Beschlussvorlage - 2008/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltes 2008;Beitrittsbeschluss des Kreistages
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Jürgen Wiegert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Niedersächsische Ministerium für
Inneres und Sport (Nds. MI) als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom
11.03.2008 den Haushalt 2008 des Landkreises Lüneburg mit der Maßgabe
genehmigt, dass von dem Gesamtbetrag der Kredite (§ 2 der Haushaltssatzung)
lediglich 8.909.600 Euro aufgenommen werden dürfen. Dies sind 1.100.000 Euro
weniger, als in § 2 festgesetzt.
Der Kreistag tritt dieser Maßgabe bei und
beschließt zur Durchsetzung der Maßgabe folgende Kürzungen:
Hhst. 02.2254.9405 – Sanierung der Bardenhalle HRS Bardowick:
Kürzung um 525.000 Euro von bisher 525.000
Euro auf neu 0 Euro.
Hhst. 02.2305.9403 – Umsetzung
Sanierungsprogramm Gymnasium Oedeme:
Kürzung um 475.000 Euro von bisher
1.000.000 Euro auf neu 525.000 Euro.
Hhst.
02.7901.9870 – Regionalfonds Süderelbe AG:
Kürzung um 100.000 Euro von bisher 140.000
Euro auf neu 40.000 Euro.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
17.12.2007 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2008 für den Landkreis Lüneburg
verabschiedet. Mit Bericht vom 18.12.2007 wurde der Haushaltsplan dem
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) als
Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Mit Erlass vom 11.03.2008 (Anlage) hat das
Nds. MI den Haushalt 2008 des Landkreises Lüneburg mit der Maßgabe genehmigt,
dass Kredite nur bis zur Höhe von insgesamt 8.909.600 Euro aufgenommen werden
dürfen. Dies sind 1,1 Mio. Euro weniger, als der in § 2 der Haushaltssatzung
auf 10.009.600 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen.
Die Gründe für diese Teilversagung der Genehmigung sind ausführlich im Erlass
dargelegt. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die vorgesehene
Neuverschuldung nicht mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises
im Einklang stehe.
Die Genehmigung der Haushaltsatzung ist
damit wirksam erteilt, sofern der Kreistag durch einen Beitrittsbeschluss die
Maßgabe annimmt.
Die Kommunalaufsicht erkennt den
erheblichen Bedarf des Landkreises an Schulsanierungsmaßnahmen und Schulbaumaßnahmen
auch weiterhin an und stellt auch nicht die Notwendigkeit der übrigen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Frage. Angesichts der
weiterhin sehr kritischen Haushaltslage des Landkreises musste aus Sicht der
Kommunalaufsicht dennoch die veranschlagte Kreditsumme um 1,1 Mio. Euro gekürzt
werden. In derselben Höhe müssen nun Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts
reduziert werden.
Die Verwaltung sieht angesichts der
generell sehr knapp kalkulierten Ansätze des Vermögenshaushalts nur folgende
Kürzungsmöglichkeiten:
Hhst. 02.2254.9405 – Sanierung der Bardenhalle HRS Bardowick
Kürzung um 525.000 Euro von bisher 525.000
Euro auf neu 0 Euro
Die Mittel wurden nur vorbehaltlich einer
Gegenfinanzierung durch Zuschüsse aus der Sportstättenförderung bereitgestellt.
Da sich die Zuschüsse nicht realisieren ließen, hätten diese Mittel ohnehin
umgeschichtet werden müssen.
Hhst. 02.2305.9403 – Umsetzung
Sanierungsprogramm Gymnasium Oedeme
Kürzung um 475.000 Euro von bisher
1.000.000 Euro auf neu 525.000 Euro
Angesichts des noch nicht vorliegenden
Gesamtkonzeptes für den Bereich Oedeme Nord / Gymnasium Oedeme und der noch
erforderlichen Planungen ist es vertretbar, die Kürzung vorzunehmen.
Hhst.
02.7901.9870 – Regionalfonds Süderelbe AG
Kürzung um 100.000 Euro von bisher 140.000
Euro auf neu 40.000 Euro
Die Verhandlungen über dieses Projekt sind
noch nicht abgeschlossen, so dass sich der Start verzögern wird. Unter diesen
Umständen ist auch hier eine Reduzierung der Mittel vertretbar.
Die Kommunalaufsicht signalisiert in der
Genehmigung, dass in den kommenden Jahren nur eine deutlich geringere
Kreditaufnahme genehmigt werden wird. Dies wird künftig eine noch sorgfältigere
Prioritätensetzung erforderlich machen und eine weitere zeitliche Streckung etlicher
Maßnahmen zur Folge haben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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580,1 kB
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