziel der Abfallvermeidung, -verminderung und –verwertung eine getrennte Entsorgung durch (§ 3 Abs. 1 e AbfS) um seine abfallwirtschaftlichen Pflichten gemäß § 15 Abs.1 KrW-/AbfG zu erfüllen. Die Erfassung des Altpapiers in der Straßensammlung über Bündel und Depotcontainer gehört bereits seit Jahrzehnten zu den satzungsgemäßen (Dienst-) Leistungen, die den Anschlussnehmern angeboten werden.

 

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation um die Altpapierverwertung deutlich gebessert. Vor ca. 15 Jahren war es mehr eine Aufgabe der Abfallvermeidung, in dem durch die getrennte Sammlung der Hausmüll um das getrennt erfasste Altpapier reduziert wurde. Die Kosten hierfür haben die Anschlussnehmer mit ihren Abfallentsorgungsgebühren getragen, weil die Altpapiererlöse die Kosten für die getrennte Erfassung zeitweise nicht getragen haben.

 

In den letzten 10 Jahren hat sich die Wirtschaftlichkeit der Altpapierverwertung kontinuierlich gebessert. Durch die Globalisierung der Märkte ist die Nachfrage nach Altpapier, insbesondere in Fernost, stark gestiegen. Für die Herstellung von neuem Papier ist die Verwendung von Altpapier als ein Ausgangsstoff erforderlich, weil es wirtschaftlicher ist als neues Papier ausschließlich aus Rohstoffen herzustellen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Altpapier mittelfristig stabil bleiben wird und die Erlöse für das Altpapier auch auf ihrem heutigen Niveau bleiben.

 

Weil mit der Erfassung von Altpapier aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe zurzeit „gutes Geld“ verdient wird, ist dieser Bereich nunmehr wieder für einige Entsorgungsunternehmen interessant geworden. Einige versuchen derzeit selbst an dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorbei bei den privaten Haushaltungen Umleerbehälter für Altpapier aufzustellen, um entsprechende Altpapiermengen zu erfassen. Die Erlöse für die Verwertung des Altpapiers kommen dann nicht mehr dem Gebührenhaushalt und den Anschlussnehmern zu Gute, sondern verbleiben bei dem Privatunternehmen. Dieses würde sich erhöhend auf die Gebühren auswirken.

 

In den Nachbarlandkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen hatte sich in jüngster Zeit die Situation zugespitzt. Die Kreisverwaltungen hatten einem privaten Unternehmen das Aufstellen von Umleerbehältern für Altpapier per Verfügung untersagt. Im Eilverfahren wurde diese Verfügung vom OVG Lüneburg am 24. Januar 2008 aufgehoben. Die Begründung des OVG hat einige Privatunternehmen bundesweit ermutigt nunmehr Altpapier über Umleerbehälter aus privaten Haushaltungen an den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern vorbei zu erfassen und selbst zu verwerten.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind sich die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg mit ihrer GfA darüber einig, dass zukünftig eine Erfassung des Altpapiers verstärkt über Umleerbehälter, auch für die Einzelhausbebauung, erfolgen soll. Die Bündelsammlung soll vorerst auch weiterhin aufrechterhalten werden. Für Abfallschwerpunkte gab es bereits in der Vergangenheit Umleerbehälter für Altpapier, welche beispielsweise beim Gewerbe, bei Campingplätzen, in der Gastronomie und der Mehrfamilienhausbebauung aufgestellt waren.

 

Ob eventuell auf die Bündelsammlung zukünftig verzichtet werden kann ist davon abhängig, welcher Anschlussgrad mit den Behältern für Altpapier erreicht wird.

 

Die Erweiterung der Altpapiersammlung durch den verstärkten Einsatz von Umleerbehältern für die Altpapiererfassung im Rahmen der Abfuhr ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Im Wesentlichen sind dieses die Gestellungskosten für die Umleerbehälter. Diese Erfassungsform stellt eine wesentliche Serviceverbesserung für die Haushalte da, die von dem Angebot gebrauch machen. Ob sich diese Kosten ggfl. durch Reduzierung im Bereich der Depotcontainer oder der Bündelsammlung oder Mehrmengen an Altpapier  kompensieren lassen, bleibt abzuwarten. Die Erfahrungen des laufenden Jahres werden bei der Kalkulation 2009 Berücksichtigung finden.

 

Bisher wurden die Umleerbehälter für Altpapier bei Abfallschwerpunkten über die allgemeinen Tatbestandsegelungen der Abfallsatzung aufgestellt. Bei den nunmehr vorgesehenen Größenordnungen ist eine spezielle satzungsmäßige Regelung erforderlich. Eine entsprechende Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der allgemeine Verwaltungshaushalt ist nicht mittelbar von den Auswirkungen der Satzungsänderung betroffen.

Die Auswirkung auf den Gebührenhaushalt ist, dass der vorhandene Gebührenüberschuss durch Mehrkosten u.a. für die Umleerbehälter evtl. schneller aufgebraucht wird. Langfristig tragen aber die Altpapiererlöse zur Entlastung der Entsorgungsentgelte der GfA und somit auch der Abfallgebühren bei.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.05.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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