Beschlussvorlage - 2009/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss fasst anliegenden
Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme
von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.
2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die
örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie das Sozialministerium anzuschreiben, um
den Sachverhalt darzustellen und auf die Regelungsdefizite hinzuweisen.
Sachverhalt
Sachlage:
In
seiner Sitzung vom 16.09.2008 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine
Richtlinie zur Kostenübernahme von empfängnisverhütenden
Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu
entwerfen und zeitgleich einen Resolutionsentwurf an den Bundesgesetzgeber
vorzubereiten. Daraufhin wurde u. a. Grundsatzbeschluss unter Beteiligung der
Hansestadt Lüneburg und der pro familia-Beratungsstelle Lüneburg entworfen.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl die örtlichen
Bundestagsabgeordneten als auch das Sozialministerium anzuschreiben und
ausdrücklich auf die Fehlentwicklung bei der Gesetzgebung in dieser
Angelegenheit und auf die finanzielle Belastung der Landkreise durch die
Kostenübernahme im Rahmen der freiwilligen Leistungen hinzuweisen.
Grundsatzbeschluss
zur Kostenübernahme von ärztlich
verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen
nach dem SGB II und SGB XII
INHALT
1. Zweck
der Leistung
2. Anspruchsberechtigter
Personenkreis
3. Höhe
der Leistung
4. Finanzierung
5. Antragstellung
und Erstattung
6. Inkrafttreten
1.
Zweck der Leistung
Im
Rahmen seiner Daseinsvorsorge übernimmt der Landkreis Lüneburg die Kosten für
empfängnisverhütende Mittel als Hilfe zur Familienplanung als freiwillige
zusätzliche Leistung über die gesetzlichen Bestimmungen der Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) hinaus. Auf diese Leistung besteht kein
Rechtsanspruch. Sie werden im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel
gewährt.
2.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Die
Leistungen nach Ziffer 1 erhalten Empfängerinnen von laufenden Leistungen nach
dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie nach dem SGB II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende -Arbeitslosengeld II-), die das 21.
Lebensjahr vollendet haben und sich mindestens seit 2 Monaten in
ununterbrochenem Leistungsbezug befinden.
3. Art und Höhe der Leistung
Die
Leistung erfolgt als Kostenübernahme ärztlich verordneter empfängnisverhütender
Mittel in folgender Höhe bzw. bis zu folgendem Höchstbetrag:
Orale
Kontrazeptiva (Antibabypille) |
max.
45,00 € für 3 Monate (mtl. max. 15,00 €) |
Vaginalring
( z. B. Nuvaring) |
max.
45,00 € für 3 Monate (mtl. max. 15,00 €) |
Dreimonatsspritze
|
max.
30,00 € |
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Kupferspirale |
max.
200,00 €, Liegezeit 5 Jahre |
Etonogestrel-Implantat |
max.
300,00 €, Liegezeit 3 Jahre (Hormonstäbchen) |
Hormonspirale
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max.
350,00 €, Liegezeit 5 Jahre |
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In
begründeten Einzelfällen: |
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Sterilisation |
max.
600,00 € |
Die
Kostenübernahme für eine Sterilisation erfolgt, wenn keine andere Möglichkeit
der Verhütung in Frage kommt und eine Beratung durch eine der anerkannten
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen im Landkreis Lüneburg
(pro familia, Caritas, MaDonna und donum vitae) stattgefunden hat. Die
Übernahme der Kosten für eine medizinisch notwendige Sterilisation kommt
nicht in Betracht, da diese von der gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen
sind. |
Die Höhe der
Leistung richtet sich nach der ärztlichen Verordnung des Präparats, maximal bis zu dem oben genannten Höchstbetrag.
4.
Finanzierung
Der Landkreis Lüneburg stellt für diesen Zweck
Haushaltsmittel in einem Umfang von 15.000,00 € jährlich bereit. Die
Mittel decken sowohl den Finanzaufwand der für die Einwohner der Hansestadt als
auch für die Einwohner in der Fläche des Landkreises entsteht.
Der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg entwickeln
ein Abstimmungsverfahren, das die Einhaltung dieses Kostenrahmens sicherstellt.
5.
Antragstellung und Erstattung
Die
Erstattung der verauslagten Kosten erfolgt nach Antragstellung und Vorlage der
ärztlichen Verordnung des Präparats sowie des Quittungsbeleges nach Prüfung
bargeldlos auf das Konto der Anspruchsberechtigten.
Die
Antragstellung hat innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Quittungsbeleges
beim Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises Lüneburg bzw. im
entsprechenden Fachteam für Sozialhilfe im zuständigen Regionalbereich des
Fachbereiches Familie und Bildung der Hansestadt Lüneburg zu erfolgen.
Bei
Verhüttungsmethoden, deren Kosten einen Betrag von 100,00 € übersteigen,
insbesondere bei der Sterilisation, kann seitens des Sozialhilfeträgers
anstelle der Erstattung auf Antrag Kostenübernahme erklärt werden.
6.
Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt zum 01.03.2009 in Kraft.
