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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.) Der ergänzenden Kalkulation 2009 wird zugestimmt.

 

2.) Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 350.000 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) hatte zum 1. Juni 2009 ihre Entsorgungsentgelte erhöht. Die finanziellen Auswirkungen sind in der als Anlage beigefügten ergänzenden Kalkulation für die Müll- und Wertstoffabfuhr detailliert dargestellt.

 

Aufgrund der Erhöhung der Entsorgungsentgelte der GfA wird es voraussichtlich zu einer Überschreitung der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Aufwendungen und der damit verbundenen Auszahlungen beim Produkt 537-000 „Abfallwirtschaft – eigener Wirkungskreis“ kommen. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Da in den vergangenen Jahren Überschüsse im Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft erwirtschaftet wurden, die dem "Sonderposten Gebührenausgleich" zugeführt wurden, stehen den Mehraufwendungen entsprechende Mehrerträge aus der Auflösung dieses Sonderpostens gegenüber. Die Mehrerträge sind allerdings zahlungsunwirksam, so dass sie nicht zur Deckung der Mehrauszahlungen herangezogen werden können. Die Mehrauszahlungen werden daher durch Minderauszahlungen für Liquiditätskreditzinsen beim Produkt 612-100 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ abgedeckt.

 

Die für die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO sind erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der vorzeitige Überschussabbau im Bereich des Kostenträgers „Abfallwirtschaft, eigener Wirkungskreis“ (537-00001) führt zu einer Belastung des allgemeinen Haushaltes in dem Maße, wie zuvor die Bildung der Überschüsse zu einer Entlastung des allgemeinen Haushaltes beigetragen haben.

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Beschlüsse

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31.08.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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