Beschlussvorlage - 2008/036
Grunddaten
- Betreff:
-
"Altpapiertonne"; Anpassung der Abfallsatzung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Wulf-Rüdiger Hahn
- Verantwortlich:
- Wulf-Rüdiger Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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31.03.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.05.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Altpapier und Kartonagen sind eine Gruppe von Abfällen aus den
privaten Haushaltungen. Der Landkreis Lüneburg führt mit dem Ziel der
Abfallvermeidung, -verminderung und –verwertung eine getrennte Entsorgung
durch (§ 3 Abs. 1 e AbfS) um seine abfallwirtschaftlichen Pflichten gemäß § 15
Abs.1 KrW-/AbfG zu erfüllen. Die Erfassung des Altpapiers in der
Straßensammlung über Bündel und Depotcontainer gehört bereits seit Jahrzehnten
zu den satzungsgemäßen (Dienst-) Leistungen, die den Anschlussnehmern angeboten
werden.
In den vergangenen Jahren hat sich die Situation um die
Altpapierverwertung deutlich gebessert. Vor ca. 15 Jahren war es mehr eine
Aufgabe der Abfallvermeidung, in dem durch die getrennte Sammlung der Hausmüll
um das getrennt erfasste Altpapier reduziert wurde. Die Kosten hierfür haben
die Anschlussnehmer mit ihren Abfallentsorgungsgebühren getragen, weil die
Altpapiererlöse die Kosten für die getrennte Erfassung zeitweise nicht getragen
haben.
In den letzten 10 Jahren hat sich die Wirtschaftlichkeit der
Altpapierverwertung kontinuierlich gebessert. Durch die Globalisierung der
Märkte ist die Nachfrage nach Altpapier, insbesondere in Fernost, stark gestiegen.
Für die Herstellung von neuem Papier ist die Verwendung von Altpapier als ein
Ausgangsstoff erforderlich, weil es wirtschaftlicher ist als neues Papier
ausschließlich aus Rohstoffen herzustellen. Derzeit ist davon auszugehen, dass
die Nachfrage nach Altpapier mittelfristig stabil bleiben wird und die Erlöse
für das Altpapier auch auf ihrem heutigen Niveau bleiben.
Weil mit der Erfassung von Altpapier aus privaten Haushaltungen
und dem Gewerbe zurzeit „gutes Geld“ verdient wird, ist dieser
Bereich nunmehr wieder für einige Entsorgungsunternehmen interessant geworden.
Einige versuchen derzeit selbst an dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
vorbei bei den privaten Haushaltungen Umleerbehälter für Altpapier
aufzustellen, um entsprechende Altpapiermengen zu erfassen. Die Erlöse für die
Verwertung des Altpapiers kommen dann nicht mehr dem Gebührenhaushalt und den
Anschlussnehmern zu Gute, sondern verbleiben bei dem Privatunternehmen. Dieses
würde sich erhöhend auf die Gebühren auswirken.
In den Nachbarlandkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen hatte
sich in jüngster Zeit die Situation zugespitzt. Die Kreisverwaltungen hatten
einem privaten Unternehmen das Aufstellen von Umleerbehältern für Altpapier per
Verfügung untersagt. Im Eilverfahren wurde diese Verfügung vom OVG Lüneburg am
24. Januar 2008 aufgehoben. Die Begründung des OVG hat einige Privatunternehmen
bundesweit ermutigt nunmehr Altpapier über Umleerbehälter aus privaten
Haushaltungen an den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern vorbei zu
erfassen und selbst zu verwerten.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind sich die
Hansestadt und der Landkreis Lüneburg mit ihrer GfA darüber einig, dass
zukünftig eine Erfassung des Altpapiers verstärkt über Umleerbehälter, auch für
die Einzelhausbebauung, erfolgen soll. Die Bündelsammlung soll vorerst auch
weiterhin aufrechterhalten werden. Für Abfallschwerpunkte gab es bereits in der
Vergangenheit Umleerbehälter für Altpapier, welche beispielsweise beim Gewerbe,
bei Campingplätzen, in der Gastronomie und der Mehrfamilienhausbebauung
aufgestellt waren.
Ob eventuell auf die Bündelsammlung zukünftig verzichtet werden
kann ist davon abhängig, welcher Anschlussgrad mit den Behältern für Altpapier
erreicht wird.
Die Erweiterung der Altpapiersammlung durch den verstärkten
Einsatz von Umleerbehältern für die Altpapiererfassung im Rahmen der Abfuhr ist
mit zusätzlichen Kosten verbunden. Im Wesentlichen sind dieses die
Gestellungskosten für die Umleerbehälter. Diese Erfassungsform stellt eine
wesentliche Serviceverbesserung für die Haushalte da, die von dem Angebot
gebrauch machen. Ob sich diese Kosten ggfl. durch Reduzierung im Bereich der
Depotcontainer oder der Bündelsammlung oder Mehrmengen an Altpapier kompensieren lassen, bleibt abzuwarten. Die
Erfahrungen des laufenden Jahres werden bei der Kalkulation 2009
Berücksichtigung finden.
Bisher wurden die Umleerbehälter für Altpapier bei
Abfallschwerpunkten über die allgemeinen Tatbestandsegelungen der Abfallsatzung
aufgestellt. Bei den nunmehr vorgesehenen Größenordnungen ist eine spezielle
satzungsmäßige Regelung erforderlich. Eine entsprechende Änderungssatzung ist
als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der allgemeine Verwaltungshaushalt ist nicht mittelbar von den
Auswirkungen der Satzungsänderung betroffen.
Die Auswirkung auf den Gebührenhaushalt ist, dass der
vorhandene Gebührenüberschuss durch Mehrkosten u.a. für die Umleerbehälter
evtl. schneller aufgebraucht wird. Langfristig tragen aber die Altpapiererlöse
zur Entlastung der Entsorgungsentgelte der GfA und somit auch der
Abfallgebühren bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,7 kB
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