Beschlussvorlage (SBU) - 2008/229
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Übertragung des Infrastrukturvermögens (Kreisstraßen, Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) als Sondervermögen an den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung2. Änderung der Betriebssatzung zum 01.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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25.11.2008
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Das Infrastrukturvermögen (Kreisstraßen,
Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) wird dem Eigenbetrieb Straßenbau und
–unterhaltung als weiteres Sondervermögen zum 01.01.2009 übertragen.
2.
Die 1. Änderungssatzung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird mit Wirkung zum 01.01.2009 in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachverhalt
Sachlage:
Zu 1.)
Die Übertragung des
Infrastrukturvermögens als Sondervermögen an den Eigenbetrieb war an sich
bereits zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebes (01.01.2002) vorgesehen,
wurde wegen der fehlenden Bewertungsregeln dann aber auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben. Die Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens
ist jetzt weitestgehend abgeschlossen und soll im Zuge einer Bilanzerweiterung
zum 01.01.2009 als weiteres Sondervermögen in der Bilanz ausgewiesen werden
(einschließlich der dazugehörigen Passivposten wie Sonderposten und
Verbindlichkeiten). Der Zeitpunkt der Übernahme des Infrastrukturvermögens
erfolgt zum 01.01.2009, weil der Landkreis Lüneburg sein Haushalts- und
Kassenwesen zu diesem Zeitpunkt auf NKR umstellt (Hinweis: die Umstellung des
Eigenbetriebes auf NKR erfolgt gemäß Kreistagsbeschluss erst zum 01.01.2011,
soweit bis dahin keine Änderung der NGO zur Anwendung der NKR-Vorschriften für
Eigenbetriebe erfolgt).
Der gesamte
Aktivwert des zu übernehmenden Infrastrukturvermögens (Kreisstraßen, Radwege,
Grundstücke, Technische Bauwerke) beläuft sich nach den derzeitigen
Erkenntnissen auf insgesamt ca. 103,0 Mio. EURO.
Das Stammkapital (Passivseite)
soll entsprechend der Entwicklung der Bilanzaktivseite von zur Zeit
500.000€ auf 15.000.000€ erhöht werden. Die gleichzeitig vom
Landkreis zu übernehmenden Verbindlichkeiten sollen unter Beachtung der
Eigenkapitalsquote über ein Inneres Darlehen abgewickelt werden. Der sich
hieraus ergebene Rest wird der Kapitalrücklage zugeführt.
Zu 2.)
Durch die Übertragung des Infrastrukturvermögens an den
Eigenbetrieb sind Änderungen der bestehenden Betriebssatzung vom 28.12.2001 notwendig
(die Betriebssatzung ist zum allgemeinen Verständnis dieser Vorlage beigefügt).
§ 1 Absatz 3: Durch die erhebliche Bilanzerhöhung auf
der Aktivseite steht das derzeit ausgewiesene Stammkapital in Höhe von
500.000,-€ in keiner Relation zum neuen Aktivvermögen. Das Aktivvermögen
wird durch die Übernahme des Infrastrukturvermögens verdreißigfacht.
Entsprechend wird das Stammkapital ebenfalls verdreißigfacht auf
15.000.000,-€.
§ 1 Absatz 4 Satz 2: Durch die Übertragung des neuen
Sondervermögens ist dieser Satz zu streichen.
§ 4 Absatz 4: Dieser Absatz ist zu streichen, da der
Werksausschuss zukünftig allein zuständig ist für die Vorbereitung der
Beschlüsse hinsichtlich der Aufgaben des Straßenbaus. Bisher hat der
Werksausschuss wegen des Vermögenshaushalts Straßenbau auch als Fachausschuss
gehandelt.
§ 5 Absatz 2 Buchstabe f: Die Erhöhung des Betrags auf
12.000,-€ erfolgt entsprechend der Marktentwicklung und soll auf die
zukünftige Entwicklung der Mietpreise ausgerichtet sein
§ 5 Absatz 2 Buchstabe j: Das Mehrjahresprogramm wurde
bisher vom Kreisausschuss beschlossen. Die Zuständigkeit des Werksausschusses
ergibt sich ebenfalls durch die Übertragung des Sondervermögens.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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30,4 kB
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21,3 kB
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