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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag:

„Der Landkreis Lüneburg appelliert an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Wolfgang Tiefensee, für die Elbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorsportboote von 20km/h zu erlassen und das geplante Powerboot-Rennen zwischen Geesthacht und Dömitz am 24.Mai 2008 zu verhindern.“

Ergänzender Beschlussvorschlag, Stand 10. Juni 2008:

Der Ausschuss berät über weitere Schritte im Zusammenhang mit der ehemals geplanten Powerbootveranstaltung vom 22. bis 25. Mai 2008 auf der Elbe.

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Sachverhalt

Sachlage:

Begründung der Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen zum Antrag vom 12. März 2008:

„Nach Angaben im Internet ist in der Zeit vom 22. bis 25. Mai 2008 von Motorsportfreunden ein Power-Boot-Treffen in Dömitz an der Elbe geplant. In diesem Rahmen soll am 24.05.2008 eine als „Poker-Run-Germany 2008“ bezeichnete Motorbootsternfahrt zwischen Dömitz (Elbkilometer 504) und Geesthacht (Elbkilometer 584) und zurück durchgeführt werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg bestätigte dies. Außer diesen beiden Häfen sollen auf der Strecke die Stationen Lauenburg und Bleckede mit den Booten angefahren werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat dieses Motorbootrennen mit schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis Nr. 001/2008 genehmigt.

Der so genannte „Poker-Run-Germany“ wurde in den vergangenen Jahren auf dem Rhein ausgetragen. Nach unseren Informationen hat die für den Rhein zuständige Genehmigungsbehörde die Austragung dieses Rennens für 2008 nicht mehr genehmigt. Die Veranstalter sind deshalb an die Elbe ausgewichen. Ihrer Internetseite ist zu entnehmen, dass inzwischen 64 Motorboote für dieses Rennen gemeldet sind und die Teilnehmerliste geschlossen wurde. Die bei solchen Rennen eingesetzten Powerboote oder Speedboote sind besonders stark motorisiert und erreichen Geschwindigkeiten von über 120 km/h.

Der LK darf nicht hinnehmen, dass sich eine kleine Anzahl Motorsportler mit ihren Hochgeschwindigkeitsbooten an der Elbe ansiedeln, weil sie auf anderen Flüssen nicht mehr willkommen und geduldet sind. Auf die Menschen an der Elbe würden nur Nachteile durch diese Extremsportler zukommen, der Naturraum würde erheblich belastet werden.

Der Bund hat es bisher versäumt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Sportmotorboote an der Elbe festzulegen. Die Elbe ist die einzige Bundeswasserstrasse im Bereich der WSD-Ost, wo bisher keine Geschwindigkeitsregelungen festgesetzt wurden.

Die möglichen Folgen dieser Veranstaltung betreffen sowohl den naturnahen Tourismus der Elbregion als auch den Naturraum und seine Lebewelt selbst.

Zum Einen geht von diesen Booten eine hohe Lärmbelastung aus. Lärm und Wellenschlag können zu erheblichen Störungen des Naturraums, insbesondere der Vogelwelt in der Brut- und Aufzuchtzeit führen. Insbesondere dadurch, dass eine Art „Schnitzeljagd“ geplant ist und die Boote daher den Uferbereich mehrmals anfahren, ist eine extreme Störung während der Brutzeit zu erwarten.

Noch einschneidendere Folgen kann das geplante Anfahren der Ufer- und Buhnenbereiche für die Brut- und Aufzuchthabitate der Elbfische haben. Gerade die strömungsberuhigten Bereiche der Buhnenfelder spielen in der Fortpflanzungsbiologie vieler Fischarten eine herausragende Rolle. Das Anfahren dieser Bereiche mit Motorbooten kann Sedimentumlagerungen verursachen. Die Folgen daraus sind vielgestaltig:

1.   Indirekte Folgen können die Zerstörung von Laichräumen und die Erstickung von Fischbrut sein.

2.   Eine generelle Störung von Brut- und Aufzuchträumen der Elbfische.

3.   Durch die Sedimentumlagerungen kann es zur Mobilisierung von Schadstoffdepots kommen, welche dann in die Nahrungskette gelangen.

Weiterhin ist eine direkte Schädigung von larvalem und juvenilem Fischnachwuchs durch die Motoren der Boote zu befürchten.

Mit Beeinträchtigungen für Elbanwohner und -besucher, nichtmotorisierte Wassersportler, Angler und Erholungssuchende durch dieses Bootsrennen und weitere Privatrennen während des viertägigen Treffens ist sicher zu rechnen. Die Elbe wird auf diesem Abschnitt auf beiden Seiten von Schutzgebieten nationaler und internationaler Bedeutung gesäumt. Die Elbtalaue ist auf niedersächsischer Seite als Biosphärenreservat gesetzlich geschützt, die Flächen sind bei der EU-Kommission als Vogelschutz- und als FFH-Gebiete gemeldet. Es ist kaum vorstellbar, dass eine solche Veranstaltung, die einen so wertvollen Naturraum tangiert, ohne naturschutzrechtliche Genehmigung und ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden kann. Eine derartige Veranstaltung steht einerseits grundsätzlich den Intentionen eines Großschutzgebietes und andererseits der Erwartungshaltung der Besucher der Elbregion entgegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der Beliebtheit des Elberadweges (beliebtester Fernradweg Deutschlands) nicht auszuschließen.

Daher sollte der Landkreis initiativ werden und gemeinsam mit den anderen Anrainer-Landkreisen auf die Bundesregierung einwirken.“

 

Erläuterung der Verwaltung:

Nach dem die Verwaltung am 7. März 2008 durch einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ)  Kenntnis davon erhalten hat, dass am 24. Mai 2008 das Power-Boot-Rennen zwischen Geesthacht und Dömitz stattfinden soll, wurden am 11. März 2008 

 

  • Herr Bundesumweltminister Sigmar Gabriel,
  • Herr Minister für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander,
  • die umweltpolitischen Sprecher der Niedersächsischen Landtagsfraktionen,
  • die Biosphärenreservatsverwaltung, Herr Dr. Johannes Prüter sowie
  • die Leiterin des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg, Frau Bettina Kalytta

 

angeschrieben und zum Ausdruck gebracht, dass aus Sicht des Landkreises Lüneburg eine solche Veranstaltung nicht mit den Zielen des Biosphärenreservates Elbtalaue vereinbar sei. Die Anschreiben sind in der Anlage beigefügt.  Zuständig für die Genehmigung nach dem Bundeswasserstraßengesetz ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg als Bundesbehörde. Aus Sicht der Verwaltung wurde damit durch den Landkreis Lüneburg alles unternommen, um die Veranstaltung zu verhindern. Weitere Handlungsmöglichkeiten werden nicht gesehen.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 28. März 2008

Aufgrund der von der Verwaltung verfassten Anschreiben an den o. g. Personenkreis erhielt die Verwaltung nunmehr zwei Antwortschreiben

  • der FDP Landtagsfraktion, MdL Christian Dürr sowie
  • der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue an das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, Frau Bettina Kalytta,

die in der Anlage zur Kenntnis übersandt werden.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 10. Juni 2008:

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 5. Mai 2008 werden folgende Personen in die Ausschusssitzung eingeladen:

 

  • Herr Steinhoff, stellvertretender Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung,
  • Herr Schlemann, Kreisnaturschutzbeauftragter und Tourismusexperte,
  • Frau Kalytta, Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg.

 

Die drei Berater sollen zu Rechtsfragen sowie zu Aspekten aus Umweltgesichtspunkten, Wirtschaft und Tourismusförderung für Fragen zur Verfügung stehen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - geändert beschlossen

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05.05.2008 - Kreistag - geändert beschlossen

Erweitern

02.07.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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