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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 2. Fortschreibung - Januar 2008 - des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten hat der Verwaltung anlässlich der Sitzung am 22.03.2007 (Vorlage 2007/63) den Auftrag erteilt, den Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg zeitnah zu überarbeiten. Der Kreisausschuss hat die Verwaltung zusätzlich mit Beschluss vom 07.05.2007 (Vorlage 2007/116) ermächtigt, vorab einen externen Sachverständigen mit einer Organisationsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg zu beauftragen, um auf diese Weise eine fundierte Grundlage für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin im Einvernehmen mit den Krankenkassen am 22.06.2007 einen entsprechenden Auftrag an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH in Bonn erteilt. Der Untersuchungsbericht wurde seitens des Sachverständigen am 20.12.2007 vorgelegt und anschließend von der Verwaltung unter anderem an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen sowie die Mitglieder des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten versandt.

 

Die Organisationsuntersuchung wurde von einer Lenkungsgruppe begleitet, die mit Vertretern der Verwaltung, der Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB und DRK), des Städtischen Klinikums Lüneburg, der Krankenkassen als Kostenträger und des Sachverständigen besetzt war. Im Ergebnis hält der Sachverständige die folgenden grundlegenden Veränderungen im Rettungsdienst des Landkreises Lüneburg für notwendig:

 

  • Vorhaltung des zweiten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg rund um die Uhr  
  • Vorhaltung eines dritten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg (tageszeitabhängig)
  • Verlegung der Rettungswache Süttorf nach Ellringen
  • Schaffung einer zusätzlichen Rettungswache in Bockelkathen
  • Verlegung der Rettungswache Neuhaus nach Zeetze
  • Erhöhung der Krankentransportvorhaltung von 163 auf 224 Wochenstunden

 

Nach § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) in der Fassung vom 12.07.2007 stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis Lüneburg hat erstmals im März 1994 einen Rettungsdienstbedarfsplan auf Grundlage des NRettDG aufgestellt, welcher bisher einmalig im September 1997 fortgeschrieben wurde. Die jetzt vom Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen müssen, sofern sie denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer zweiten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden. Der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde von der Verwaltung mit Unterstützung durch den Sachverständigen erstellt und sieht eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigen gemäß Abschlussbericht vom 20.12.2007 vor.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.03.2008 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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05.05.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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