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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2008/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.6500.9510 – Brückensanierung – in Höhe von 370.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 8 NLO in Verbindung mit § 65 NLO und § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Im Rahmen der regelmäßigen Brückenhauptprüfungen (alle sechs Jahre) Ende 2007, die bei Klappbrücken auch Untersuchungen des TÜV beinhalten, wurden bei der Klappbrücke Wittorf im Zuge der K 12 und bei der Klappbrücke Bardowick im Zuge der K 30 erhebliche, unvorhersehbare Mängel festgestellt. Diese wurden in den Prüfberichten vom 10.10.2007 dargelegt und mit einer entsprechenden Benotung versehen. Dabei wurden die Noten 3 und 2 vergeben. In den entsprechenden Richtlinien gibt es ein Benotungssystem mit einer Mängelskala von 1 bis 4, wobei die Note 4 bei beiden Brücken schon eine Sperrung bedeuten würde. Die Note 3 bedeutet „kritischer Bauwerkszustand“ und verlangt eine umgehende Instandsetzung. Eine Schadensausbreitung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Note 2 bedeutet, dass eine mittelfristige Instandsetzung durchzuführen ist.

 

Anfang des Jahres 2008 wurde dann ein Ingenieurbüro mit der genauen Auswertung der Mängel beauftragt. Anfang März legte das Büro, vorbehaltlich noch weiterer erforderlicher Untersuchungen, ein erstes Ergebnis vor, wobei noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Mängel unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mängel der Note 2 sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gleichzeitig beseitigt werden, damit nicht eventuell im nächsten Jahr erneute Ausschreibungen mit entsprechend höheren Kosten erforderlich werden.

 

Sollten die notwendigen Reparaturen nicht kurzfristig durchgeführt werden, so ist damit zu rechnen, dass es zu einer Herabsetzung der zulässigen Tragfähigkeit oder sogar zu Sperrungen der Brücken kommen kann. Da bei den Reparaturarbeiten auch tageweise Vollsperrungen der Brücken erforderlich werden, ist vorgesehen, die Arbeiten in den Sommerferien durchzuführen, weil der dortige Schülerverkehr Vollsperrungen nicht erlaubt. Auch müssen die Arbeiten vor der Ernte durchgeführt werden, um den Landwirten nicht die weitläufigen Umwege zumuten zu müssen. Dazu ist es erforderlich, das Ing.-Büro umgehend mit der Ausschreibung der Reparaturarbeiten zu beauftragen.

 

Am 17. April 2008 wurde von dem bearbeitenden Ingenieur der ermittelte Kostenrahmen mitgeteilt. Danach ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 370.000 €. Diese Ausgaben waren bei Aufstellung des Haushalts 2008 nicht vorhersehbar. Sie sind zudem aus den oben genannten Gründen unabweisbar.

 

Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6500.9501 „Ablösebeträge für die Herabstufung von Kreisstraßen“ gedeckt werden. Der hier noch vorhandene Haushaltsausgaberest in Höhe von ca. 315.000 € sowie der Haushaltsansatz 2008 in Höhe von 100.000 € wird nach jetzigen Erkenntnissen nicht mehr benötigt.

 

Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Vorraussetzungen des § 89 NGO sind somit erfüllt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die entstehenden Mehrausgaben werden in voller Höhe durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt.

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05.05.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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