Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2008/229

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Das Infrastrukturvermögen (Kreisstraßen, Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) wird dem Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung als weiteres Sondervermögen zum 01.01.2009 übertragen.

2.    Die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird mit Wirkung zum 01.01.2009 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

Zu 1.)

Die Übertragung des Infrastrukturvermögens als Sondervermögen an den Eigenbetrieb war an sich bereits zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebes (01.01.2002) vorgesehen, wurde wegen der fehlenden Bewertungsregeln dann aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens ist jetzt weitestgehend abgeschlossen und soll im Zuge einer Bilanzerweiterung zum 01.01.2009 als weiteres Sondervermögen in der Bilanz ausgewiesen werden (einschließlich der dazugehörigen Passivposten wie Sonderposten und Verbindlichkeiten). Der Zeitpunkt der Übernahme des Infrastrukturvermögens erfolgt zum 01.01.2009, weil der Landkreis Lüneburg sein Haushalts- und Kassenwesen zu diesem Zeitpunkt auf NKR umstellt (Hinweis: die Umstellung des Eigenbetriebes auf NKR erfolgt gemäß Kreistagsbeschluss erst zum 01.01.2011, soweit bis dahin keine Änderung der NGO zur Anwendung der NKR-Vorschriften für Eigenbetriebe erfolgt).

Der gesamte Aktivwert des zu übernehmenden Infrastrukturvermögens (Kreisstraßen, Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) beläuft sich nach den derzeitigen Erkenntnissen auf insgesamt ca. 103,0 Mio. EURO.

Das Stammkapital (Passivseite) soll entsprechend der Entwicklung der Bilanzaktivseite von zur Zeit 500.000€ auf 15.000.000€ erhöht werden. Die gleichzeitig vom Landkreis zu übernehmenden Verbindlichkeiten sollen unter Beachtung der Eigenkapitalsquote über ein Inneres Darlehen abgewickelt werden. Der sich hieraus ergebene Rest wird der Kapitalrücklage zugeführt.

 

Zu 2.)

Durch die Übertragung des Infrastrukturvermögens an den Eigenbetrieb sind Änderungen der bestehenden Betriebssatzung vom 28.12.2001 notwendig (die Betriebssatzung ist zum allgemeinen Verständnis dieser Vorlage beigefügt).

§ 1 Absatz 3: Durch die erhebliche Bilanzerhöhung auf der Aktivseite steht das derzeit ausgewiesene Stammkapital in Höhe von 500.000,-€ in keiner Relation zum neuen Aktivvermögen. Das Aktivvermögen wird durch die Übernahme des Infrastrukturvermögens verdreißigfacht. Entsprechend wird das Stammkapital ebenfalls verdreißigfacht auf 15.000.000,-€.

§ 1 Absatz 4 Satz 2: Durch die Übertragung des neuen Sondervermögens ist dieser Satz zu streichen.

§ 4 Absatz 4: Dieser Absatz ist zu streichen, da der Werksausschuss zukünftig allein zuständig ist für die Vorbereitung der Beschlüsse hinsichtlich der Aufgaben des Straßenbaus. Bisher hat der Werksausschuss wegen des Vermögenshaushalts Straßenbau auch als Fachausschuss gehandelt.

§ 5 Absatz 2 Buchstabe f: Die Erhöhung des Betrags auf 12.000,-€ erfolgt entsprechend der Marktentwicklung und soll auf die zukünftige Entwicklung der Mietpreise ausgerichtet sein

§ 5 Absatz 2 Buchstabe j: Das Mehrjahresprogramm wurde bisher vom Kreisausschuss beschlossen. Die Zuständigkeit des Werksausschusses ergibt sich ebenfalls durch die Übertragung des Sondervermögens.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das übertragene Sondervermögen wird im Rahmen einer Bilanzerweiterung ab dem 01.01.2009 bilanziert.

Für den Landkreis entstehen hierdurch zukünftig keine Mehrkosten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.11.2008 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung