Beschlussvorlage - 2009/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für das Jahr 2009 verbunden mit der Beantragung einer überplanmäßigen Mehraufwendung/Mehrauszahlung.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Wulf-Rüdiger Hahn
- Verantwortlich:
- Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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31.08.2009
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Gesellschaft
für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) hatte zum 1. Juni 2009 ihre
Entsorgungsentgelte erhöht. Die finanziellen Auswirkungen sind in der als
Anlage beigefügten ergänzenden Kalkulation für die Müll- und Wertstoffabfuhr
detailliert dargestellt.
Aufgrund der Erhöhung der Entsorgungsentgelte der GfA wird es
voraussichtlich zu einer Überschreitung der im Haushaltsplan 2009
veranschlagten Aufwendungen und der damit verbundenen Auszahlungen beim Produkt
537-000 „Abfallwirtschaft – eigener Wirkungskreis“ kommen.
Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung ist zeitlich und sachlich
unabweisbar.
Da in den vergangenen Jahren Überschüsse im Gebührenhaushalt der
Abfallwirtschaft erwirtschaftet wurden, die dem "Sonderposten
Gebührenausgleich" zugeführt wurden, stehen den Mehraufwendungen
entsprechende Mehrerträge aus der Auflösung dieses Sonderpostens gegenüber. Die
Mehrerträge sind allerdings zahlungsunwirksam, so dass sie nicht zur Deckung
der Mehrauszahlungen herangezogen werden können. Die Mehrauszahlungen
werden daher durch Minderauszahlungen für Liquiditätskreditzinsen beim Produkt
612-100 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ abgedeckt.
Die für die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen
Aufwendung und Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO sind
erfüllt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der vorzeitige Überschussabbau im Bereich des Kostenträgers
„Abfallwirtschaft, eigener Wirkungskreis“ (537-00001) führt zu
einer Belastung des allgemeinen Haushaltes in dem Maße, wie zuvor die Bildung
der Überschüsse zu einer Entlastung des allgemeinen Haushaltes beigetragen
haben.
