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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt der Vorlage der Verwaltung für den Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 (RROP) zu. Er bittet die Verwaltung, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 27.05.2009:

Der Ausschuss stimmt den Grundzügen der Vorlage der Verwaltung für den Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 (RROP) zu. Er bittet die Verwaltung, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Unmittelbar nach Inkrafttreten des geänderten Landesraumordnungsprogramms (LROP) im Februar 2008 hat der Kreistag nach Beratung im Raumordnungsausschuss durch Beschluss vom 05.05.2008 das Verfahren zur Änderung/Fortschreibung des RROP 2003 eingeleitet  (vgl. Beschlussvorlage 2008/017). Damit ist der Landkreis Lüneburg als einer der ersten Landkreise Niedersachsens der Verpflichtung nach § 8 Abs. 3 des Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG) nachgekommen, ihre Regionalpläne an die Ziele des LROP anzupassen. Bekannt gemacht wurden die Planungsabsichten gem. §  5 Abs.1 NROG  am 06.05.2008 im Amtsblatt. Mit der Anlage 1 legt die Verwaltung nun den Entwurf zur Änderung/Fortschreibung vor.

Wie in der o.g. Vorlage  dargestellt, handelt es sich bei dieser Fortschreibung um eine Änderung i. S. des

§ 9 NROG. Diese Fortschreibung ändert das Programm allerdings nicht nur punktuell, sondern

 

  • sie umfasst das gesamte Kreisgebiet und
  • sie betrifft, wie in den Planungsabsichten dokumentiert, eine Reihe von unterschiedlichen Themenbereichen.

 

Diese sind:

 

  • Zentralörtliche Funktionen, Siedlungsentwicklung
  • Entwicklungsaufgaben für Gemeinden und Ortsteile (Gewerbe, Fremdenverkehr, Erholung u. a.)
  • Verkehrsinfrastruktur einschließlich Logistik,
  • Gewerbe und Tourismus,
  • Naturschutz, soweit es das Netz NATURA 2000 betrifft,
  • Erholung (in Teilaspekten),
  • Hochwasserschutz sowie
  • Klimaschutz

 

Nicht geändert wurden folgende Inhalte:

 

  • Landschaft, Biotopvernetzung und Freiraumverbund,
  • Grundwasser
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Rohstoffsicherung
  • Abfallwirtschaft

 

Maßgeblich dafür, diese Inhalte zunächst nicht zu ändern, sondern einer in den nächsten Jahren anstehenden Neuaufstellung vorzubehalten, war die Tatsache, dass die im derzeitig gültigen RROP enthaltenen Ziele und Grundsätze, was die überörtliche, raumordnerische Ebene und die Steuerungswirkung betrifft, durchaus noch aktuell sind.

Erstmalig ist zu diesem Entwurf auch, wie im neuen NROG geregelt, eine sogenannte „Strategische Umweltprüfung (SUP)“ durchzuführen. Erstmalig wird auch die allgemeine Öffentlichkeit an der Änderung des RROP beteiligt. Beide Regelungen sind zurückzuführen auf entsprechende Vorgaben der Europäischen Union.

Der Umweltbericht, der die SUP dokumentiert, ist in wesentlichen Teilen von der Planungsgruppe Umwelt, Hannover, in den übrigen Teilen im eigenen Hause erstellt worden und als Anlage 2 beigefügt. Er beschreibt und bewertet die Auswirkungen von textlichen und zeichnerischen Zielen und Grundsätzen auf die Umwelt. Dies geschieht umso detaillierter, je räumlich konkreter oder verbindlicher die einzelnen geänderten/ergänzten Festlegungen sind. Dabei betrachtet er sowohl positive als auch negative Wirkungen und gibt allgemeine Empfehlungen, wie Letztere vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Dies geschieht allerdings nur in einer Tiefe und einem Umfang, wie es der groben Maßstabsebene 1: 50.000 entspricht. Nähere, feinere Prüfungen sind den jeweils nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten, wie insbesondere der Bauleitplanung oder der Planfeststellung.

 

U. a. folgende wichtige Planungsgrundlagen sind maßgeblich in den  Änderungsentwurf eingeflossen:

 

o       Die Bevölkerungsprognose des im Auftrag des Landkreises Lüneburg erstellten Gutachtens des Instituts für Entwicklungsforschung und Strukturplanung aus 2005,

o       das Kreisentwicklungskonzept aus 2007,

o       das Regionale Entwicklungskonzept (REK 2000) für die Metropolregion Hamburg,

o       Entwicklungskonzepte der Gemeinden und Samtgemeinden,

o       Rahmenkonzept zur Erweiterung des Naturparks Lüneburger Heide sowie

o       Tourismuskonzept Elbe der Metropolregion Hamburg

 

 

Die Verwaltung hat sich von einem kooperativen, auf größtmöglichen Konsens angelegten Planungsprozess leiten lassen, um das fortzuschreibende RROP auf eine breite Basis zu stellen. Aus diesem Grund sind insbesondere die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als die wichtigsten Adressaten der überörtlichen Planung informell und sehr frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden worden. So wurden sie bereits mit Schreiben vom 06.05.08 gebeten, orientiert an den allgemeinen Planungsabsichten des Landkreises, ihre eigenen Zielvorstellungen für eine örtliche und überörtliche Entwicklung unserer Region und ihrer Teilräume darzulegen. Die daraus resultierenden Positionen wurden anschließend ausführlich mit den Kommunen erörtert. Dabei konnte ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt werden, ohne dass dabei eine konzeptionelle, ganzheitliche Ausrichtung des RROP eingebüßt worden wäre.

Weitere informelle Abstimmungen wurden vorgenommen mit

 

o       den Nachbarkreisen,

o       denjenigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzverbänden, die sich in wesentlicher Weise zu den Planungsabsichten geäußert hatten.

 

Auf einige neue oder ergänzte Festlegungen soll nachfolgend schlaglichtartig eingegangen werden, die für die Neuausrichtung bestimmend sind. Sie sind abgeleitet aus grundlegenden Leitlinien und Erfordernissen zur räumlichen Entwicklung des Kreisgebietes wie

 

o       den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Frage, wie sich unter geänderten und sich weiter ändernden Bedingungen die Daseinsvorsorge in allen Teilen des Kreisgebietes nachhaltig aufrecht erhalten oder möglichst stärken lässt,

o       dem Ziel, die räumlichen Rahmenbedingungen für eine innovative wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen und dabei die Entwicklungsunterschiede zwischen den westlichen und den östlichen Teilräumen abzumildern,

o       den Herausforderungen des Klimawandels sowie

o       der Absicht, die Siedlungsentwicklung behutsam zu gestalten und Freiraumpotenziale zu schonen.

 

Wie wollen wir diese Ziele erreichen?

 

o       Das bisher schon enthaltende Prinzip eines gestuften Systems von zentralen Orten wird gestärkt, durch Orte mit grund- oder mittelzentralen Teilfunktionen ergänzt und durch konkretere Festlegungen auf eine für alle Beteiligten verlässliche Basis gestellt. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um auch künftig die Daseinsvorsorge kosteneffektiv und umweltfreundlich sicherzustellen und Siedlungsflächen ressourcenschonend auszuweisen.

o       Ausgehend von spezifischen „Begabungen“ sollen Stärken gestärkt werden, indem jeweils unterschiedliche Entwicklungsaufgaben für einzelne Orte festgelegt werden. Dies gilt sowohl für große Kommunen wie Lüneburg, wo der Hochschulstandort durch die Entwicklungsaufgabe „wissenschaftliche Forschung und Lehre“ gestärkt werden soll. Gleichermaßen sollen aber auch kleinere Orte ihre Potenziale noch besser entfalten können und raumordnerisch darin unterstützt werden. Stellvertretend für viele seien hier genannt die Präsentation archäologischer Stätten in Rullstorf oder das Wolfsinformationszentrum in Neuhaus.

o       Die besonderen, landschaftsräumlich oder baukulturell geprägten Ausstattungen einzelner Teilräume oder Orte sollen noch stärker für die weitere Entwicklung des Tourismus unterstützt werden. Beispielhaft genannt seien hier das Touristische und Reitzentrum Luhmühlen oder die Entwicklung eines technikorientierten Tourismusschwerpunktes in Embsen/Melbeck, der natur- und erlebnisorientierte Tourismus in der Lüneburger Heide oder der auf Wasser, Flussaue und Radwandern ausgerichtete Fremdenverkehr in der Elbtalaue.

o       Der Stärkung von „klassischen“ Standortfaktoren dient die Schwerpunktsetzung bei gewerblichen Standorten, bei denen solche mit einer erstklassigen Verkehrsanbindung besonders hervorgehoben werden.

o       Der geforderte Neubau des Schiffshebewerks und die Schaffung eines Logistikknotens im Osten Lüneburgs dienen der Verbesserung von Standortfaktoren für den Transportsektor und die gewerbliche Wirtschaft.

 

Die Entwicklungsziele hat die Verwaltung, ausgehend von der informellen Beteiligung und ergänzt durch eigene Vorstellungen, den Hauptverwaltungsbeamten in einer Sitzung am 13.03.09 vorgestellt und eingehend mit einem hohen Maß an Übereinstimmung erörtert.

 

Es gilt, angesichts des bisher nahezu ungebremsten Flächenverbrauchs, mit natürlichen Ressourcen zukünftig gemeinsam sorgsamer umzugehen. Hierzu wird vorgeschlagen,

 

o       die jährliche Flächenverbrauchsrate für Wohnflächen, gemessen am durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2004 bis 2006, auf 50% bis 2020 zu senken,

o       verstärkt auf Innenentwicklung zu setzen und

o       die Siedlungsentwicklung in nicht-zentralen Orten auf Eigenentwicklung zu beschränken.

 

Damit sollen zum einen Ressourcen geschont, zum anderen aber auch das Wohnumfeld für die hier lebenden Menschen wie gleichermaßen die Attraktivität unseres Raumes für Gäste gesichert und gestärkt werden. Zersiedelungstendenzen, wie wir sie in einigen Teilräumen zu beklagen hatten, sollen dadurch gestoppt werden.

Diese  Zielsetzungen hat die Verwaltung im November 2008 vor zahlreichen Gästen aus Verwaltung, Planung, Verbänden und Politik, unterstützt durch Sachverstand aus der Metropolregion Hamburg, präsentiert. Die Gedanken sind dort auf durchweg fruchtbaren Boden gefallen.

 

Um die Mobilität der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, die daraus resultierenden Belastungen für die Bevölkerung oder die natürlichen Ressourcen zu verringern, gleichzeitig aber die entstehenden Verkehrsströme zu minimieren und in einem möglichst hohem Maße auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel umzulenken, wurden eine Reihe von Festlegungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur getroffen. Diese beziehen sich auf

o       eine Stärkung des Personen- wie des Güter-Schienenverkehrs (z.B. Taktverdichtung auf der Bahnstrecke Lüneburg-Hamburg),

o       Ortsumgehungen im Zuge der B 216,

o       verkehrsentlastende Maßnahmen nördlich und westlich von Lüneburg,

o       eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im  Umland des Oberzentrums sowie

o       die bessere Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander, so auch die Verknüpfung zwischen Fahrrad und Bahn.

 

Diese Maßnahmen sind aus einem integrierten Verkehrskonzept für den Landkreis Lüneburg abgeleitet, das von der Planungsgemeinschaft Dr. Theine, Hannover, erarbeitet wurde. Es liegt als Anlage 3 bei und wird vom Gutachter in der Sitzung näher vorgestellt. Diese Arbeit wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess u. a. von Vertretern der Kommunen begleitet.

 

Wie geht es weiter?

 

o       Im Laufe des Sommers werden förmlich beteiligt die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die öffentlichen Stellen, die Nachbarkreise sowie die anerkannten Verbände, soweit sie von der Planung betroffen sein können. 

o       Gleichzeitig wird auch die Öffentlichkeit beteiligt.

o       Danach sind die Anregungen und Bedenken – soweit solche vorgebracht worden sind - mit den Kommunen, den Nachbarkreisen und den anerkannten Verbänden in einem Termin zu erörtern. Dies wird ggf. im Spätherbst dieses Jahres geschehen.

o       Sofern in diesem Erörterungstermin Bedenken oder Anregungen nicht ausgeräumt werden können, wird die Verwaltung diese prüfen, ob und inwieweit sie berücksichtigt werden sollen.

o       Das Ergebnis wird dem Raumordnungsausschuss – voraussichtlich gegen Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres – vorgelegt.

o       Bleibt der Entwurf im Wesentlichen unverändert, kann er nach Beratung im Raumordnungsausschuss und im Kreisausschuss im Frühjahr 2010 als Satzung beschlossen  und danach

o       der Regierungsvertretung zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese hat binnen 3 Monaten über die Genehmigung zu entscheiden.

o       Nach Genehmigung kann dann das geänderte Raumordnungsprogramm im Sommer 2010 in Kraft treten.

 

Falls auf Beschluss des Raumordnungsausschuss aufgrund von zu berücksichtigen Anregungen und Bedenken der Entwurf in seinen Grundzügen geändert werden sollte, müsste eine erneute Beteiligung durchgeführt werden. Diese kann allerdings auf die geänderten Teile beschränkt werden.

Für diesen Fall würde sich das Verfahren um etwa 3 Monate verschieben.

 

Hinweis:

 

Das LROP kann im Internet unter www.ml.niedersachsen.de (Themen/Raumordnung und Landesentwicklung/ Landesraumordnungsprogramm) abgerufen werden.

Beim RROP 2003 geht die Verwaltung davon aus, dass es den Kreistagsabgeordneten vorliegt.

Den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen wird jeein Exemplar des LROP und des RROP 2003 zugesandt. Darüber hinaus liegt jeweils ein Exemplar dieser Programme im Kreistagsbüro zur Ansicht bereit.

 

Anlagen:

 

  • Entwurf RROP Fortschreibung 2009 (Ziele in Fettdruck dargestellt)
  • Umweltbericht
  • Integriertes Verkehrskonzept
  • Gegenüberstellung textliche Festlegungen RROP 2003/RROP 2009
  • Gegenüberstellung zeichnerische Festlegungen RROP 2003/RROP 2009
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Beschlüsse

Erweitern

27.05.2009 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - vertagt

Erweitern

18.06.2009 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

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