Beschlussvorlage (SBU) - 2008/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.6500.9510 - Brückensanierung - in Höhe von 370.000 €
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Robert Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.05.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Rahmen der regelmäßigen
Brückenhauptprüfungen (alle sechs Jahre) Ende 2007, die bei Klappbrücken auch
Untersuchungen des TÜV beinhalten, wurden bei der Klappbrücke Wittorf im Zuge
der K 12 und bei der Klappbrücke Bardowick im Zuge der K 30 erhebliche,
unvorhersehbare Mängel festgestellt. Diese wurden in den Prüfberichten vom
10.10.2007 dargelegt und mit einer entsprechenden Benotung versehen. Dabei
wurden die Noten 3 und 2 vergeben. In den entsprechenden Richtlinien gibt es
ein Benotungssystem mit einer Mängelskala von 1 bis 4, wobei die Note 4 bei
beiden Brücken schon eine Sperrung bedeuten würde. Die Note 3 bedeutet
„kritischer Bauwerkszustand“ und verlangt eine umgehende
Instandsetzung. Eine Schadensausbreitung kann kurzfristig dazu führen, dass die
Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Note 2
bedeutet, dass eine mittelfristige Instandsetzung durchzuführen ist.
Anfang des Jahres 2008 wurde dann ein
Ingenieurbüro mit der genauen Auswertung der Mängel beauftragt. Anfang März
legte das Büro, vorbehaltlich noch weiterer erforderlicher Untersuchungen, ein erstes
Ergebnis vor, wobei noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Mängel
unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mängel der Note 2 sollen aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit gleichzeitig beseitigt werden, damit nicht eventuell im
nächsten Jahr erneute Ausschreibungen mit entsprechend höheren Kosten
erforderlich werden.
Sollten die notwendigen Reparaturen nicht
kurzfristig durchgeführt werden, so ist damit zu rechnen, dass es zu einer
Herabsetzung der zulässigen Tragfähigkeit oder sogar zu Sperrungen der Brücken
kommen kann. Da bei den Reparaturarbeiten auch tageweise Vollsperrungen der
Brücken erforderlich werden, ist vorgesehen, die Arbeiten in den Sommerferien
durchzuführen, weil der dortige Schülerverkehr Vollsperrungen nicht erlaubt.
Auch müssen die Arbeiten vor der Ernte durchgeführt werden, um den Landwirten
nicht die weitläufigen Umwege zumuten zu müssen. Dazu ist es erforderlich, das
Ing.-Büro umgehend mit der Ausschreibung der Reparaturarbeiten zu beauftragen.
Am 17. April 2008 wurde von dem
bearbeitenden Ingenieur der ermittelte Kostenrahmen mitgeteilt. Danach ergeben
sich Kosten in Höhe von ca. 370.000 €. Diese Ausgaben waren bei
Aufstellung des Haushalts 2008 nicht vorhersehbar. Sie sind zudem aus den oben
genannten Gründen unabweisbar.
Die Mehrausgaben können durch
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6500.9501 „Ablösebeträge für
die Herabstufung von Kreisstraßen“ gedeckt werden. Der hier noch
vorhandene Haushaltsausgaberest in Höhe von ca. 315.000 € sowie der
Haushaltsansatz 2008 in Höhe von 100.000 € wird nach jetzigen Erkenntnissen
nicht mehr benötigt.
Die für die Zustimmung zu dieser
außerplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Vorraussetzungen des § 89 NGO sind
somit erfüllt.
